Politikwissenschaft
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Die vorliegende Dissertation aus dem Bereich der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung widmet sich der Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten. Eine der ersten, international beachteten Typologisierungen von Wohlfahrtsstaaten stammt von Titmuss 1974. Seine Einteilung in drei verschiedene Typen von Wohlfahrtsstaaten war theoriegeleitet und wurde nicht empirisch überprüft. Besonders durch Esping-Andersen 1990, der eine Klassifikation von drei verschiedenen Typen von Wohlfahrtsstaatsregimen, die er auch empirisch begründete, vorlegte, wurde diese Forschungsrichtung angeregt. Die Ergänzung und Weiterführung von Esping-Andersens Ansatz wurde vielfach aufgegriffen und aktuell beispielsweise von Krammer, Niehues und Peichl 2012, Danforth 2014, Minas u. a. 2014 oder Manow 2015 bearbeitet. All diesen Einordnungen ist gemeinsam, dass sie versuchen eine bestimmte Anzahl von Wohlfahrtsstaaten in ein Schema zu integrieren, wobei die Anzahl der Länder und die Art der Messung bzw. der Methode variieren. Meist werden eine Auswahl europäischer Staaten zusammen mit den USA, Japan und Australien untersucht und die Leistungen des Wohlfahrtsstaats über dessen finanzielles Leistungsniveau gemessen. Je nach Länderauswahl, Datengrundlage und Analyseverfahren variieren die Ergebnisse zwischen drei und fünf verschiedenen Typen in unterschiedlichen Länderkombinationen.
Bei den vorliegenden Studien fällt auf, dass sich die Länderauswahl auf eine bestimmte Gruppe beschränkt und südeuropäische und insbesondere osteuropäische Staaten kaum berücksichtigt werden. Dieser Punkt wird in der Länderauswahl dieser Dissertation aufgegriffen und sowohl eine ausreichende Anzahl an südeuropäischen Staaten in die Untersuchung aufgenommen als auch osteuropäische Staaten berücksichtigt, die zudem in einem Kapitel als Länderstudien umfassend eingeordnet werden.
Eine weitere Auffälligkeit der vorhandenen Typologien ist die Art der Messung und die Auswahl der Messverfahren. Wohlfahrtsstaaten sind komplexe Gebilde, die sich aus verschiedenen Dimensionen zusammensetzen und nicht nur über ihre finanziellen Leistungen gemessen werden sollten. Zudem muss die Familienpolitik als Element des Wohlfahrtsstaats unbedingt berücksichtigt werden. Bisher gab es nur die theoretische Forderung Esping-Andersens, der einen Zusammenhang zwischen Staat, Markt und Familie postuliert, diesen aber nicht empirisch überprüfte. So wird im Messkonzept dieser Arbeit die Familienpolitik als eigenständige und gleichwertige Dimension des Wohlfahrtsstaats berücksichtigt.
Nach einer theoretischen Herleitung und Formulierung von Forschungshypothesen wird mit Hilfe hierarchischer Clusteranalysen, die auf einem Ward-Verfahren mit quadrierter Euklidischer Distanz basieren und mit Daten von Eurostat und MISSOC gerechnet werden, eine Unterteilung in drei verschiedene Typen von Wohlfahrtsstaaten vorgenommen. So entstehen ein traditioneller, ein hybrider und ein postkommunistischer Wohlfahrtsstaat. Diese lassen sich anhand der Kriterien Versorgung, historische Entwicklung, Familienpolitik sowie wohlfahrtsstaatliche Ausstattung und Aufgaben unterscheiden. Dabei werden die Ergebnisse der Clusteranalyse mit theoretischen Kriterien ergänzt. Somit basiert die Einordnung nicht nur auf Ergebnissen aus Methoden der quantitativen Sozialforschung, sondern auch auf theoretisch vergleichenden Aspekten.
Die Einordnung der einzelnen europäischen Staaten zeigt, dass es verschiedene sozialpolitische Ausprägungen gibt, welche die jeweiligen Staaten und Wohlfahrtsstaatsregime prägen. Die Länderanalyse zeigt aber auch, dass die Berücksichtigung der Familienpolitik ein wichtiger Faktor für die Wohlfahrtsstaatsforschung ist. Zudem sind die osteuropäischen Wohlfahrtsstaaten, die sich sehr ähnlich sind und eine eigene Gruppe bilden, ein interessanter Forschungsbereich, der es verdient mehr im Fokus der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung zu stehen.
