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Im Tourismus stellt der Fach- und Arbeitskräftemangel seit Jahrzehnten eine der größten Herausforderungen dar. Ohne Migration ist die Arbeit nicht mehr bewältigbar. Dadurch trägt der Sektor zur internationalen Arbeitsmigration und -mobilität bei und erfüllt gleichzeitig eine wesentliche Funktion bei der Aufnahme von Menschen mit Migrationshintergrund in den Erwerbsmarkt. Die Gründe für die Einstellung von Migrant*innen sind aus Unternehmenssicht vielfältig; sie liegen im Spannungsfeld zwischen günstigen Arbeitskosten, der Schließung von Personallücken und einem Zugewinn an Kompetenzen. Die Erfahrungen und Sichtweisen der (zugewanderten, mobilen) Arbeitskräfte bleiben jedoch meist unberücksichtigt. So auch in Südtirol, einer norditalienischen Provinz, wo es kaum Studien zur dortigen Beschäftigungssituation von Menschen mit Migrationshintergrund im Tourismus gibt, obwohl die Region bereits in den 1990er Jahren die Personalnot der Branche mithilfe von Arbeitsmigration zu lösen versuchte.
Vor diesem Hintergrund geht die vorliegende Untersuchung der Frage nach: Welche Rolle nimmt der Tourismussektor für Migrant*innen im Verlauf ihrer Leben ein und inwieweit erweitert oder begrenzt dieser ihre Agency (Handlungsfähigkeit)?
Es geht folglich darum zu verstehen, welchen Einfluss die gegebenen Rahmenbedingungen und (insbesondere touristische) Kontexte auf die individuelle Handlungsfähigkeit von Migrant*innen haben. Arbeit erfolgt immer in einem gesellschaftlichen und geographischen Kontext; daher ist es von Interesse zu verstehen, inwieweit das Handlungsvermögen von Arbeitskräften dadurch beeinflusst wird.
Um die Sichtweisen und Arbeitserfahrungen von Migrant*innen im Tourismus erfassen und die Forschungsfrage beantworten zu können, wurde für die vorliegende Arbeit ein qualitativ-induktiver und von der Empirie geleiteter Forschungsansatz gewählt. Subjekte und ihre Erfahrungen sowie das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft werden dadurch ins Zentrum der Untersuchung gestellt. Biographisch-narrative Interviews mit Migrant*innen und semi-strukturierte Interviews mit Führungskräften aus der Südtiroler Beherbergung und Gastronomie dienen dazu, Ansichten aus der Perspektive der Arbeitskräfte und Unternehmen einzufangen und ein ganzheitliches Bild zu zeichnen. Der Fokus auf die individuelle Ebene der Arbeitskräfte und ihre Biographien gibt Aufschluss über Migrationsprozesse, subjektive Erfahrungen und Agency im und durch den Tourismus sowie im gesamtgesellschaftlichen Kontext.
Die zentralen Untersuchungsergebnisse lassen erkennen, dass die Situation und die Handlungsfähigkeit von Migrant*innen in Südtirol nicht nur durch den Arbeitsplatz und die Bedürfnisse der Branche, sondern insbesondere durch ihre soziale und geographische Einbettung beeinflusst wird und Migrant*innen unterschiedliche Strategien anwenden, um ihre Arbeits- und Lebenssituation zu verbessern. Jedoch zeigen sich auch klar Benachteiligungen von Migrant*innen am Erwerbsmarkt und Einschränkungen ihrer Agency im Aufnahmekontext.
Die vorliegende Dissertation untersucht den Wahrheitsbegriff Wittgensteins und dessen Bedeutung für die religiöse Rede. Dabei steht das Spätwerk Wittgensteins im Vordergrund ohne die Wurzeln im Frühwerk zu leugnen. Vor allem die Betrachtung von Riten, Wissensbegriff, Lernvorgang und Sprachspielfunktionen erweist sich hierbei als fruchtbar. Die Position der Theologie wird im Ergebnis zwischen Mut und Demut verortet.
Die vorliegende kumulative Dissertation befasst sich mit vier Problemstellungen der Transportplanung im Falle der Übernahme des Paket- und Medikamententransports durch Lieferwagen und Drohnen.
