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Abstract
Die Fotoreportage in Deutschland von 1925 bis 1935.
Eine empirische Studie zur Geschichte der illustrierten Presse in der Periode der Durchsetzung des Fotojournalismus
Diese Studie befasst sich mit der Entwicklung der Fotoreportage in deutschen illustrierten Wochenzeitungen (1925-1935). Nur wenige Behauptungen zur Entwicklung der Fotoreportage sind empirisch fundiert. Die vorliegende Studie untersucht zwei Hypothesen mittels einer quantitativen Inhaltsanalyse: Zum einen die These, dass die moderne Fotoreportage ab 1929 von Stefan Lorant entwickelt wurde, und zum anderen Gidals Feststellung, dass 1933 der neue Bildjournalismus in Deutschland zusammenbrach und sich hauptsächlich propagandistischer Bilder bediente.
Das Korpus enthält alle Ausgaben der Berliner Illustrirten Zeitung, der Arbeiter-Illustrierten Zeitung, des Illustrierten Beobachters und der Münchner Illustrierten Presse von 1925 bis 1935. Die Inhaltsanalyse zeigt, dass die Anzahl der Fotoreportagen ab 1927 stark anstieg. Fotoreportagen wiesen schon in allen vier Illustrierten narrative Strukturen und Elemente (ein zweiseitiges Layout, eine ansprechende Typografie, wechselnde Fotoformate, Schlüsselbilder, Freistellungen und Überlappungen von Fotos) auf und halten dem Vergleich mit der modernen Fotoreportage Gidals stand. Nach 1928 stieg die Anzahl der Fotoreportagen in allen vier Medien weiter an. Die narrativen Gestaltungselemente gewannen bis 1932 immer mehr an Bedeutung. Ab 1933 zeigte sich eine Entwicklung zur mehrseitigen Reportage – mit propagandistischem Inhalt und zur großformatigen Fotografie, wogegen die Anzahl narrativer Elemente abnahm.
Die moderne Fotoreportage entstand also nicht erst von 1929 bis 1931 in der MIP, sondern bereits ab 1927 in der MIP, AIZ und im IB (BIZ 1929). Ab 1933 erschienen im Layout veränderte, propagandistische Fotoreportagen. Die narrative Struktur und Ästhetik des Layouts entsprach in vielen Fällen immer noch den Kriterien der modernen Fotoreportage. Ein Zusammenbruch des Bildjournalismus ist nach den vorliegenden Untersuchungen nicht zu erkennen.
Subjektive Bewertung von Lärmminderungsmaßnahmen mittels Kategorien- und Verhältnisskalierung
(2013)
Die zentrale Fragestellung der vorliegenden Untersuchungen war, wie sich die subjektive Bewertung der Lautheit und Lästigkeit von Lärm infolge der Anwendung von Lärmschutzmaßnahmen verändert. Hierzu wurden den Versuchsteilnehmern sowohl Originalaufnahmen verschiedener Lärmarten als auch Auralisationen der Hörsituation hinter verschiedenen Schallschutzmaßnahmen per Kopfhörer im Labor präsentiert. Die Bewertung des Höreindrucks erfolgte zum einen anhand der Kategorienunterteilungsskala nach Heller (1985), zum anderen anhand einer Verhältnisskala: „Um wie viel leiser bzw. weniger lästig ist der gedämmte Lärm im Vergleich zum ungedämmten in Prozent?“. Für die Kategorienskala ergab sich ein deutlicher (R2 > .90) linearer Bezug der Urteile zum äquivalenten Dauerschallpegel des Lärm (LAeq). Entsprechend dem linearen Regressionsmodell entspräche Lärm mit einem Leq um ca. 30 dB(A) der Kategorie „leise“, ein Leq um ca. 45 dB(A) der Kategorie „mittellaut“, ein Leq um ca. 60 dB(A) der Kategorie „laut“ und ein Leq um ca. 75 dB(A) der Kategorie „sehr laut“. Für die Praxis der Lärmminderung bedeutet dies, dass eine Schallpegelabsenkung von rund 15 dB(A) notwendig ist, um die empfundene Lautstärke des Geräuschs um eine Lautstärkenkategorie zu reduzieren. In Bezug auf die Frage: „Wie belästigt fühlen Sie sich durch diesen Lärm?“ entspräche ein Leq von ca. 22 dB(A) dem Urteil „etwas lästig“, ein Leq von ca. 38 dB(A) dem Urteil „mittelmäßig lästig“, ein Leq von ca. 54 dB(A) dem Urteil „stark lästig“ und ein Leq von ca. 70 dB(A) dem Urteil „äußerst lästig“. Für eine Reduktion des Lästigkeitsurteils um eine Kategorie ist somit eine Dämmung um ca. 16 dB(A) erforderlich. Die Vorhersage der Lästigkeit aus dem Schallpegel gelingt für fast alle Lärmarten sehr gut (R2 > .90), lediglich der Lärm der Motorsense und in geringerem Maße der Kinderlärm weisen durch ihren ausgeprägten Anteil an hohen Frequenzen (Schärfe) eine zusätzliche Lästigkeitskomponente auf.