In einer Zeit, in der europäische und deutsche Außenpolitik häufig im Krisenmodus betrieben wird, stehen die Staaten Lateinamerikas selten im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dennoch richten sich aus Deutschland und Europa auch immer wieder starke Hoffnungen auf die Zusammenarbeit mit den Ländern dieser Region. Diese erscheinen in offiziellen Strategien als natürliche Partner bei der Gestaltung einer Weltordnung, in der verbindliche multilaterale Regeln das Zusammenleben von Staaten und Menschen bestimmen und zur Lösung gemeinsamer Herausforderungen beitragen.
Doch ist diese Hoffnung wirklich berechtigt? Haben lateinamerikanische Staaten in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich starken multilateralen Regeln Vorrang vor der Wahrung staatlicher Souveränität und Handlungsfreiheit gegeben? Oder haben sie Letzteren Priorität eingeräumt? Diese Frage nach dem Spannungsfeld „Zwischen Multilateralismus und Souveränismus“ versucht die vorliegende Arbeit durch eine qualitative „Analyse des Auftritts lateinamerikanischer Staaten in der Neuen Weltordnung“, während des Vierteljahrhunderts nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, zu beantworten. Hierzu konzentriert sich die Untersuchung auf Politiken, Positionen und Verhandlungsprozesse auf drei verschiedenen Themenfeldern und geht auch der Frage nach möglichen Erklärungen für die beobachteten Ergebnisse nach.
An erster Stelle wird das Problem der internationalen Verteidigung von Menschenrechten und Demokratie thematisiert. Ob in Grundsatzdebatten, bei Gefahren für die Demokratie in einzelnen Staaten Lateinamerikas, ob in Haiti, Somalia, Ruanda oder zuletzt in Syrien: Immer wieder mussten auch lateinamerikanische Staaten beurteilen, ob ein Angriff auf die Demokratie oder krasse Menschenrechtsverletzungen als Verstoß gegen universelle Standards zu einer Intervention von außen führen sollten oder als innere Angelegenheiten zu betrachten waren.
An zweiter Stelle widmet sich die Untersuchung der Außenhandelspolitik. Haben die Staaten Lateinamerikas auf wirkungsvolle internationale Normen zur Förderung freier Handels- und Kapitalströme gesetzt oder vielmehr ihren Spielraum zur Errichtung protektionistischer Barrieren verteidigt und auch ausgenutzt?
Schließlich richtet sich der Blick auf den Schutz des Weltklimas und der weltweiten Biodiversität. Als wichtige Akteure auf diesem Politikfeld haben die Staaten Lateinamerikas Position bezogen als es darum ging, verbindliche internationale Reduktionsziele für Treibhausgase und Regeln zum Schutz und zur Nutzung biologischer Ressourcen festzulegen – oder eben zugunsten nationaler Verfügungsgewalt zu verhindern.
Die Ergebnisse der Untersuchung relativieren das Bild von den lateinamerikanischen Staaten als natürlichen Partnern für die Errichtung einer multilateralen Weltordnung, ohne es aber vollends zu widerlegen. Nicht nur existierten während des gesamten Untersuchungszeitraums fast immer zeitgleich Verfechter des Multilateralismus und des Souveränismus in Lateinamerika nebeneinander. Auch machten manche Staaten im Laufe dieses Zeitraums teils markante Richtungswechsel durch. Auffällig ist dabei besonders der enge Zusammenhang zwischen dem Aufkommen der „rosa Welle“ linker Regierungen in Lateinamerika um die Jahrtausendwende (von Venezuela über Bolivien, Nicaragua, Ecuador bis hin nach Argentinien) und einem klaren Schwenk vieler dieser Staaten in Richtung Souveränismus, oft quer durch alle hier betrachteten Themenfelder. Umgekehrt verstärkte ein Staat wie Mexiko, der noch in den 1990er Jahren ähnliche Positionen vertreten hatte, im neuen Jahrtausend immer mehr das Lager der Vertreter des Multilateralismus, in dem sich bis 2015 u.a. auch Chile, Peru, Kolumbien oder Costa Rica versammelt hatten.
So gemischt der Befund für die jüngere Vergangenheit ist, so ungewiss ist die Prognose für die Zukunft. In einer Region, die nach wie vor von einer hohen ökonomischen Ungleichheit gekennzeichnet ist, bleibt das Potential für soziale Polarisierung, abrupte innenpolitische Richtungswechsel und damit, wie in dieser Analyse gezeigt, auch außenpolitische Pendelschläge zwischen Multilateralismus und Souveränismus beträchtlich.
