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Subjektive Bewertung von Lärmminderungsmaßnahmen mittels Kategorien- und Verhältnisskalierung
(2013)
Die zentrale Fragestellung der vorliegenden Untersuchungen war, wie sich die subjektive Bewertung der Lautheit und Lästigkeit von Lärm infolge der Anwendung von Lärmschutzmaßnahmen verändert. Hierzu wurden den Versuchsteilnehmern sowohl Originalaufnahmen verschiedener Lärmarten als auch Auralisationen der Hörsituation hinter verschiedenen Schallschutzmaßnahmen per Kopfhörer im Labor präsentiert. Die Bewertung des Höreindrucks erfolgte zum einen anhand der Kategorienunterteilungsskala nach Heller (1985), zum anderen anhand einer Verhältnisskala: „Um wie viel leiser bzw. weniger lästig ist der gedämmte Lärm im Vergleich zum ungedämmten in Prozent?“. Für die Kategorienskala ergab sich ein deutlicher (R2 > .90) linearer Bezug der Urteile zum äquivalenten Dauerschallpegel des Lärm (LAeq). Entsprechend dem linearen Regressionsmodell entspräche Lärm mit einem Leq um ca. 30 dB(A) der Kategorie „leise“, ein Leq um ca. 45 dB(A) der Kategorie „mittellaut“, ein Leq um ca. 60 dB(A) der Kategorie „laut“ und ein Leq um ca. 75 dB(A) der Kategorie „sehr laut“. Für die Praxis der Lärmminderung bedeutet dies, dass eine Schallpegelabsenkung von rund 15 dB(A) notwendig ist, um die empfundene Lautstärke des Geräuschs um eine Lautstärkenkategorie zu reduzieren. In Bezug auf die Frage: „Wie belästigt fühlen Sie sich durch diesen Lärm?“ entspräche ein Leq von ca. 22 dB(A) dem Urteil „etwas lästig“, ein Leq von ca. 38 dB(A) dem Urteil „mittelmäßig lästig“, ein Leq von ca. 54 dB(A) dem Urteil „stark lästig“ und ein Leq von ca. 70 dB(A) dem Urteil „äußerst lästig“. Für eine Reduktion des Lästigkeitsurteils um eine Kategorie ist somit eine Dämmung um ca. 16 dB(A) erforderlich. Die Vorhersage der Lästigkeit aus dem Schallpegel gelingt für fast alle Lärmarten sehr gut (R2 > .90), lediglich der Lärm der Motorsense und in geringerem Maße der Kinderlärm weisen durch ihren ausgeprägten Anteil an hohen Frequenzen (Schärfe) eine zusätzliche Lästigkeitskomponente auf.
Bezüglich der Verhältnisskalierung stellte sich die Frage, ob die Lautheit des Lärms gemessen in Sone (N5) die entsprechenden Einschätzungen der Teilnehmer abbildet. Die Sone-Skala basiert auf Verhältnisurteilen, somit sollte z.B. das Urteil „halb so laut“ dann erfolgen, wenn der Sone-Wert des gedämmten Lärms die Hälfte des Sone-Werts des ungedämmten Lärms beträgt. Die Ergebnisse zeigen, dass die so prognostizierte Lautheitsreduktion die tatsächliche deutlich (um durchschnittlich ca. 15 Prozent) überschätzt. Wenn z.B. 35 Prozent verbleibende Lautheit prognostiziert wurde, war das tatsächliche Urteil ca. 50 Prozent (halb so laut). Das gleiche Bild ergab sich für die verbleibende Lästigkeit. Aufgrund dieser sehr hohen Diskrepanz stellte sich die Frage, ob die Urteile durch Kontexteffekte, verursacht durch eine ungleiche Verteilung der Stimuli auf der Beurteilungsskala, verzerrt sein könnten. Diese ungleiche Verteilung rührte daher, dass sämtliche auralisierten Lärmschutzmaßnahmen die Sone-Lautheit des Originallärms um mehr als zwei Drittel reduzierten. Die Beurteilungsskala reichte hingegen von null bis 100 Prozent verbleibende Lautheit. Es ist bekannt, dass Beurteiler dazu tendieren, den gesamten Bereich der verfügbaren Skala zu nutzen (Range-Effekt; Parducci, 1965). Wenn sich die Bewertungen in den oberen freien Bereich der Skala verschieben, hätte dies tendenziell höhere Urteile zur Folge.
In einer zweiten Untersuchung wurden daher zwei Reizverteilungen miteinander verglichen. Die erste Verteilung war linkssteil mit ausschließlich stark gedämmten Auralisationen der Originalschalle, wie in der vorherigen Untersuchung. Die zweite Verteilung war gleichmäßig, den Auralisationen wurden hierzu Versionen des Originallärms hinzugefügt, welche weniger stark in Ihrer Lautheit reduziert waren. Wiederum wurde sowohl anhand der Kategorien- als auch der Verhältnisskala beurteilt. Es zeigte sich, dass die prognostizierte Lautheitsreduktion auch bei einer gleichmäßigen Verteilung die tatsächliche überschätzt, allerdings weniger als bei der linkssteilen Verteilung. Die Diskrepanz bei gleichmäßiger Verteilung lag im Schnitt bei etwa sieben Prozent, bei linkssteiler Verteilung hingegen bei über 20 Prozent. Die Ergebnisse für die gleichmäßige Verteilung entsprechen auch früheren Befunden zur Verhältnisskalierung von Lärm und breitbandigen Geräuschen. Die Urteile auf der Kategorienskala unterlagen hingegen keinen signifikanten Kontexteinflüssen.
Als kurzes Fazit lässt sich festhalten, dass das Kategorienunterteilungsverfahren sehr robust gegenüber Kontexteinflüssen ist und sich daraus reliable Beziehungen zwischen Pegelreduktion und Urteil ableiten lassen. Bei der Verhältnisskalierung sind hingegen deutliche Kontexteinflüsse festzustellen. Grundsätzlich überschätzt die aus den Sone-Werten abgeleitete Lautheitsreduktion die tatsächliche Reduktion. Die Daumenregel, wonach eine Reduktion um 10 dB einer Halbierung der Lautheit entspricht, kann daher auf Lärm nicht angewandt werden. Sofern eine gleichmäßige Verteilung der Stimuli gewährleistet ist, sind hierfür statt 10 dB etwa 14 dB anzusetzen.