Der erste Beitrag thematisiert die Fahrzeugflottenplanung und Zuweisung von Drohnen zu Mikrodepots, wenn Lieferwagen und Drohnen den Transport von Paketen in der letzten Meile übernehmen. Im Vordergrund stehen die taktischen Entscheidungen, welche Kombination von Auslieferungsformen mit Lieferwagen und Drohnen optimal wäre sowie die Ausgestaltung der Fahrzeugflotte. Die Problemstellung wird als gemischt-ganzzahliges lineares Programm (MILP) modelliert. Zudem wird eine adaptive große Nachbarschaftssuche (ALNS) eingeführt, die neue problemspezifische Operatoren beinhaltet.
Der zweite Beitrag fokussiert sich auf die operative Tourenplanung eines Lieferwagens, welcher mit mehreren Drohnen ausgerüstet ist. Hierfür wird ein effizientes MILP entwickelt, welches ein kommerzieller Solver schneller lösen kann als vergleichbare MILPs für eine Ein-Drohnen Problematik aus der Literatur.
Der dritte Beitrag optimiert die simultane Bestands- und Tourenplanung für die Belieferung von Krankenhäusern unter der Berücksichtigung ihrer Lagerhaltungspolitiken. Es wird analysiert, welchen Einfluss Drohnen als Vehikel für Notfalltransporte zur Vermeidung von Fehlmengen haben. Die Problemstellung wird als zweistufiges stochastisches Programm präsentiert und eine problemspezifische ALNS wird entwickelt, welche einen innovativen Algorithmus zur Bestimmung von Bestellpunkten innerhalb der Lagerhaltungspolitiken beinhaltet.
Der vierte Beitrag thematisiert die Ausgestaltung der Drohnenflotte für die Belieferung von Apotheken und Krankenwagen im Einsatz durch einen Großhändler. Hierfür wird die Drohnenflotte in einer ereignisdiskreten Simulationsstudie hinsichtlich der Kosten bzw. der CO2-Emissionen optimiert.
Die Arbeitswelt der Wirtschaftsprüfer unterliegt einem dauerhaften Wandel von Regulatorik und Technik. Während der deutsche Gesetzgeber für die durchzuführende Abschlussprüfung als Hauptanker lediglich verlangt, dass diese „gewissenhaft“ zu erfolgen hat (§§ 317 Abs. 1 Satz 3, 323 Abs. 1 Satz 1 HGB, 43 Abs. 1 WPO), schildern die entwickelten berufsständischen Normapparate ein detailliertes Vorgehen. Als weitere und neue Kraft der Veränderung in der Arbeitswelt der Wirtschaftsprüfer wirkt die Digitalisierung. Mit ihr entstehen neue Anwendungen in Form informationstechnologischer (IT) Verfahren für die Durchführung von Abschlussprüfungen.
Konfliktpotential bieten insbesondere Verfahren der regelsuchenden Systeme. Ihre Eigenschaft, Muster in unstrukturierten Datengrundlagen von selbst zu entdecken und aus diesen zu lernen, macht insbesondere die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Entscheidungen des Abschlussprüfers über die Risiken wesentlicher falscher Angaben aufgrund von Verstößen („fraud“) bedeutsam (IDW PS 210/ISA [DE] 240). Sie stehen den noch häufig regelbasierten Suchverfahren von Manipulationen in den Buchungsdaten gegenüber, bei denen der Prüfer zunächst selbst auf Basis seiner Risikoeinschätzung dem System die zu analysierenden Risikobereiche vorgibt. Maschine und Mensch ergänzen sich hier bisher. Der technische Fortschritt deutet an, dass es nicht dabei bleiben muss. KI übernimmt anschaulich bedeutsame Arbeitsschritte auch auf einer persönlichen, subjektiv-bezogenen oder auch kognitiven Ebene.
Konfliktär erscheinen vor diesem Hintergrund die personen-bezogenen, subjektiv-bezogenen Pflichten des Abschlussprüfers wie die Eigenverantwortlichkeit (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO), das pflichtgemäße Ermessen und die Wahrung einer kritischen Grundhaltung (§ 43 Abs. 4 WPO). Der hier zu untersuchende Fragenkomplex mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung der Abschlussprüfung lautet daher: Welchen Einfluss hat der Wirtschaftsprüfer als persönlicher Pflichtenträger noch auf sein Prüfungsurteil? – und: Welchen Einfluss muss er zwingend behalten? Wann kann im digitalen Zeitalter noch von einer „gewissenhaften Abschlussprüfung“ gesprochen werden?