In seinem Buch „Gedenkjahrzehnt. Ein schwerer Weg zur Demokratie“, das 2002 erschien, äußerte der erste Präsident der Kirgisischen Republik Askar Akajew seine Meinung darüber, dass es äußerst notwendig ist, die seit dem 31. August 1991, dem Unabhängigkeitstag, akkumulierten Erfahrungen des kirgisischen Staates, zu analysieren. Eine wesentliche und absolut wichtige Komponente der Existenz und der Funktionsfähigkeit der jungen Republik, neben der Gewährleistung des Wirtschaftswachstums, der Verbesserung der sozialen Sphäre, der Optimierung des Staatsverwaltungssystems, der Bewahrung und Bereicherung der nationalen Kultur und so weiter, ist zweifellos der Aufbau und Ausbau ihrer Beziehungen zu anderen Ländern. Die Komplexanalyse des gesamten Systems der Außenbeziehungen ist gewiss eine außergewöhnlich schwere Aufgabe. Wenn man nur eine Richtung der Außenpolitik Kirgisistans erforscht, z. B. sein Verhältnis zu der Volksrepublik China, muss man erkennen, dass es erhebliche Spezifika aufweist und für den Forscher zur vollwertigen Analyse ein fundiertes Wissen im politischen sowie im linguistischen Bereich notwendig ist. Die vorliegende Arbeit stellt aber einen Versuch dar, anhand der Anwendung der Theorie den komplizierten Aufbauprozess der außenpolitischen Tätigkeit Kirgisistans zu untersuchen, ebenso seinen Umgang mit dem äußeren Umfeld sowie seine Teilnahme an den regionalen und globalen Prozessen. Gegenstand dieser Arbeit ist also die Analyse und theoriegeleitete Erklärung der Außenpolitik der Kirgisischen Republik nach der Erlangung der Unabhängigkeit. Es werden Entwicklungen bis einschließlich Ende 2007 berücksichtigt. Obwohl der Untersuchungszeitraum dieser Arbeit sich auf die Entwicklungen seit der Unabhängigkeit der Kirgisischen Republik konzentriert, werden zum Verständnis der gegenwärtigen Situation ihre geschichtlichen Erfahrungen untersucht. Darüber hinaus werden die innerstaatlichen Bedingungsfaktoren kirgisischer Außenpolitik (politische, ökonomische und gesellschaftliche Realitäten und Entwicklungen) und die Entwicklungen des welt- und regionalpolitischen Kontexts der Kirgisischen Republik als allgemeiner außenpolitischer Handlungsrahmen – analysiert. Bei der Analyse des außenpolitischen Agierens eines Staates kann man sich auf verschiedene theoretische Ansätze stützen. Unter Berücksichtigung der geographischen, geopolitischen, demographischen und einer Reihe anderer Faktoren wird zur Untersuchung der kirgisischen Außenpolitik in der vorliegenden Arbeit die Theorie der Kleinstaaten gewählt. Entsprechend der Kleinstaatentheorie verfolgen Kleinstaaten, bedingt durch ihre Ressourcenknappheit, eine spezifische Außenpolitik. Sie weisen ein höheres Maß an externen Verflechtungen auf. Das bringt sie gegenüber Großmächten in eine schwächere und gefährliche Position. Ihre Möglichkeiten, Einfluss auf das internationale Geschehen zu nehmen, sind daher beschränkt. Ausgehend von dieser Grundannahme wird zur Analyse der kirgisischen Außenpolitik folgende Arbeitshypothese herangezogen: Der Kleinstaat Kirgisistan kann durch Anwendung bestimmter Strategien und Verhaltensweisen, sein strukturelles Defizit bis zu einem gewissen Grad kompensieren und seine außenpolitische Relevanz verstärken. Grenzen und Möglichkeiten in der Festlegung seiner Rolle in der Weltgemeinschaft sind dabei in erster Linie, durch externe Faktoren bedingt. Um dies zu überprüfen, werden die wichtigsten Entscheidungen und Aktivitäten der kirgisischen Außenpolitik seit 1991 unter Berücksichtigung der aus dem Inneren der kirgisischen Gesellschaft jeweils geltend gemachten Interessen und in Bezug auf die von außen an das Land herangetragenen Erwartungen und Anforderungen gegenüber seinen zentralasiatischen Nachbarn, den wichtigsten regionalen und außerregionalen Akteuren analysiert. Es wird gezeigt, wie die Kirgisische Republik ihre außenpolitischen Ziele umzusetzen versucht und mit welchem Erfolg sie die Strategien einsetzt, die für kleine und schwache Staaten von der entsprechenden Theorie im Allgemeinen festgestellt werden, und nämlich in der Gestaltung der Beziehungen zu bestimmten Ländern und Regionen der Welt.
