Refine
Document Type
- Doctoral thesis (2)
Institute
Language
- German (2)
Keywords
- Bulgarien (2) (remove)
Die vorliegende Dissertation aus dem Bereich der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung widmet sich der Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten. Eine der ersten, international beachteten Typologisierungen von Wohlfahrtsstaaten stammt von Titmuss 1974. Seine Einteilung in drei verschiedene Typen von Wohlfahrtsstaaten war theoriegeleitet und wurde nicht empirisch überprüft. Besonders durch Esping-Andersen 1990, der eine Klassifikation von drei verschiedenen Typen von Wohlfahrtsstaatsregimen, die er auch empirisch begründete, vorlegte, wurde diese Forschungsrichtung angeregt. Die Ergänzung und Weiterführung von Esping-Andersens Ansatz wurde vielfach aufgegriffen und aktuell beispielsweise von Krammer, Niehues und Peichl 2012, Danforth 2014, Minas u. a. 2014 oder Manow 2015 bearbeitet. All diesen Einordnungen ist gemeinsam, dass sie versuchen eine bestimmte Anzahl von Wohlfahrtsstaaten in ein Schema zu integrieren, wobei die Anzahl der Länder und die Art der Messung bzw. der Methode variieren. Meist werden eine Auswahl europäischer Staaten zusammen mit den USA, Japan und Australien untersucht und die Leistungen des Wohlfahrtsstaats über dessen finanzielles Leistungsniveau gemessen. Je nach Länderauswahl, Datengrundlage und Analyseverfahren variieren die Ergebnisse zwischen drei und fünf verschiedenen Typen in unterschiedlichen Länderkombinationen.
Bei den vorliegenden Studien fällt auf, dass sich die Länderauswahl auf eine bestimmte Gruppe beschränkt und südeuropäische und insbesondere osteuropäische Staaten kaum berücksichtigt werden. Dieser Punkt wird in der Länderauswahl dieser Dissertation aufgegriffen und sowohl eine ausreichende Anzahl an südeuropäischen Staaten in die Untersuchung aufgenommen als auch osteuropäische Staaten berücksichtigt, die zudem in einem Kapitel als Länderstudien umfassend eingeordnet werden.
Eine weitere Auffälligkeit der vorhandenen Typologien ist die Art der Messung und die Auswahl der Messverfahren. Wohlfahrtsstaaten sind komplexe Gebilde, die sich aus verschiedenen Dimensionen zusammensetzen und nicht nur über ihre finanziellen Leistungen gemessen werden sollten. Zudem muss die Familienpolitik als Element des Wohlfahrtsstaats unbedingt berücksichtigt werden. Bisher gab es nur die theoretische Forderung Esping-Andersens, der einen Zusammenhang zwischen Staat, Markt und Familie postuliert, diesen aber nicht empirisch überprüfte. So wird im Messkonzept dieser Arbeit die Familienpolitik als eigenständige und gleichwertige Dimension des Wohlfahrtsstaats berücksichtigt.
Nach einer theoretischen Herleitung und Formulierung von Forschungshypothesen wird mit Hilfe hierarchischer Clusteranalysen, die auf einem Ward-Verfahren mit quadrierter Euklidischer Distanz basieren und mit Daten von Eurostat und MISSOC gerechnet werden, eine Unterteilung in drei verschiedene Typen von Wohlfahrtsstaaten vorgenommen. So entstehen ein traditioneller, ein hybrider und ein postkommunistischer Wohlfahrtsstaat. Diese lassen sich anhand der Kriterien Versorgung, historische Entwicklung, Familienpolitik sowie wohlfahrtsstaatliche Ausstattung und Aufgaben unterscheiden. Dabei werden die Ergebnisse der Clusteranalyse mit theoretischen Kriterien ergänzt. Somit basiert die Einordnung nicht nur auf Ergebnissen aus Methoden der quantitativen Sozialforschung, sondern auch auf theoretisch vergleichenden Aspekten.