Dass Künstliche Neuronale Netze – eine KI, die auf erlernten Daten und Dateninhalten fußt, welche dem Praktischen, dem entspringen, was war – eine Reflexion anhand eines davon unabhängigen Sollensanspruchs vornehmen, bleib zweifelhaft. Im Ergebnis wird hier für eine gewissenhafte Abschlussprüfung festgestellt, dass diese zwar keine Subjektivität bei der Bestimmung des rechtlich Erforderlichen zulässt. Doch aufgrund des nicht auflösbaren Verantwortungszusammenhangs von Handlung und Haftung bedarf es auch zukünftig einer natürlichen, intelligiblen Person mit der Fähigkeit, eine Überlegung über Getanes und dem, was getan werden soll (Sollensanspruch) vornehmen zu können.
Professionalisierungsbestrebungen und Kompetenzspektrum von MitarbeiterInnen in Notunterkünften
(2024)
Hintergrund: Eine bedürfnisorientierte Betreuung besonders vulnerabler Randgruppen unserer Gesellschaft, wie von Wohnungslosen in Notunterkünften, steht in engem Zusammenhang mit den Qualifikationen der MitarbeiterInnen. Die wissenschaftliche Fundierung und konzeptionelle Systematisierung dieses Gegenstands im deutschsprachigen und im englischsprachigen Raum sind nur teilweise erbracht und beziehen sich vor allem auf die Wohnungslosenversorgung und -unterbringung. In der vorliegenden Arbeit geht es um eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme im Bereich der Kompetenzbedarfe von MitarbeiterInnen im Betreuungsprozess von Wohnungslosen in Deutschland und Australien, mit dem Ziel, daraus einen empirisch fundierten Theorie-Praxis-Transfer über den Forschungsgegenstand zu entwickeln und daraus wiederum ein innovatives Professionalisierungsbild und -verständnis aufgrund ermittelter Verbesserungsnotwendigkeiten der Kompetenzen von MitarbeiterInnen beider Länder in Notunterkünften zu erschließen. Dazu wurde die folgende Hauptforschungsfrage beantwortet: Welche neue Kompetenzorientierung benötigen MitarbeiterInnen im Professionalisierungskontext mit Wohnungslosen in Notunterkünften in Deutschland und Australien?
Methode: Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Studie anhand von leitfadengestützten Interviews (N = 32) in Deutschland und Australien durchgeführt. Als methodische Basis für die Analyse wurde die strukturierende qualitative Inhaltsanalyse nach Kuckartz (2016) gewählt, die mit der Analysesoftware MAXQDA2020 praktisch umgesetzt wurde.
Ergebnisse: Im Vergleich der beiden Interviewgruppen ergibt sich ein differenziertes Bild von Sozialarbeit im Kontext von Notunterkünften. Sowohl in Deutschland als auch in Australien zeigt sich zwar ein grundsätzlich ähnliches Berufsbild mit ähnlichen Arbeitsaufgaben und Zielsetzungen, dennoch treten mit Blick auf Arbeitskontext, Klientel, Trägerorganisationen, Qualifikation und Selbstwahrnehmung große Unterschiede zwischen den beiden Gruppen zutage. Folgende Ergebnisse hat die Studie diesbezüglich – unterschieden nach acht Hauptkategorien – erbracht:
1. Deutschland: A) Arbeitsfeld: Funktionell differenziert, behördlich organisiert. B) Kompetenzen: Fokus auf rechtliche Grundlagen. C) Weiterbildung: Aktualisierung von rechtlichem Wissen, geringerer Bedarf durch Arbeitsteilung. D) Professionalisierungsdebatte: Deprofessionalisierung durch Fachkräftemangel, fachnahes Studium als Arbeitsvoraussetzung. E) Soziale Beziehungen: Bezug auf das Team: fachliche Kompetenz und Arbeitsteilung; Bezug auf die Klientel: professionell distanzierte Beziehung. F) Symbolisches Kapital: Arbeit als Zahnrad im Dienst der Gesellschaft. G) Selbstfürsorge: räumliche und soziale Distanzierung zur Klientel und zum Arbeitsplatz, Unterstützung durch das Team, Einsatz und Supervision. H) Aktuelle Herausforderungen: Flüchtlingsbewegung, Bürokratisierung.