„Notre parti doit se réconcilier résolument avec le thème européen, qu’il a trop longtemps maintenu sous embargo“ – forderte 2003 beim Kongress der französischen Parti socialiste (PS) ein Debattenbeitrag. Warum, so die Frage der vorliegenden Arbeit, ist es der PS nicht gelungen, sich seit ihrer Neugründung im Jahr 1971 bis zum Referendum über den Europäischen Verfassungsvertrag im Jahr 2005 ohne Widersprüche zu europäisieren? Innerhalb der französischen politischen Parteien bestand über die Ausrichtung des Europäischen Integrationsprozesses niemals ein Konsens. Die PS bestimmte ihre europapolitische Position in Abhängigkeit von inner- und zwischenparteilichen Konflikten. Darüber hinaus wurde der Aufstieg der Front National seit 1984 zum Ausdruck einer neuen Konfliktlinie in der französischen Gesellschaft. Entlang dieser Konfliktlinie spaltete sie sich in diejenigen, die sich äußeren Einflüssen öffnen bzw. verschließen wollten. Der PS wurde in den 1990er Jahren bewusst, dass sie sich mit ihrer (Europa-)Politik von den sogenannten classes populaires und ihren Ängsten vor Europäisierung und Globalisierung entfernt hatte. Auch wenn sich die Partei einig war, dass die Europäische Union nicht die Hoffnungen auf Wachstum und Vollbeschäftigung erfüllt hatte, so konnte sie doch keine gemeinsame Linie für eine Neuausrichtung des Integrationsprozesses finden. Die ersten beiden Kapitel der Arbeit behandeln die Europäisierung von politischen Parteien aus der Sicht der europäischen Integrationstheorien und der Parteienforschung. Deutlich wird, dass das Fortschreiten des Europäischen Integrationsprozesses ab den 1980er Jahren zu einem Gegenstand der politischen Auseinandersetzung geworden ist. Die Parteienforschung zeigt jedoch, dass die Wahrnehmungsmuster der Parteien unterschiedlichen Logiken folgen. Konstruktivistische und rationalistische Erklärungen können helfen, die Wahrnehmung und Reaktion politischer Parteien nachzuvollziehen. Ausgangspunkt der Analyse ist zunächst eine Untersuchung der historischen Identität der PS. Anschließend wird die Europäisierung der Partei von 1971 bis 2005 innerhalb von sechs Zeitabschnitten systematisch untersucht. Analysiert werden der Einfluss der Europäischen Integration auf Programmatik, Parteienwettbewerb, Organisation und transnationale Beziehungen der PS. Hierfür wurden Interviews mit ehemaligen und aktuellen Mitgliedern des Parteivorstands der PS aus dem Bereich Internationale Beziehungen und Europäische Fragen, mit Europaabgeordneten, dem Generalsekretär der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), mit Wissenschaftlern und Experten sowie mit einigen wenigen Vertretern der rechten Parteien geführt. Ferner basiert die Analyse auf Recherchen in den Parteiarchiven der PS, das heißt der Fondation Jean-Jaurès und dem Office Universitaire de Recherche Socialiste. Die Analyse zeigt, dass die Programmatik der Partei sich seit 1971 europäisiert hat. Auch beeinflusste die Europäische Integration den französischen Parteienwettbewerb – allerdings in indirekter Weise, indem sie beispielsweise den nationalen Handlungsspielraum für Regierungsparteien zunehmend einschränkte. Hinsichtlich der parteipolitischen Organisation konnten in den ohnehin schwach organisierten französischen Parteien nur wenige dauerhafte Effekte der Europäisierung nachgewiesen werden. Im Bereich der transnationalen Beziehungen der PS wurde eine Europäisierung insbesondere mit Gründung der SPE festgestellt. Auch wenn der Zugang zur SPE vor allem der Parteiführung vorbehalten blieb, bildete die SPE doch eine neue Referenz für die (nationale) Politikgestaltung. Fragt man nach der Tragweite der parteipolitischen Europäisierung, so wird deutlich, dass sie sehr fragil geblieben ist. Sie unterlag inner- und zwischenparteilichen Konflikten und die Debatte wurde im Streitfall über Formelkompromisse oder mit der Autorität des langjährigen sozialistischen Staatspräsidenten François Mitterrand zu Ende geführt. Die wachsende Kritik an den Auswirkungen von Europäisierung und Globalisierung in den 1990er Jahren zwang die Parteien jedoch zur Reaktion. Ihnen wurde vorgeworfen, ihre politische Gestaltungskraft internationalen Verpflichtungen geopfert zu haben, die sie selbst eingegangen waren. Eine konsequente Europäisierung hätte eine mögliche parteipolitische Antwort auf die wachsende Kritik sein können. Nachdem der sozialistische Kandidat bei den Präsidentschaftswahlen 2002 dem rechtsextremen Jean-Marie Le Pen im ersten Wahlgang unterlegen war, forderte die Partei in der Tat eine Neuausrichtung ihres europapolitischen Kurses. Es gelang der Partei jedoch nicht, einen Mittelweg zwischen einer Reform der bestehenden Europäischen Union und einem radikalen Wandel zu finden. In der Konsequenz spaltete sich die Partei 2005 über das Referendum zum Europäischen Verfassungsvertrag.