Bezüglich der Verhältnisskalierung stellte sich die Frage, ob die Lautheit des Lärms gemessen in Sone (N5) die entsprechenden Einschätzungen der Teilnehmer abbildet. Die Sone-Skala basiert auf Verhältnisurteilen, somit sollte z.B. das Urteil „halb so laut“ dann erfolgen, wenn der Sone-Wert des gedämmten Lärms die Hälfte des Sone-Werts des ungedämmten Lärms beträgt. Die Ergebnisse zeigen, dass die so prognostizierte Lautheitsreduktion die tatsächliche deutlich (um durchschnittlich ca. 15 Prozent) überschätzt. Wenn z.B. 35 Prozent verbleibende Lautheit prognostiziert wurde, war das tatsächliche Urteil ca. 50 Prozent (halb so laut). Das gleiche Bild ergab sich für die verbleibende Lästigkeit. Aufgrund dieser sehr hohen Diskrepanz stellte sich die Frage, ob die Urteile durch Kontexteffekte, verursacht durch eine ungleiche Verteilung der Stimuli auf der Beurteilungsskala, verzerrt sein könnten. Diese ungleiche Verteilung rührte daher, dass sämtliche auralisierten Lärmschutzmaßnahmen die Sone-Lautheit des Originallärms um mehr als zwei Drittel reduzierten. Die Beurteilungsskala reichte hingegen von null bis 100 Prozent verbleibende Lautheit. Es ist bekannt, dass Beurteiler dazu tendieren, den gesamten Bereich der verfügbaren Skala zu nutzen (Range-Effekt; Parducci, 1965). Wenn sich die Bewertungen in den oberen freien Bereich der Skala verschieben, hätte dies tendenziell höhere Urteile zur Folge.
In einer zweiten Untersuchung wurden daher zwei Reizverteilungen miteinander verglichen. Die erste Verteilung war linkssteil mit ausschließlich stark gedämmten Auralisationen der Originalschalle, wie in der vorherigen Untersuchung. Die zweite Verteilung war gleichmäßig, den Auralisationen wurden hierzu Versionen des Originallärms hinzugefügt, welche weniger stark in Ihrer Lautheit reduziert waren. Wiederum wurde sowohl anhand der Kategorien- als auch der Verhältnisskala beurteilt. Es zeigte sich, dass die prognostizierte Lautheitsreduktion auch bei einer gleichmäßigen Verteilung die tatsächliche überschätzt, allerdings weniger als bei der linkssteilen Verteilung. Die Diskrepanz bei gleichmäßiger Verteilung lag im Schnitt bei etwa sieben Prozent, bei linkssteiler Verteilung hingegen bei über 20 Prozent. Die Ergebnisse für die gleichmäßige Verteilung entsprechen auch früheren Befunden zur Verhältnisskalierung von Lärm und breitbandigen Geräuschen. Die Urteile auf der Kategorienskala unterlagen hingegen keinen signifikanten Kontexteinflüssen.
Als kurzes Fazit lässt sich festhalten, dass das Kategorienunterteilungsverfahren sehr robust gegenüber Kontexteinflüssen ist und sich daraus reliable Beziehungen zwischen Pegelreduktion und Urteil ableiten lassen. Bei der Verhältnisskalierung sind hingegen deutliche Kontexteinflüsse festzustellen. Grundsätzlich überschätzt die aus den Sone-Werten abgeleitete Lautheitsreduktion die tatsächliche Reduktion. Die Daumenregel, wonach eine Reduktion um 10 dB einer Halbierung der Lautheit entspricht, kann daher auf Lärm nicht angewandt werden. Sofern eine gleichmäßige Verteilung der Stimuli gewährleistet ist, sind hierfür statt 10 dB etwa 14 dB anzusetzen.
Die Konnektivität von Sedimentkaskaden beschreibt die Kopplungsbeziehung zwischen den Teilsystemen der Kaskade über sedimentverlagernde Prozesse, sowie das Einwirken dieser Beziehung auf den Sedimenttransportprozess. Über diesen Sedimenttransportprozess wiederum bestimmt die Konnektivität wesentlich den Sedimenthaushalt von Einzugsgebieten sowie deren Sensitivität gegenüber externen Einflüssen und Impulsen (z.B. Klimawandel, Extremereignisse).