Die Einordnung der einzelnen europäischen Staaten zeigt, dass es verschiedene sozialpolitische Ausprägungen gibt, welche die jeweiligen Staaten und Wohlfahrtsstaatsregime prägen. Die Länderanalyse zeigt aber auch, dass die Berücksichtigung der Familienpolitik ein wichtiger Faktor für die Wohlfahrtsstaatsforschung ist. Zudem sind die osteuropäischen Wohlfahrtsstaaten, die sich sehr ähnlich sind und eine eigene Gruppe bilden, ein interessanter Forschungsbereich, der es verdient mehr im Fokus der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung zu stehen.
Die Rolle der Notenbank im Bankensystem Bulgariens unter besonderer Berücksichtigung von Basel II
(2005)
Seit dem 01. Januar 2007 ist Bulgarien Mitglied der Europäischen Union. Es ist unumstritten, dass ein gut entwickeltes und stabiles Finanzsystem entscheidend für die Konvergenz und die erfolgreiche Integration des jeweiligen Mitgliedstaates ist. Die Banken spielen in der bulgarischen Wirtschaft – aufgrund des immer noch unterentwickelten Kapitalmarktes – eine besonders wichtige Rolle in ihrer Funktion als Finanzintermediäre. Nach einer ersten Phase äußerster Zurückhaltung bei der Kreditvergabe im Zeitraum 1997 – 2001 erweiterten die bulgarischen Banken ihr Kreditangebot, nicht zuletzt aufgrund der hohen Marktpenetration durch ausländische Konkurrenten seit Ende 2001. Die Wachstumsrate und das Volumen der vergebenen Kredite stiegen seit 2002 so schnell an, dass sie der Internationale Währungsfonds als besorgniserregend einstufte und konkrete Maßnahmen zu ihrer Reduktion forderte. Darüber hinaus beeinflusste die expansive Zunahme der Kredite die Qualität der Kreditportfolios der Banken negativ. Die bulgarische Zentralbank sah sich angesichts der Lage und der dringenden Empfehlungen des IWF Ende 2004 gezwungen, den Mindestreservesatz von 8% auf 16% zu erhöhen, um die weitere Eskalation der „Kreditspirale“ zu unterbinden. Ob und in wiefern dies eine langfristig wirksame Maßnahme ist und was nach der Abschaffung des Currency Boards voraussichtlich 2011 zu erwarten oder vielleicht zu befürchten wäre sowie mit welchen zusätzlichen Herausforderungen die Nationalbank konfrontiert wird, sind einige der zentralen Fragen, die in der vorliegenden Arbeit behandelt werden sollen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen und die institutionelle Struktur des Bankensektors sind grundlegende Faktoren für die Stabilität des gesamten Finanzsystems, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Mitgliedschaft Bulgariens und der damit einhergehenden Umsetzung der bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen des zweiten Baseler Akkords. Der Frage, welche Auswirkungen dies auf die Wettbewerbskraft und Überlebensfähigkeit der bulgarischen Banken haben wird und welche Instrumente die Zentralbank zur Einleitung und Überwachung dieses Prozesses einsetzen kann, wird ebenfalls im Rahmen dieser Arbeit nachgegangen. Zusammenfassend gilt es zu klären, was mit dem bulgarischen Bankensystem und der Rolle der Notenbank als zentrale Instanz der Bankenaufsicht nach der Einführung von Basel II geschehen wird und welche institutionellen und wirtschaftspolitischen Schritte unternommen werden sollen, um die Systemstabilität zu gewährleisten. Falls es der BNB nicht gelingen sollte, einen adäquaten regulatorischen Rahmen für den Handel mit verbrieften Krediten zu schaffen und durchzusetzen, könnten sich diese Verbriefungen schnell zu einer Ballung von Bonitätsrisiken entwickeln und dann nur zu spekulativen Zwecken gehandelt werden. Dies würde, insbesondere in der Zeit unmittelbar nach der Abschaffung des CB und unter der daraus resultierenden Unsicherheit der Wirtschaftsakteure, die Stabilität des gesamten Bankensystems ernsthaft gefährden.