Die deutsche Energiepolitik und deren Hauptadressaten, die regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) befinden sich zur Wende vom 20. ins 21. Jahrhundert in einer schwierigen Phase. Die zunehmende Komplexität und Widersprüchlichkeit der Energiefragen hat in Deutschland (Bundesrepublik Deutschland) und in anderen Ländern zu Entscheidungen geführt, die, wie die im europäischen Bereich beschlossene Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes weitreichende, noch nicht absehbare Entwicklungen eingeleitet haben. Die vorliegende Arbeit hat nun die erste Zielsetzung, eine empirisch-analytische Einführung in energiepolitisch relevante Grundzüge der regionalen Elektrizitätswirtschaft in der BRD und speziell in Bayern, sowie der deutschen Energiepolitik bis etwa zum Zeitpunkt der Verabschiedung der EU-Elektrizitätsrichtlinie 1996, vorzunehmen. Des weiteren werden grundlegende Erkenntnisse zur Definition der Energieeffizienz im Elektrizitätsversorgungsbereich sowie der Politikfeldanalyse erarbeitet und dargestellt. Die zweite Zielsetzung dieser Arbeit ist die Analyse und Bewertung der EU-Energiepolitik unter besonderer Beachtung der EU-Elektrizitätsrichtlinie 1996, deren Entstehung und Umsetzung vor allem in der deutschen und bayerischen Elektrizitätswirtschaft. Dabei ist als Maßstab die Energieeffizienz der Elektrizitätsversorgung und als Untersuchungsmethode die Politikfeldanalyse zugrunde gelegt. Im dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, wird in einem explorativen Ziele-Wirkungsvergleich und einer Energie-Expertenbefragung untersucht, ob überhaupt, in welcher Weise und in welchem Ausmaß durch die EU-Elektrizitätsrichtlinie 1996 im EU-Bereich, in der BRD und in Bayern eine Steigerung der Energieeffizienz im engeren und erweiterten Sinn erzielt wurde. Darüber hinaus werden drei Hypothesen über die Wertigkeit der Energieeffizienz (im engen Sinne), die Vergleichmäßigung der europäischen Stromversorgung und die Bedeutung der supranationalen Steuerung durch die EU analysiert. Die Ergebnisse wurden in Tabellen zusammengestellt und die Einzelergebnisse und das Gesamtergebnis energiepolitisch bewertet. Alle Untersuchungsergebnisse werden im abschließenden, praxisbezogenen vierten Teil als Grundlage einer künftigen effizienten Gestaltung der Energie- und Elektrizitätswirtschaft und Energiepolitik, besonders hinsichtlich der organisatorischen, planerischen und personellen Ausstattung, verwendet. Die Resultate der Untersuchungen zeigen eine minimale Steigerung der Energieeffizienz, hauptsächlich bewirkt durch die Energieeffizienz (im engen Sinn); die übrigen Energieeffizienz-Indikatoren wie die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit und die internationale Zusammenarbeit wurden als wichtige Energieziele, die Versorgungssicherheit (!), die Sozialverträglichkeit und Nachhaltigkeit wurden als weniger wichtige Energieziele ermittelt. Die Untersuchungen von drei Hypothesen zur europäischen Stromversorgung untermauern die entscheidende Rolle der Verbesserung der Energieeffizienz im engen Sinn. Eine Vergleichmäßigung der Effizienzverbesserung der Stromversorgung zwischen EU, BRD und Bayern konnte nicht ermittelt werden und die Überlegenheit der EU-Strompolitik gegenüber der nationalen bzw. regionalen Stromversorgung konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. Allerdings zeigt sich eine positivere Bewertung der EU-Energiepolitik in „außenpolitischen“ Belangen, während für die nationale bzw. regionale Stromversorgung die Durchführung „vor Ort“ von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen favorisiert wird. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in erster Linie der Politikberatung dienen.