2. Australien: A) Arbeitsfeld: funktionell differenzierte, kleine Teams, NGOs. B) Kompetenzen: Fokus auf soziale Kompetenzen. C) Weiterbildung: Weiterbildungswunsch von niedriger qualifizierten Arbeitskräften, begrenzt aufgrund mangelnder finanzieller Mittel. D) Professionalisierungsdebatte: Professionalisierung von Laienbewegung, Studium als hilfreiche (Weiter-)Qualifikation. E) Soziale Beziehungen: Bezug auf das Team: übereinstimmende Werte und De-Briefing; Bezug auf die Klientel: Beziehung „friendly professional“. F) Symbolisches Kapital: Arbeit als Unterstützer für die Klientel. G) Selbstfürsorge: räumliche und soziale Distanzierung zur Klientel und zum Arbeitsplatz, Unterstützung durch das Team, Einsatz und Supervision. H) Aktuelle Herausforderungen: Hochwasser, Wohnungsnot.
Schlussfolgerung: Die Erkenntnisse dieser Studie sollten insbesondere seitens der Wohlfahrtsverbände und Kommunen aufgegriffen werden und in die konzeptionelle Erweiterung und Ausgestaltung der gezielten Kompetenzentwicklung für MitarbeiterInnen in Notunterkünften beider Länder, aber auch weltweit als fundamentales Element integriert werden. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema ist aus Sicht der Autorin im Hinblick auf die Akzeptanz für die Progression des Berufes der MitarbeiterInnen in Notunterkünften nur dann möglich, wenn auch die ExpertInnen selbst hinter dieser Entwicklung stehen.
Monte Verità und Glastonbury
(2024)
Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde in der Kommune auf Monte Verità eine Lebensweise nach den Grundsätzen der Lebensreformbewegung praktiziert. Zur gleichen Zeit zog Glastonbury mit seiner Legende um König Artus und seiner mystischen Aura zahlreiche Vertreter theosophischer und okkulter Bewegungen an. Seit Beginn der „Glastonbury Festivals“ in den 1970er Jahren haben sich auch Hippies, Ley-Lines-Hunters, neuheidnische Gruppen und Anhänger der New-Age-Bewegung dort angesiedelt. Beide Orte fungieren als Experimentierfelder für eine antimoderne, naturbasierte Lebensweise, sowie für das eskapistische Interesse für nicht christliche, fernöstliche und wenig institutionell geprägte Religionsformen. Diese Tendenzen nehmen in der derzeitigen Gesellschaft an Popularität zu und benötigen eine kritische Reflexion durch die kulturgeschichtliche Analyse.
Dadurch lässt sich auch verdeutlichen, dass die Vorstellungen der Bewegungen, die sich an beiden Orten gesammelt haben – das Interesse für das Mystische, die Sakralisierung der Natur und Hinwendung zur vormodernen und vorchristlichen Vergangenheit – auf das Gedankengut der deutschen und englischsprachigen Frühromantik zurückzuführen sind. Gleichzeitig entsprechen beide Orte aufgrund ihrer Funktion als Zufluchtsorte für gesellschaftskritische Lebensentwürfe, den Merkmalen von Foucaults Heterotopien: „andersartige Räume“, d.h. Orte für all jene, die eine Abweichung von der Gesellschaft, sei es im sozialpolitischen oder religiös-spirituellen Sinne, aufweisen. Daher entstand der Begriff der „neuromantischen Heterotopien“. Dieser fasst einerseits die Funktion beider Orte für das europäische kulturelle Gedächtnis zusammen, andererseits eröffnet er die Möglichkeit einer Kategorisierung weiterer ähnlicher Orte und somit neue Horizonte für die kulturgeschichtliche Forschung.
Abstract Paper 1:
Cybervetting has become common practice in personnel decision-making processes of organizations. While it represents a quick and inexpensive way of obtaining additional information on employees and applicants, it gives rise to a variety of legal and ethical concerns. To limit companies’ access to personal information, a right to be forgotten has been introduced by the European jurisprudence. By discussing the notion of forgetting from the perspective of French hermeneutic philosopher Paul Ricoeur, the present article demonstrates that both, companies and employees, would be harmed if access to online information on applicants and current employees would be denied. Consistent with a Humanistic Management approach that promotes human dignity and flourishing in the workplace, this article proposes guidance for the responsible handling of unpleasant online memories in personnel decision-making processes, thereby following Ricoeur’s notion of forgetting as “kept in reserve”. Enabling applicants and employees to take a qualified stand on their past is more beneficial to both sides than a right to be forgotten that is questionable in several respects.
