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Year of publication
- 2005 (1)
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- Doctoral thesis (1)
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Language
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Die Dissertation gibt einen Überblick über die fundamentalen politikphilosophischen Fragen, die mit der Verwendung des Worts „Gemeinwohl“ verknüpft sind. Der enge Zusammenhang von quantitativen und qualitativen Konnotationen im Gemeinwohlbegriff sowie die – oft nur unzureichend reflektierten – sozialontologischen und sozialethischen Implikationen der Wortverwendung im politischen Raum machen den Gemeinwohlbegriff zu einem unverzichtbaren politischen Leitbegriff. In ihrem systematischen Teil geht die Arbeit insbesondere der Frage nach, welche unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Eingebundenheit des Individuums in die politische Gemeinschaft aus unterschiedlichen Gemeinwohlkonzeptionen resultieren. Sodann befasst sie sich mit den Herausforderungen des Pluralismus, das heißt mit den geistig-moralischen Voraussetzungen eines freiheitlich-pluralistischen Verfassungssystems, und zeigt, dass nicht jede Auffassung vom Gemeinwohl pluralismustauglich ist. Vielmehr bedarf es einer adäquaten Gemeinwohltheorie, ohne welche eine pluralistische Ordnung langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Eine adäquate Gemeinwohltheorie müsste es den Bürgern eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates erlauben, die unterschiedlichen Grade an Pluralismus, die sie ertragen müssen und wollen, anhand einer differenzierten Gütertheorie zu konkretisieren: nur mit Blick auf diejenigen Güter, deren Bereitstellung lediglich gemeinschaftlich möglich ist, lässt sich nämlich über das Engagement der Bürger für ihr Gemeinwesen verhandeln. In der Arbeit wird daher der Versuch unternommen, unterschiedliche Gütertypen anhand ihrer Bereitstellungsbedingungen voneinander zu unterscheiden – und damit unterschiedliche Grade an Verbindlichkeit von Gemeinschaft, bzw. nötiger Verantwortung des Einzelnen im Gemeinwesen. In einem historischen Teil der Arbeit wird belegt, dass sich die Bedeutung, welche dem Gemeinwohlbegriff gerade in pluralistischen Gesellschaften und politischen Systemen zukommt, auch in den politikphilosophischen Debatten über das Gemeinwohl widerspiegelt, die den Prozess der Ausbildung eines demokratischen Systems sowie seiner Reformen und Transformationen in Deutschland vorbereitet und begleitet haben. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf Debatten, die noch vor der Ausbildung und Etablierung eines pluralistischen Systems in Deutschland stattfanden. Denn zum einen fanden die Ergebnisse der jüngsten, noch nicht abgeschlossenen Gemeinwohldebatte in Deutschland bereits weitgehend Eingang in den systematischen Teil der Arbeit. Anderseits wurden in dieser Debatte weite Teile der Vorläuferdebatten ausgeblendet. Diesem Manko will die Arbeit abhelfen, wenn sie den Denkweg von Autoren seit der Zwischenkriegszeit zurückverfolgt, die sich – mit durchaus unterschiedlichem Erfolg – darum bemüht haben, anhand des Gemeinwohlbegriffs eine Verhältnisbestimmung von Individuum und Gemeinschaft zu erarbeiten, die beiden Seiten gerecht wird. Dabei werden insbesondere erstmals die Gemeinwohlkonzeptionen der so genannten „christlichen Naturrechtler“ aus der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland (Welty, Utz und Messner) überblicksmäßig dargestellt und vergleichbar gemacht. Sie haben sich in Deutschland bis dato am eingehendsten mit dem Thema Gemeinwohl befasst, gerieten aber im Zuge der ideologiekritisch motivierten Verdrängung der Gemeinwohlvokabel aus dem politischen Wortschatz in den 1960er und 70er Jahren weitgehend in Vergessenheit. In einem ordnungspolitischen Ausblick wird die politische Leitfunktion des Gemeinwohlbegriffs abschließend am Beispiel der Frage nach der Ausgestaltung der Religionsfreiheit veranschaulicht. Anhand dieser Praxisfrage wird noch einmal die unterschiedliche Eignung verschiedener Gemeinwohlkonzeptionen belegt, die freiheitlich-pluralistische Ordnung wie sie vom deutschen Grundgesetz vorgegeben wird, zu stützen.