Ausgehend von der Feststellung, dass es keinen – normativen wie analytischen – Konsens in der Bewertung des Hauptphänomens des europäischen Kommunismus, der Sowjetunion, gibt, will die Arbeit die wesentlichen politikwissenschaftlichen Theorieansätze rekonstruieren und die Frage nach dem Theorienwandel beantworten. Die wichtigsten Theorien, nämlich Totalitarismus- und Modernisierungstheorie, behaupten retrospektiv die durchgehende institutionelle Kontinuität des „totalen Staats“ bzw. den gesellschaftlichen Modernisierungsgrad. Auch im Laufe der Zeit haben sich die Interpretationen geändert: So ist der Terror von einem definierenden zu einem fakultativen Merkmal in der Totalitarismustheorie geworden, während in der Modernisierungstheorie die Partei von einer modernisierenden zu einer konservativen Institution umgedeutet worden ist. Der Theorienwandel wird am Beispiel ausgewählter Ansätze in der Poststalinismusforschung rekonstruiert. Im Poststalinismus verschränken sich Wandel und Kontinuität gegenüber dem Stalinismus, während das zeitlich mit dem Aufstieg der sozialwissenschaftlichen „Revisionisten“ zusammenfällt. Der Arbeit liegt ein chronologisch-systematisches Vorgehen zugrunde. Auf der Basis von Klaus von Beymes Unterscheidung zwischen vormoderner, moderner und postmoderner politischer Theorie wird zwischen drei Forschungsrichtungen in der Sowjetunionforschung unterschieden, nämlich der Totalitarismus-, der Modernisierungstheorie sowie postmodernen Theorien mit Hannah Arendt, Carl Friedrich und Zbigniew Brzezinski, Max Weber und Talcott Parsons sowie Daniel Bell und Jean-François Lyotard als deren Hauptvertretern. Neben dem analytischen Kriterium wird ein chronologisches eingeführt, nach dem Stalins Tod (1953), der Anfang der Perestroika (1985) sowie das Ende der Sowjetunion (1991) Zäsuren mit Folgen für die Theoriebildung in Bezug auf die Sowjetunion sowie den Kommunismus gehabt haben. Innerhalb dieses analytischen Rasters werden die Interpretationen des Sowjetsystems hinsichtlich ihrer epistemologischen, empirischen und normativen Prämissen rekonstruiert. In Zwischenzusammenfassungen werden die Deutungen synchron mit Blick auf ihre Erklärungskraft über Wandel und Kontinuität des Sowjetsystems verglichen, während anschließend Schlüsse über den paradigmeninternen diachronen Theorienwandel gezogen werden. Es zeigt sich, dass die Interpretationen von 1953 bis 1985 grundsätzlich von einem relativ stabilen System ausgehen, was entweder durch verinnerlichte Kontrollen oder durch einen gewissen Grad an Modernität und Zustimmungsfähigkeit des Systems begründet wird. Das wird am Beispiel totalitarismustheoretischer (Wolfe, Fainsod, Ulam, Cocks, Kassof), konflikttheoretischer (Löwenthal, Tucker), neopatrimonialistischer (Moore, Rigby, Jowitt), bürokratietheoretischer (Meyer), marxistischer (Deutscher), pluralistischer (Hough, Echols, Bunce, Breslauer, Skilling) sowie postmoderner Deutungen (Sacharov, Kelley) dargestellt. In der Perestroika kommt es zu einer Polarisierung der Meinungen, die von der Prognose eines Zusammenbruchs bis hin zur gleichermaßen deterministischen Prognose einer demokratischen Reform und Konvergenz reichen. Nach 1991 zeichnet sich kein analytischer Konsens ab, da totalitarismus- und modernisierungstheoretische Interpretationen (Malia, Walicki, Furet, Ignatow, Skidelsky, Hanson bzw. Arnason, Achiezer, Kotkin, Hough) von einem omnipräsenten Polizeistaat und einer noch atomisierten bis rudimentär herausgebildeten bürgerlichen Gesellschaft bzw. einer autonomen Parteielite und einer modernen Gesellschaft ausgehen, während postmoderne Deutungen die poststalinistische Konfrontation des modernen Produktionsethos des Sozialismus mit dem postmodernen hedonistischen Ethos behaupten (Bauman). Determinismus und Voluntarismus werden bei dem Zusammenbruch unterschiedlich gewichtet, jedoch wird grundsätzlich von der – funktionalen oder normativen – Überlegenheit pluralistischer Demokratien ausgegangen. Paradigmenintern wird der Totalitarismusbegriff durch den adjektivischen Gebrauch oder die Ausweitung um die dynamische Dimension modifiziert und damit in seinem Umfang ausgeweitet, während sich in der Modernisierungstheorie ein deskriptiver Modernisierungsbegriff in Bezug auf den Kommunismus herauskristallisiert. Auch postmoderne Theorien schließen begrifflich nicht mehr an den Kommunismus an. Zum Schluss der Arbeit wird die Erfahrung des Kommunismus mit den Thesen von Sznaider und Levy über die Formierung einer kosmopolitischen Erinnerungskultur im Zeitalter der Globalisierung in Verbindung gebracht.