Vor dem Hintergrund zahlreicher qualitativer Untersuchungen von Konnektivität und Kopplung (z.B. Hang-Gerinne-Kopplung) wird in der vorliegenden Arbeit eine Methode zur Quantifizierung der Grobsediment-Konnektivität entwickelt.
Auf Grundlage von Digitalen Geländemodellen (DGM) werden für drei alpine Einzugsgebiete (Horlachtal, Reintal und Lahnenwiesgraben) mit Geographischen Informationssystemen (GIS) durch numerische Prozessmodelle die Prozessverläufe und Prozessraumzonen der geomorphologischen Prozesse Steinschlag, (Hang-)Murgang und fluvialer bzw. hangaquatischer Abtrag ermittelt. Die GIS-Modelle werden im Feld und mittels Luftbildkartierungen kalibriert und validiert. Über einen an der Graphentheorie orientierten Ansatz wird die Kopplung zwischen den jeweiligen Prozessen durch neu entwickelte numerische Modelle abgebildet und quantifiziert.
Die entwickelten Modelle und durchgeführten Untersuchungen ermöglichen u.a. die Erstellung von aktual-Geomorphologischen Karten (aGMK) der Untersuchungsgebiete, die Ermittlung der an einen beliebigen Punkt oder an ein beliebiges Gerinnenetz gekoppelten Flächen sowie die Quantifizierung dieser Kopplung. Dadurch lassen sich Zusammenhänge zwischen Kopplung und Gebietseigenschaften wie z. B. Hangneigung oder Einzugsgebietsgröße untersuchen. Des weiteren kann ein flächenbezogener Konnektivitätsindex abgeleitet werden, welcher den momentan durch die betrachteten Prozesse gekoppelten Flächenanteil für ein gegebenes Einzugsgebiet und regionale Unterschiede hinsichtlich der Kopplungsintensität darstellt.
Dies ermöglicht den Systemvergleich von Einzugsgebieten mit unterschiedlicher naturräumlicher Ausstattung.
In der Praxis ist das Lösen von Change-Point Fragestellungen von entscheidender Bedeutung. Die vorliegende Arbeit stellt verschiedene, teils neuartige Methoden vor, mit deren Hilfe Change-Points entdeckt werden können. Dabei werden insbesondere sequentielle Verfahren betrachtet, welche ein sog. moving window von Daten zur Entscheidungsfindung heranziehen. Durch asymptotische Betrachtungen entstehen stochastische Prozesse, welche als Slepian-p- bzw. als Wiener-Slepian-p-Prozesse bezeichnet werden.
Für den erstgenannten Prozess wird die Boundary Crossing Probability bei Vorliegen einer affinen Schranke explizit angegeben, wozu eine bedingte Dichte der sog. first hitting time berechnet wird. Darüber hinaus wird eine iterierte Berechnungsmöglichkeit der Crossing Probability des Slepian-p-Prozesses bei Vorliegen allgemeiner Schrankenfunktionen angegeben. Zur Beurteilung der Nullhypothese ”kein Change-Point“ ist es damit dann möglich, einen Signifikanztest zu konstruieren und dessen Güte für bestimmte Alternativen explizit zu berechnen. In einer Simulationsstudie werden die Verfahren basierend auf dem Slepian-p-Prozess bzw. dem Wiener-Slepian-p-Prozess hinsichtlich ihrer Güte und Verfahrensstoppzeit mit traditionellen Herangehensweisen verglichen. Um verschiedene Stoppzeiten graphisch gegenüberstellen zu können, wird hierbei eine neu entwickelte Darstellungsform eingesetzt.
Die Simulationen zeigen, dass der sequentielle (Wiener-)Slepian-p-Test unter bestimmten Bedingungen (Fensterlänge p klein, Change-Point tritt spät auf) bessere Eigenschaften aufweist als bestehende Verfahren.
Sowohl für den Slepian-p- als auch für den Wiener-Slepian-p-Prozess wird eine Cameron-Martin Formel explizit angegeben. Hierzu werden die Kernel der beiden Prozesse berechnet und eine Verteilungsäquivalenz des Slepian-p-Prozesses zur sog. free Brownian Motion nachgewiesen. Mit Hilfe dieser Cameron-Martin Formel werden (gleichmäßig) beste Tests konstruiert. Beim Gütevergleich der verschiedenen Verfahren wird unter anderem herausgestellt, dass man beim Übergang von einer Brownschen Bewegung zu einem Slepian-p-Prozess (meist) Güte verliert, wohingegen der beste Wiener-Slepian-p-Test im Prinzip mit dem besten Test für Brownsche Bewegungen übereinstimmt.
