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Obwohl corporate social responsibility (CSR) in der Unternehmenspraxis immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die nationale CSR-Gesetzgebung Europas größter Volkswirtschaften immer noch heterogen. Dies ist nicht nur eine Herausforderung für international tätige Unternehmen, sondern stellt aufgrund fehlender Vergleichbarkeit ein Problem für die Stakeholder dar. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass derzeit weder freiwillige Konzepte, noch gesetzliche Vorschriften zu qualitativ und inhaltlich vergleichbarer Nachhaltigkeitsberichterstattung führen.
Es stellt sich daher die Frage, ob eine europaweite Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung anhand der Prinzipien Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit mit EU-Recht vereinbar ist. Eine empirische Untersuchung zur Lageberichterstattung in Deutschland zeigt, dass die Regelung zur Lageberichterstattung in Deutschland zu keinem einheitlichen Bild führt. Daher scheint eine EU-Regelung in Bezug auf das Prinzip Subsidiarität angemessen. Vergleicht man ähnliche Gesetzesvorhaben in der Vergangenheit, wie bspw. die Einführung der IFRS, so erscheint die Maßnahme zudem verhältnismäßig und sie steht im Einklang mit den grundsätzlichen Zielen der EU.
Eine Analyse der Entwicklung der CSR-relevanten Gesetzgebung der drei größten EU-Volkswirtschaften unterstreicht die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Lösung. Deswegen wird die aktuelle Version des meist angewandten Rahmenwerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI), den GRI G4, als Benchmark mit den jeweiligen nationalen Regelungen verglichen. Die GRI G4 decken sich vielfach mit der Ländergesetzgebung, wenngleich sich der Grad der Berichtspflicht in den einzelnen Ländern aufgrund kultureller gesetzgeberischer Verschiedenheiten zum Teil deutlich unterscheidet. Im Lichte zusammenwachsender Märkte könnten die GRI G4 daher als europaweiter Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu mehr Sicherheit und Klarheit in der Anwendung und zu höherer Transparenz und Vergleichbarkeit für Stakeholder führen.
In der Vergangenheit wurde bereits vielfach versucht einen Einfluss von CSR auf den Unternehmenswert nachzuweisen. Hinsichtlich der Auswirkung unterscheiden sich die Studien in vielfältiger Weise, jedoch wird das Vorliegen eines grundsätzlichen Einflusses überwiegend bejaht. Daher wird die Anwendung der GRI G3 als proxy für Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt. Untersucht wird die Auswirkung der Berichterstattung gemäß den Kriterien der GRI G3 auf den Unternehmenswert von im EUROSTOXX 600 gelisteten Unternehmen in den Jahren 2007 - 2010. Hierzu wurden die Anwendungsebenen der GRI A+, B+ und C+ genutzt.
Die Ergebnisse sowohl der univariaten als auch die multivariaten Regressionsanalysen lassen einen zum 1%-Niveau statistisch signifikanten, negativen Einfluss der höchsten Anwendungsebene von GRI-Berichten (GRI A+) auf den Unternehmenswert beobachten. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass dieser Effekt lediglich für kleinere und weniger profitable Unternehmen statistisch signifikant ist.
Die Ergebnisse legen nahe, dass umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Investoren kritisch gesehen wird und nur bei großen und profitablen Unternehmen toleriert wird. Dies mag auf die relativ höheren Implementierungskosten von GRI A+-Berichterstattung für kleinere und weniger profitable Unternehmen zurückzuführen sein. Zudem können Zweifel über die Ernsthaftigkeit der CSR-Strategien von Unternehmen aufkommen, die eher auf Erfüllung formaler Berichterstattungsstandards als auf ein organisches Wachstum ihrer Verantwortungskultur abzielen. Zumindest in diesen Fällen zeigen Unternehmen mit einem hohen Grad an CSR-Berichterstattung in der Tat einen niedrigen Unternehmenswert auf.
Die Analyse der strategischen Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Auswirkung auf die Unternehmen zeigt, dass der strategische Aspekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht allein in der externen Berichterstattung liegt. Die Sensibilisierung auf CSR relevante Aspekte ermöglicht ein breites Spektrum externer Faktoren, insbesondere Risiken frühzeitig zu erfassen, die bei Nichtbeachtung auf das Unternehmen zukommen können.
Eine Analyse der DAX-30 zeigt zunächst, dass lediglich ein Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, wohingegen in 27 das Berichterstattungsrahmenwerk der GRI zur Anwendung kommt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber ein differenzierteres Bild hinsichtlich GRI-Versionen und Anwendungsebenen. Die GRI G4 können hierbei zur Vereinheitlichung und damit zur Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen. Um die GRI G4 in ein Unternehmen zu implementieren werden die dafür notwendigen Strukturen und Prozesse beschrieben. Insbesondere wird dabei der Prozess zur Festlegung und Abgrenzung des Berichtsinhalts erläutert. Der hierzu notwendige Prozess erfolgt in vier wiederkehrenden Schritten: Identifizieren möglicher Berichtsinhalte, Priorisieren, Überprüfen und nach Veröffentlichung des Berichts Durchführung eines Review.