Die Dissertation gibt einen Überblick über die fundamentalen politikphilosophischen Fragen, die mit der Verwendung des Worts „Gemeinwohl“ verknüpft sind. Der enge Zusammenhang von quantitativen und qualitativen Konnotationen im Gemeinwohlbegriff sowie die – oft nur unzureichend reflektierten – sozialontologischen und sozialethischen Implikationen der Wortverwendung im politischen Raum machen den Gemeinwohlbegriff zu einem unverzichtbaren politischen Leitbegriff. In ihrem systematischen Teil geht die Arbeit insbesondere der Frage nach, welche unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Eingebundenheit des Individuums in die politische Gemeinschaft aus unterschiedlichen Gemeinwohlkonzeptionen resultieren. Sodann befasst sie sich mit den Herausforderungen des Pluralismus, das heißt mit den geistig-moralischen Voraussetzungen eines freiheitlich-pluralistischen Verfassungssystems, und zeigt, dass nicht jede Auffassung vom Gemeinwohl pluralismustauglich ist. Vielmehr bedarf es einer adäquaten Gemeinwohltheorie, ohne welche eine pluralistische Ordnung langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Eine adäquate Gemeinwohltheorie müsste es den Bürgern eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates erlauben, die unterschiedlichen Grade an Pluralismus, die sie ertragen müssen und wollen, anhand einer differenzierten Gütertheorie zu konkretisieren: nur mit Blick auf diejenigen Güter, deren Bereitstellung lediglich gemeinschaftlich möglich ist, lässt sich nämlich über das Engagement der Bürger für ihr Gemeinwesen verhandeln. In der Arbeit wird daher der Versuch unternommen, unterschiedliche Gütertypen anhand ihrer Bereitstellungsbedingungen voneinander zu unterscheiden – und damit unterschiedliche Grade an Verbindlichkeit von Gemeinschaft, bzw. nötiger Verantwortung des Einzelnen im Gemeinwesen. In einem historischen Teil der Arbeit wird belegt, dass sich die Bedeutung, welche dem Gemeinwohlbegriff gerade in pluralistischen Gesellschaften und politischen Systemen zukommt, auch in den politikphilosophischen Debatten über das Gemeinwohl widerspiegelt, die den Prozess der Ausbildung eines demokratischen Systems sowie seiner Reformen und Transformationen in Deutschland vorbereitet und begleitet haben. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf Debatten, die noch vor der Ausbildung und Etablierung eines pluralistischen Systems in Deutschland stattfanden. Denn zum einen fanden die Ergebnisse der jüngsten, noch nicht abgeschlossenen Gemeinwohldebatte in Deutschland bereits weitgehend Eingang in den systematischen Teil der Arbeit. Anderseits wurden in dieser Debatte weite Teile der Vorläuferdebatten ausgeblendet. Diesem Manko will die Arbeit abhelfen, wenn sie den Denkweg von Autoren seit der Zwischenkriegszeit zurückverfolgt, die sich – mit durchaus unterschiedlichem Erfolg – darum bemüht haben, anhand des Gemeinwohlbegriffs eine Verhältnisbestimmung von Individuum und Gemeinschaft zu erarbeiten, die beiden Seiten gerecht wird. Dabei werden insbesondere erstmals die Gemeinwohlkonzeptionen der so genannten „christlichen Naturrechtler“ aus der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland (Welty, Utz und Messner) überblicksmäßig dargestellt und vergleichbar gemacht. Sie haben sich in Deutschland bis dato am eingehendsten mit dem Thema Gemeinwohl befasst, gerieten aber im Zuge der ideologiekritisch motivierten Verdrängung der Gemeinwohlvokabel aus dem politischen Wortschatz in den 1960er und 70er Jahren weitgehend in Vergessenheit. In einem ordnungspolitischen Ausblick wird die politische Leitfunktion des Gemeinwohlbegriffs abschließend am Beispiel der Frage nach der Ausgestaltung der Religionsfreiheit veranschaulicht. Anhand dieser Praxisfrage wird noch einmal die unterschiedliche Eignung verschiedener Gemeinwohlkonzeptionen belegt, die freiheitlich-pluralistische Ordnung wie sie vom deutschen Grundgesetz vorgegeben wird, zu stützen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Prozessen der Konsolidierung der neuen Demokratien in Lateinamerika. Die Analyse von Verlauf und Erfolg der demokratischen Konsolidierung