Diskrepanzsätze für die Nullstellenverteilung eines Polynoms gibt es seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Darin wird die maximale Abweichung des normalisierten Nullstellenzählmaßes eines Polynoms von der Gleichgewichtsverteilung einer Jordankurve abgeschätzt. Diese Diskrepanzaussagen sind eng verknüpft mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Nullstellenverteilung einer Folge von Polynomen schwach-stern gegen die Gleichgewichtsverteilung einer Jordankurve konvergiert. Seit einigen Jahren gibt es auch Aussagen zur Schwach-Stern-Konvergenz der Nullstellenverteilung einer Folge rationaler Funktionen gegen ein Maß, das von der Lage ihrer Polstellen bestimmt wird. Deshalb stellte sich die Aufgabe, auch für rationale Funktionen sinnvolle Diskrepanzsätze zu beweisen. Die Hauptergebnisse dieser Arbeit sind Diskrepanzsätze für die Nullstellenverteilung einer rationalen Funktion R für geschlossene Jordankurven und für Jordanbögen. Hierbei ist die Jordankurve bzw. der Jordanbogen eine Zusammenhangskomponente des Randes eines Gebietes D. In einer Umgebung der Kurve bzw. des Bogens wird dann das absolute Nullstellenzählmaß von R mit der Summe aus den harmonischen Maßen der Polstellen von R in D verglichen. Die neuen Diskrepanzsätze verallgemeinern und verschärfen sowohl bisherige Aussagen zur Schwach-Stern-Konvergenz des Nullstellenzählmaßes von Folgen rationaler Funktionen als auch bekannte Diskrepanzsätze für Polynome.
Status und Kundenbindung
(2013)
Die zentrale Bedeutung der Kundenbeziehung für den unternehmerischen Erfolg steht seit vielen Jahren im Fokus von Wissenschaft und Praxis. Branchenübergreifende Gründe hierfür sind unter anderem in zunehmend gesättigten Märkten sowie den Kosten für die Akquisition von Neukunden zu suchen. Vor diesem Hintergrund wird durch ein systematisches Management der Kundenbeziehung versucht profitable Kunden langfristig an das Unternehmen zu binden. Als ein Instrument zur Kundenbindung wurden von zahlreichen Unternehmen Kundenbindungsprogramme eingeführt. Die Grundidee besteht in der Belohnung treuer Kunden, dem Aufbau von Wechselbarrieren und der Sammlung von Informationen über den Kunden. Am weitesten verbreitet und wissenschaftlich untersucht sind so genannte Bonusprogramme wie beispielsweise Payback oder die Deutschlandkarte. Hier erhalten Kunden für jede getätigte Transaktion Punkte, die ab einer gewissen Menge gegen Produkte oder Dienstleistungen eingetauscht werden können. In der unternehmerischen Praxis ebenfalls weit verbreitet, aber wissenschaftlich weitgehend vernachlässigt, sind Statusprogramme, die häufig in Kombination mit Bonusprogrammen eingesetzt werden. Bekannte Beispiele sind Miles&More, HHilton Honors oder Bahn.Comfort. Auch Teilnehmer dieser Programme sammeln mit jeder Transaktion Punkte, überschreitet das Punktekonto eine gewisse Schwelle, wird durch das Unternehmen ein Status verliehen, der dem Kunden eine bevorzugte Behandlung und Vergünstigungen bietet. Statt dem Tausch von Punkten gegen Produkte wie bei Bonusprogrammen, erhalten Statuskunden beispielsweise den Zugang zu einer speziellen Lounge, bekommen eine bevorzugte Behandlung oder garantierte Reservierungen. Bisher vollkommen ungeklärt ist die Motivation von Kunden an Statuspro-grammen teilzunehmen und einen Kundenstatus aktiv anzustreben. Ein Ansatzpunkt könnte die Übertragung von Erkenntnissen aus der Erforschung von Bonusprogrammen sein. Als wesentliche Motive zur Teilnahme an Bonusprogrammen wurden finanzielle Anreize im Sinne der Transaktionskostentheorie und Freude am Sammeln identifiziert. Auch wenn diese Motive als mögliche Erklärungsansätze für Statusprogramme in Frage kommen, greifen sie möglicherweise zu kurz. Einige Autoren verweisen in Arbeiten zu Loyalitätsprogrammen im Allgemeinen auf einen Prestige- bzw. Ansehenszugewinn durch die Verleihung eines Status durch ein Unternehmen. Insofern erscheint es notwendig zunächst eine intensive Analyse des sozialen Status von Menschen durchzuführen und insbesondere Möglichkeiten seiner Beeinflussung und Veränderung näher zu betrachten. Eine interdisziplinäre Herangehensweise mit Blick auf mögliche Erklärungsansätze aus den Bereichen der Psychologie, Soziologie aber auch der Ökonomie könnte hierzu wertvolle Beiträge liefern. Erst mit der Klärung der Motive zur Teilnahme an Statusprogrammen, können weitere Aussagen über Bindungswirkung und mögliche Wechselbarrieren getroffen werden.