Durch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung werden dem Kapitalmarkt weitere Informationen über das Unternehmen und dessen Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt. Fraglich ist, ob sich durch die Veröffentlichung von CSR-Berichten, auf Basis des Rahmenwerks der Global Reporting Initiative (GRI), Auswirkungen auf den Unternehmenswert ergeben. Die Unternehmensbewertung erfolgt in dieser Untersuchung anhand einer komplexen Berechnung des jeweiligen Tobin’s q. Die Untersuchung bezieht sich auf die Unternehmen des EUROSTOXX 600 für den Zeitraum 2007 bis 2010.
Das System der Anwendungsebenen der GRI ist verbunden mit einem steigenden Informationsgehalt geordnet nach: C-, B- und A-Berichten. Das „+“ signalisiert die externe Zertifizierung des Berichts durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Sowohl die univariaten als auch die multivariaten Regressionsanalysen ergeben einen negativen, zum 1%-Niveau statistisch signifikanten, Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung eines CSR-Berichts der höchsten Anwendungsebene A+ und dem Unternehmenswert.
In zwei weiteren statistischen Analysen wurde die Abhängigkeit der Ergebnisse für die höchste Anwendungsebene, A+, von der Größe und der Profitabilität der Unternehmen untersucht. Hierbei zeigte sich, dass negative Auswirkungen nur für kleinere und weniger profitablere Unternehmen nachgewiesen werden können. Dies kann auf höhere Implementierungskosten der GRI-A+-Berichterstattung und die Fokussierung auf die Erfüllung formaler Berichterstattungsstandards statt auf ein organisches Wachstum der Verantwortungskultur zurückgeführt werden.
Die Frage, ob die Veröffentlichung von corporate social and environmental responsibility (CSER)-Berichten freiwillig oder gesetzlich verpflichtend sein soll, wird seit mehreren Jahren intensiv diskutiert. Der Beitrag wendet zur Klärung dieser Frage erstmals einen rechnungslegungsorientierten Ansatz an. Es wird überprüft, in wie weit Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) ihre finanzielle Berichterstattung durchführen, möglicherweise zu einer CSER-Berichterstattung verpflichtet sein könnten. Dies ist auf die grundsätzliche Forderung der IFRS zurückzuführen, wonach alle Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die sich auf den true and fair view in der Finanzberichterstattung eines Unternehmens auswirken und somit letztlich für den Adressaten entscheidungsnützlich sein können, weil sie wertrelevant sind. Unter anderem wird im obigen die Wertrelevanz, des weltweit am meisten angewandten Rahmenwerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der GRI, festgestellt.
Um nun eine CSER-Berichterstattung in Konformität zu den IFRS zu ermöglichen, müssen die grundlegenden Berichterstattungsprinzipien von GRI und IFRS einander entsprechen. Eine Überprüfung der Prinzipien ergibt zwar nicht in jeglicher Hinsicht eine vollständige Übereinstimmung, allerdings kann analog eine umfängliche Korrespondenz festgestellt werden.
Die Durchführung von CSER-Maßnahmen ist mittlerweile sowohl für große/multinationale als auch kleine/mittelständische Unternehmen fester Bestandteil in den Bereichen Unternehmensstrategie, Controlling, Marketing, Supply Chain Management, Customer Relationship Management, etc.
Für jeden dieser Bereiche lassen sich Thesen formulieren, die eine Berücksichtigung der (potentiellen) Auswirkungen auf das Unternehmen sinnvoll erscheinen lassen. Allgemein wird darunter der sog. Business Case für CSER verstanden. Ein Business Case ergibt sich dann, wenn die Nutzen-Kosten-Relation einer geplanten Maßnahme positiv ausfällt.
Erstmalig stellt der Beitrag den jeweiligen Thesen neue empirische Untersuchungen gegenüber. Hierbei wird auf den Zusammenhang von CSER-Maßnahmen bzw. CSER-Reporting und den folgenden Bereichen eingegangen: Reputation, Mitarbeiter, Kostenreduktion, Finanzielle Ressourcen, CSER-Kommunikation, Unternehmenswert. Allgemein lässt sich festhalten, dass die Thesen des Business Case für CSER durch eine Vielzahl empirischer Untersuchungen bestätigt wurden.
Ferner werden das Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der GRI, diesbezügliche aktuelle Entwicklungen und dessen Verbreitung näher charakterisiert.