Abstract Paper 2:
When hiring new employees, managers often conduct online background checks on applicants. This practice has led many applicants to reach out to legal and technological solutions that render unpleasant online memories forgotten. With this article, we question the effectiveness and social value of approaches aimed at permanently erasing information from the web. Furthermore, we provide practitioners with guidance toward responsible handling of applicant information from the web. In this conceptual article, we review the literature on organizational memory and interpret it through a philosophical lens by turning to the works of the French philosopher Paul Ricoeur and the French sociologist Maurice Halbwachs. We conclude that legally or technologically enforced forgetting on the web fails to provide true protection from a memory in a hiring situation, as remembering in an organization is a complex social process that hardly lets a memory disappear completely. As a result, legal and technological approaches that aim at erasing unpleasant memories from the web represent only an illusion of protection for job applicants. Alternatively, we propose a selection process that makes the erasure of unpleasant memories from the web unnecessary. Previous literature on organizational memory has already criticized a purely mechanistic view of memory in organizations, by which memories are treated as objects that can be retrieved and deleted on demand. To the best of our knowledge, this is the first article that establishes a connection between organizational memory and the use of online information in selection.
Abstract Paper 3:
Companies have started using social media for screening applicants in the selection process. Thereby, they enter a low-cost source of information on applicants, which potentially allows them to hire the right person on the job and avoid irresponsible employee behavior and negligent hiring lawsuits. However, a number of ethical issues are associated with this practice, which give rise to the question of the fairness of social media screening. This article aims to provide an assessment of the procedural justice of social media screening and to articulate recommendations for a fairer use of social media in the selection process. To achieve this, a systematic literature review of research articles pertaining to social media screening has been conducted. Thereby, the benefits and ethical issues relating to social media screening, as well as recommendations for its use have been extracted and discussed against Leventhal’s (1980) rules of procedural justice. It turns out that without clear guidelines for recruiters, social media screening cannot be considered procedurally fair, as it opens up way too many opportunities for infringements on privacy, unfair discrimination, and adverse selection based on inaccurate information. However, it is possible to enhance the fairness of this practice by establishing clear policies and procedures to standardize the process.
Abstract Paper 4:
Social media platforms have presented individuals with sheer endless possibilities for networking, creating and exchanging information. Yet, overwhelming social demands, privacy concerns, and even a lack of access to new technologies have led many users to discontinue social media usage. Simultaneously, companies screen and select applicants on social media. As previous research suggests that employers may view missing social media information with suspicion, we ask if non-users of social media face disadvantages in hiring: Are they discriminated against? In this study, we employ a 2 x 2 experimental survey design to verify whether absence from social media may result in discriminatory behavior towards job applicants. We conduct the study with two samples: The first comprises business students, and the second consists of more senior members of the workforce. Although this study does not confirm discrimination against non-users of social media in the selection process, it adds to the literature in two respects: Firstly, it shows differences in call-back between highly and less qualified candidates as a result of social media information. Secondly, it suggests unintentional, systemic rater biases. Against these findings, we formulate recommendations for applicants and employers and give recommendations for future research in this field.
Specifying or deriving customers' needs into detailed requirements becomes essential for holistic customer-centricity in automotive systems engineering, relying heavily on simulation models. However, with the increase of system complexity, customer diversity, and difficulty of customer data acquisition, it becomes challenging to specify model inputs that represent individual customer usage behavior across the whole product lifecycle. To let these challenges be tackled, this dissertation addresses the problem of customer usage profiling to support decision-making in the context of automotive systems engineering. First, two fundamental data engineering procedures are investigated, including data aggregation for feature reduction and sampling for representing the customer fleets with a few selected reference customers. After data preprocessing, a method for preparing the model inputs from aggregate customer data, i.e., usage profiling, is developed. Usage profiling applies meta-heuristics, synthesizing sufficiently representative from aggregate fleet data. Furthermore, a decision support system is developed to deploy the aggregation, sampling, and usage profiling into model-based automotive system engineering processes. As both data and various models are connected, digital twinning is applied. Using real-world fleet data, an evaluation case study for determining lifetime requirements indicates that the methodology is plausible and capable of consolidating customer-centricity into automotive systems engineering processes.
