Politikwissenschaft
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Ausgehend von der Feststellung, dass es keinen – normativen wie analytischen – Konsens in der Bewertung des Hauptphänomens des europäischen Kommunismus, der Sowjetunion, gibt, will die Arbeit die wesentlichen politikwissenschaftlichen Theorieansätze rekonstruieren und die Frage nach dem Theorienwandel beantworten. Die wichtigsten Theorien, nämlich Totalitarismus- und Modernisierungstheorie, behaupten retrospektiv die durchgehende institutionelle Kontinuität des „totalen Staats“ bzw. den gesellschaftlichen Modernisierungsgrad. Auch im Laufe der Zeit haben sich die Interpretationen geändert: So ist der Terror von einem definierenden zu einem fakultativen Merkmal in der Totalitarismustheorie geworden, während in der Modernisierungstheorie die Partei von einer modernisierenden zu einer konservativen Institution umgedeutet worden ist. Der Theorienwandel wird am Beispiel ausgewählter Ansätze in der Poststalinismusforschung rekonstruiert. Im Poststalinismus verschränken sich Wandel und Kontinuität gegenüber dem Stalinismus, während das zeitlich mit dem Aufstieg der sozialwissenschaftlichen „Revisionisten“ zusammenfällt. Der Arbeit liegt ein chronologisch-systematisches Vorgehen zugrunde. Auf der Basis von Klaus von Beymes Unterscheidung zwischen vormoderner, moderner und postmoderner politischer Theorie wird zwischen drei Forschungsrichtungen in der Sowjetunionforschung unterschieden, nämlich der Totalitarismus-, der Modernisierungstheorie sowie postmodernen Theorien mit Hannah Arendt, Carl Friedrich und Zbigniew Brzezinski, Max Weber und Talcott Parsons sowie Daniel Bell und Jean-François Lyotard als deren Hauptvertretern. Neben dem analytischen Kriterium wird ein chronologisches eingeführt, nach dem Stalins Tod (1953), der Anfang der Perestroika (1985) sowie das Ende der Sowjetunion (1991) Zäsuren mit Folgen für die Theoriebildung in Bezug auf die Sowjetunion sowie den Kommunismus gehabt haben. Innerhalb dieses analytischen Rasters werden die Interpretationen des Sowjetsystems hinsichtlich ihrer epistemologischen, empirischen und normativen Prämissen rekonstruiert. In Zwischenzusammenfassungen werden die Deutungen synchron mit Blick auf ihre Erklärungskraft über Wandel und Kontinuität des Sowjetsystems verglichen, während anschließend Schlüsse über den paradigmeninternen diachronen Theorienwandel gezogen werden. Es zeigt sich, dass die Interpretationen von 1953 bis 1985 grundsätzlich von einem relativ stabilen System ausgehen, was entweder durch verinnerlichte Kontrollen oder durch einen gewissen Grad an Modernität und Zustimmungsfähigkeit des Systems begründet wird. Das wird am Beispiel totalitarismustheoretischer (Wolfe, Fainsod, Ulam, Cocks, Kassof), konflikttheoretischer (Löwenthal, Tucker), neopatrimonialistischer (Moore, Rigby, Jowitt), bürokratietheoretischer (Meyer), marxistischer (Deutscher), pluralistischer (Hough, Echols, Bunce, Breslauer, Skilling) sowie postmoderner Deutungen (Sacharov, Kelley) dargestellt. In der Perestroika kommt es zu einer Polarisierung der Meinungen, die von der Prognose eines Zusammenbruchs bis hin zur gleichermaßen deterministischen Prognose einer demokratischen Reform und Konvergenz reichen. Nach 1991 zeichnet sich kein analytischer Konsens ab, da totalitarismus- und modernisierungstheoretische Interpretationen (Malia, Walicki, Furet, Ignatow, Skidelsky, Hanson bzw. Arnason, Achiezer, Kotkin, Hough) von einem omnipräsenten Polizeistaat und einer noch atomisierten bis rudimentär herausgebildeten bürgerlichen Gesellschaft bzw. einer autonomen Parteielite und einer modernen Gesellschaft ausgehen, während postmoderne Deutungen die poststalinistische Konfrontation des modernen Produktionsethos des Sozialismus mit dem postmodernen hedonistischen Ethos behaupten (Bauman). Determinismus und Voluntarismus werden bei dem Zusammenbruch unterschiedlich gewichtet, jedoch wird grundsätzlich von der – funktionalen oder normativen – Überlegenheit pluralistischer Demokratien ausgegangen. Paradigmenintern wird der Totalitarismusbegriff durch den adjektivischen Gebrauch oder die Ausweitung um die dynamische Dimension modifiziert und damit in seinem Umfang ausgeweitet, während sich in der Modernisierungstheorie ein deskriptiver Modernisierungsbegriff in Bezug auf den Kommunismus herauskristallisiert. Auch postmoderne Theorien schließen begrifflich nicht mehr an den Kommunismus an. Zum Schluss der Arbeit wird die Erfahrung des Kommunismus mit den Thesen von Sznaider und Levy über die Formierung einer kosmopolitischen Erinnerungskultur im Zeitalter der Globalisierung in Verbindung gebracht.