gewann als Untersuchungsgegenstand der politikwissenschaftlichen Forschung zu Lateinamerika an Bedeutung, seitdem die dortigen autoritären Regime durch neue zivile Regierungen ersetzt wurden. Vor diesem Hintergrund stellten sich erneut viele schon länger diskutierte Fragen über die Qualität der politischen Systeme auf dem Kontinent. Dabei wurde einerseits deutlich, dass alte Forschungsfragen über die (In-)Stabilität und über die Natur der politischen Systeme Lateinamerikas noch nicht abschließend geklärt sind. Andererseits wurde ersichtlich, dass die Ausbildung der neuen Regime auch neue Herausforderungen und Fragen aufwarf. Was die Konsolidierungsforschung selbst betrifft, so lassen sich zwei Phasen unterscheiden. Dabei ging es zunächst darum, Faktoren zu identifizieren, die einst den Zusammenbruch gewählter Regierungen und den Übergang zu autoritären Regimen befördert hatten. In vergleichender Perspektive sollte erschlossen werden, ob sich analoge Belastungen auch jetzt – in der nachautoritären Phase – in den neuen Demokratien fänden. Dies schien wichtig, um besser abschätzen zu können, wie gut die Überlebenschancen der neuen Demokratien waren oder sind. Dabei bestand weithin Konsens, dass der Fortbestand solcher Risiko-Faktoren, die vor der autoritären Phase zum Zusammenbruch gewählter Regierungen beigetragen hatten, ein Indiz dafür wäre, dass auch die jungen Demokratien nur geringe Überlebenschancen hätten. Doch die reale Entwicklung der neuen lateinamerikanischen Demokratien ließ dann immer klarer hervortreten, dass die jungen Demokratien – trotz mancher problematischen Erblast – insgesamt doch gute Chancen hatten, sich als demokratische Systeme zu festigen. Die Konsolidierungsforschung stand damit vor wesentlich neuen Fragestellungen, die eine neue Forschungsphase begründeten. Zwei Grundlinien kennzeichneten folglich den neuen Problemhorizont der Konsolidierungsforschung. Die erste, mit der ersten Phase noch eng verbundene Grundlinie, hat mit dem Weiterbestand der Faktoren, die zum Zusammenbruch gewählter Regierungen vor der autoritären Phase in mehreren lateinamerikanischen Ländern geführt hatten, zu tun. Man wollte wissen, warum die neuen Demokratien trotzdem überlebten. Hier rückten zwei unterschiedliche Erklärungsansätze in den Vordergrund. Erstens wurde darauf verwiesen, dass die Faktoren, die für den Zusammenbruch gewählter Regierungen vor der autoritären Phase verantwortlich waren und zum Teil weiter Bestand hatten, den Zusammenbruch gewählter Regierungen offenbar nicht hinreichend zu erklären vermochten. Der zweite Erklärungsansatz ging davon aus, dass die neuen Demokratien sich auch auf neue bzw. zusätzlich eingeführte Faktoren der Stabilisierung stützen konnten. Demnach waren zwar relevante Belastungsfaktoren, die einst den Zusammenbruch gewählter Regierungen mit bewirkt hatten, auch in den neuen Demokratien weiterhin vorhanden. Sie konnten jedoch durch neue, stabilisierende Faktoren, die vor der autoritären Phase nicht von Belang waren, neutralisiert oder in ihrer Wirkmacht entscheidend eingeschränkt werden. Die zweite Grundlinie der neuen Phase der Konsolidierungsforschung interessierte sich weniger für die Frage eines möglichen autoritären Rückfalls. Sie setzte sich vielmehr mit dem Konsolidierungsprozess selbst auseinander. Es wurde analysiert, wie die neuen Demokratien funktionierten und inwieweit sie sich als solche konsolidierten. Zur Diskussion standen also die Fortschritte und die Qualität der jungen Demokratien. Die vorliegende Arbeit schließt sich dieser zweiten Grundlinie an. Im Mittelpunkt der Abhandlung steht deshalb eine Fallstudie. Mit Hilfe einer empirischen Untersuchung soll ein konkreter Konsolidierungsprozess erfasst und – fokussiert auf das Beispiel des Bundesstaates Goiás – analysiert werden, inwieweit die demokratische Konsolidierung in der brasilianischen „Neuen Republik“ gelang. Dabei ist jedoch schon vorab zu bemerken, dass die Studie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Schließlich wäre die Annahme illusorisch, einen Konsolidierungsprozess in all seinen Facetten vollständig erfassen zu können.