Möglichkeiten zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Rahmen internationaler Konzernstrukturen
(2023)
Die Konzepte der OECD, EU-Kommission und nationalen DST-Gesetzgeber zur möglichen Besteuerung digitaler Konzerne ist der Ausgangspunkt dieser kumulativen Dissertationsschrift. Die Arbeit umfasst vier einzelne Beiträge, die sich thematisch mit dem neuartigen Konzept der DST nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sowie den nationalen DST-Initiativen innerhalb einiger (ehemals) europäischer Länder normativ und empirisch auseinandersetzen. Ein Teil der Dissertation behandelt ferner das Konzept zur Säule 1 der OECD durch eine Gegenüberstellung mit den DST-Gesetzen. Die Arbeit liefert einen grundlegenden Beitrag zu den Inhalten nationaler DST-Initiativen sowie zu dem Besteuerungskonzept der DST, der steuersystematischen Einordnung, der Betroffenheit sowie der wirtschaftlichen Belastung betroffener Konzerne durch die DST. Die Dissertation umfasst folgende Beiträge:
• Beitrag 1: Graßl, B./Koch, R., Unilaterale Initiativen zur Einführung von Digitalsteuern, Internationales Steuerrecht (IStR) 2019, 873-888.
• Beitrag 2: Graßl, B./Koch, R., Die unilateralen Maßnahmen zur Digitalsteuer – Rechtliche Einordnung und wirtschaftliche Belastung, Steuer und Wirtschaft (StuW) 2020, 293-316.
• Beitrag 3: Graßl, B./Koch, R., Die Auswirkungen von unilateralen Digitalsteuern und der Säule 1 des OECD-Projekts für deutsche Konzerne, Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) 2021, 669-689.
• Beitrag 4: Graßl, B., Unilateral Digital Services Taxes in the European Union: Affected firms and Impact on Effective Tax Rates, abrufbar unter: https://ssrn.com/abstract=4262411.
In Deutschland lebt eine große Zahl jugendlicher Geflüchteter, welche die Schule besucht (Bayerische Staatskanzlei, 2021a, 2021b; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2022). Für eine adäquate schulpsychologische Beratung muss zunächst standardisierte Diagnostik erfolgen. Gerade in kulturell und sprachlich diversen Stichproben sollten vermehrt nonverbale Instrumente eingesetzt werden (Khawaja & Howard, 2020; Velasco Leon & Campbell, 2020), nicht zuletzt, weil geringe Lesefähigkeiten in der Sprache des Testverfahrens die Gültigkeit beeinträchtigen (McHugh & Behar, 2009; Schinka & Borum, 1994). So wurde unter Einbezug der psychologischen Literatur zu Kultur und bestehenden nonverbalen Fragebögen ein bildbasierter nonverbaler Fragebogen für junge Geflüchtete entwickelt. Es wurden Variablen ausgewählt, die Prädiktoren wichtiger Variablen im Schulkontext oder für den schulpsychologischen Prozess relevant sind.
Um die Eindeutigkeit der nonverbalen Bilditems zu gewährleisten, wurden je Item zwei Bildpole entworfen, die sich in der zentralen Variable unterscheiden. Dem partizipativen Ansatz folgend wurden Personen aus der Zielgruppe des Fragebogens bereits auf der ersten Validierungsstufe einbezogen, indem qualitative Interviews mit jugendlichen Migrant*innen geführt wurden. Anschließend wurden die Validität und Reliabilität des Verfahrens sowohl in einer kulturell heterogenen Stichprobe von Migrant*innen als auch in kulturell in sich homogenen Stichproben deutscher und indischer Studierender quantitativ überprüft. Die Bilditems wurden mehrfach überarbeitet und reevaluiert.
In der vorerst finalen Version des Fragebogens liegen 41 Items der Skalen Gewissenhaftigkeit, Verträglichkeit, Neurotizismus vs. Emotionale Stabilität, Beziehungsorientierung, Wahrgenommene soziale Unterstützung und Leistungsmotivation sowie Einzelitems zum Konstrukt Stimmung vor. Untersuchungen zur interkulturellen Messinvarianz weisen zumindest auf eine schwache Invarianz hin, welche jedoch noch keine interkulturellen Mittelwertvergleiche zulässt. Zukünftige Forschung sollte die Reliabilität und Validität in unterschiedlichen kulturellen Stichproben untersuchen. Der Fragebogen bietet große Chancen für die Diagnostik gerade bisher marginalisierter Personen unterschiedlicher Muttersprachen und sogar mit sehr geringen Lesefähigkeiten. In der Praxis sollten Teilnehmenden ihre Ergebnisse im Rahmen eines Beratungsgesprächs rückgemeldet werden.