Die Dissertation gibt einen Überblick über die fundamentalen politikphilosophischen Fragen, die mit der Verwendung des Worts „Gemeinwohl“ verknüpft sind. Der enge Zusammenhang von quantitativen und qualitativen Konnotationen im Gemeinwohlbegriff sowie die – oft nur unzureichend reflektierten – sozialontologischen und sozialethischen Implikationen der Wortverwendung im politischen Raum machen den Gemeinwohlbegriff zu einem unverzichtbaren politischen Leitbegriff. In ihrem systematischen Teil geht die Arbeit insbesondere der Frage nach, welche unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Eingebundenheit des Individuums in die politische Gemeinschaft aus unterschiedlichen Gemeinwohlkonzeptionen resultieren. Sodann befasst sie sich mit den Herausforderungen des Pluralismus, das heißt mit den geistig-moralischen Voraussetzungen eines freiheitlich-pluralistischen Verfassungssystems, und zeigt, dass nicht jede Auffassung vom Gemeinwohl pluralismustauglich ist. Vielmehr bedarf es einer adäquaten Gemeinwohltheorie, ohne welche eine pluralistische Ordnung langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Eine adäquate Gemeinwohltheorie müsste es den Bürgern eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates erlauben, die unterschiedlichen Grade an Pluralismus, die sie ertragen müssen und wollen, anhand einer differenzierten Gütertheorie zu konkretisieren: nur mit Blick auf diejenigen Güter, deren Bereitstellung lediglich gemeinschaftlich möglich ist, lässt sich nämlich über das Engagement der Bürger für ihr Gemeinwesen verhandeln. In der Arbeit wird daher der Versuch unternommen, unterschiedliche Gütertypen anhand ihrer Bereitstellungsbedingungen voneinander zu unterscheiden – und damit unterschiedliche Grade an Verbindlichkeit von Gemeinschaft, bzw. nötiger Verantwortung des Einzelnen im Gemeinwesen. In einem historischen Teil der Arbeit wird belegt, dass sich die Bedeutung, welche dem Gemeinwohlbegriff gerade in pluralistischen Gesellschaften und politischen Systemen zukommt, auch in den politikphilosophischen Debatten über das Gemeinwohl widerspiegelt, die den Prozess der Ausbildung eines demokratischen Systems sowie seiner Reformen und Transformationen in Deutschland vorbereitet und begleitet haben. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf Debatten, die noch vor der Ausbildung und Etablierung eines pluralistischen Systems in Deutschland stattfanden. Denn zum einen fanden die Ergebnisse der jüngsten, noch nicht abgeschlossenen Gemeinwohldebatte in Deutschland bereits weitgehend Eingang in den systematischen Teil der Arbeit. Anderseits wurden in dieser Debatte weite Teile der Vorläuferdebatten ausgeblendet. Diesem Manko will die Arbeit abhelfen, wenn sie den Denkweg von Autoren seit der Zwischenkriegszeit zurückverfolgt, die sich – mit durchaus unterschiedlichem Erfolg – darum bemüht haben, anhand des Gemeinwohlbegriffs eine Verhältnisbestimmung von Individuum und Gemeinschaft zu erarbeiten, die beiden Seiten gerecht wird. Dabei werden insbesondere erstmals die Gemeinwohlkonzeptionen der so genannten „christlichen Naturrechtler“ aus der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland (Welty, Utz und Messner) überblicksmäßig dargestellt und vergleichbar gemacht. Sie haben sich in Deutschland bis dato am eingehendsten mit dem Thema Gemeinwohl befasst, gerieten aber im Zuge der ideologiekritisch motivierten Verdrängung der Gemeinwohlvokabel aus dem politischen Wortschatz in den 1960er und 70er Jahren weitgehend in Vergessenheit. In einem ordnungspolitischen Ausblick wird die politische Leitfunktion des Gemeinwohlbegriffs abschließend am Beispiel der Frage nach der Ausgestaltung der Religionsfreiheit veranschaulicht. Anhand dieser Praxisfrage wird noch einmal die unterschiedliche Eignung verschiedener Gemeinwohlkonzeptionen belegt, die freiheitlich-pluralistische Ordnung wie sie vom deutschen Grundgesetz vorgegeben wird, zu stützen.