Refine
Year of publication
- 2005 (7) (remove)
Document Type
- Doctoral thesis (7)
Institute
Language
- German (7)
Keywords
- Antonio (1)
- Arbeitsgedächtnis (1)
- Bank supervision (1)
- Bankenaufsicht (1)
- Basel II (1)
- Basler Eigenkapitalvereinbarung <2001> (1)
- Bulgaria (1)
- Bulgarien (1)
- Cello (1)
- Central Bank policy (1)
Lärmschutz besteht meist aus einer globalen Forderung nach Pegelreduktion. Dies stellt jedoch nicht immer die effektivste Modifikationsmöglichkeit für Störschalle dar. Aus der kognitionspsychologischen Forschung und ihren Modellen können Hypothesen abgeleitet werden, welche Spezifikationen oder Variationen im Schallsignal entscheidend für eine Störwirkung auf geistige Leistung sind. Es werden neun Experimente vorgestellt. Diese haben zum Ziel mit Hilfe kognitionspsychologischer Modelle die Auswirkungen der Variation von Schallparametern wie Zeitstruktur, Lautheit und Frequenzzusammensetzung auf einige grundlegende kognitive Funktionen zu spezifizieren. Damit sollten über eine reine Pegelreduktion hinausgehende Modifikationsmöglichkeiten von Störschallen im Hinblick auf fundierten Schallschutz ableitbar werden. Die Auswirkung der spektral-temporalen Struktur eines Schallsignals zeigt sich in der Forschung zum so genannten Irrelevant Sound Effect, einem gut untersuchten leistungsbeeinträchtigenden Effekt spektral-temporal stark variabler Schalle (unter anderem Sprache) auf das Memorieren serieller Informationen (Klatte, Kilcher, & Hellbrück, 1995). Dieser Effekt wird als präattentiv angenommen und im Rahmen des Working Memory Modells (Baddeley, 2000a) als eine Interferenz des Schalls mit den gemerkten Inhalten in einem Subsystem dieses Modells, der so genannten phonologischen Schleife, erklärt. Die Auswirkungen von hoher Lautheit und bestimmter Frequenzzusammensetzung von Schallen hingegen werden meist über eine Steigerung des Arousal erklärt. Eine Steigerung des Arousal kann, vermittelt über eine steigende Selektivität (Easterbrook, 1959) und Ablenkbarkeit des Aufmerksamkeitsfokus (Kahneman, 1973), zu einer Beeinträchtigung der Lösung von Aufgaben führen, die die so genannte zentrale Exekutive, das überwachende und kontrollierende Subsystem des Working Memory Modells erfordern. In Fragestellung I (3 Experimente) werden diese beiden unterschiedlichen Wirkungen von Parametern der Hintergrundschalle auf drei Aufgaben untersucht, die selektiv Ansprüche an die beiden genannten Systeme des Arbeitsgedächtnisses stellen. Aufgaben, die vor allem die phonologische Schleife fordern (Serial Recall und KLTM, ein modifizierter Konzentrations-Leistungstest (Düker & Lienert, 1965)), werden erwartungsgemäß durch spektral-temporal stark variable Schalle (Sprachschall) gestört. Ein lautes und tieffrequent dominiertes Straßenverkehrslärmgeräusch (L(A)eq=70 dB(A)) beeinträchtigt hingegen Aufgaben, welche die Funktion der zentralen Exekutive beanspruchen (Stroop Test (Stroop, 1935) und KLTM). In Fragestellung II (4 Experimente) werden Modifikationen der Verkehrsschalle untersucht (Reduktion in der Lautheit und/oder im tieffrequenten Bereich). Hierbei kann mit Einschränkungen eine geringere Störwirkung durch eine kombinierte Modifikation beider Parameter gezeigt werden (KLTM; Stroop Test; Grammatical Reasoning, das vergleichbar zum KLTM beide Systeme beansprucht). In einem weiteren Experiment (KLTM) wird ein möglicher Einfluss der Darbietungsart (Lautsprecher vs. Kopfhörer) ausgeschlossen. In Fragestellung III (2 Experimente) wird die Relevanz der Semantik für die Störwirkung des Sprachschalls untersucht, sowie Schienen- statt Straßenverkehrslärm verwendet (KLTM; Grammatical Reasoning). Es lässt sich eine teilweise Unabhängigkeit des Sprachschalleffektes von seiner Semantik zeigen (nur im KLTM). Für den Schienenverkehrsschall ergeben sich jedoch keine Effekte in derselben Größenordnung wie für den Straßenverkehr. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf Schallschutzmaßnahmen in beruflichen Umwelten sowie eventueller Implikationen für die modelltheoretische Basis diskutiert.
Ausgehend von der Feststellung, dass es keinen – normativen wie analytischen – Konsens in der Bewertung des Hauptphänomens des europäischen Kommunismus, der Sowjetunion, gibt, will die Arbeit die wesentlichen politikwissenschaftlichen Theorieansätze rekonstruieren und die Frage nach dem Theorienwandel beantworten. Die wichtigsten Theorien, nämlich Totalitarismus- und Modernisierungstheorie, behaupten retrospektiv die durchgehende institutionelle Kontinuität des „totalen Staats“ bzw. den gesellschaftlichen Modernisierungsgrad. Auch im Laufe der Zeit haben sich die Interpretationen geändert: So ist der Terror von einem definierenden zu einem fakultativen Merkmal in der Totalitarismustheorie geworden, während in der Modernisierungstheorie die Partei von einer modernisierenden zu einer konservativen Institution umgedeutet worden ist. Der Theorienwandel wird am Beispiel ausgewählter Ansätze in der Poststalinismusforschung rekonstruiert. Im Poststalinismus verschränken sich Wandel und Kontinuität gegenüber dem Stalinismus, während das zeitlich mit dem Aufstieg der sozialwissenschaftlichen „Revisionisten“ zusammenfällt. Der Arbeit liegt ein chronologisch-systematisches Vorgehen zugrunde. Auf der Basis von Klaus von Beymes Unterscheidung zwischen vormoderner, moderner und postmoderner politischer Theorie wird zwischen drei Forschungsrichtungen in der Sowjetunionforschung unterschieden, nämlich der Totalitarismus-, der Modernisierungstheorie sowie postmodernen Theorien mit Hannah Arendt, Carl Friedrich und Zbigniew Brzezinski, Max Weber und Talcott Parsons sowie Daniel Bell und Jean-François Lyotard als deren Hauptvertretern. Neben dem analytischen Kriterium wird ein chronologisches eingeführt, nach dem Stalins Tod (1953), der Anfang der Perestroika (1985) sowie das Ende der Sowjetunion (1991) Zäsuren mit Folgen für die Theoriebildung in Bezug auf die Sowjetunion sowie den Kommunismus gehabt haben. Innerhalb dieses analytischen Rasters werden die Interpretationen des Sowjetsystems hinsichtlich ihrer epistemologischen, empirischen und normativen Prämissen rekonstruiert. In Zwischenzusammenfassungen werden die Deutungen synchron mit Blick auf ihre Erklärungskraft über Wandel und Kontinuität des Sowjetsystems verglichen, während anschließend Schlüsse über den paradigmeninternen diachronen Theorienwandel gezogen werden. Es zeigt sich, dass die Interpretationen von 1953 bis 1985 grundsätzlich von einem relativ stabilen System ausgehen, was entweder durch verinnerlichte Kontrollen oder durch einen gewissen Grad an Modernität und Zustimmungsfähigkeit des Systems begründet wird. Das wird am Beispiel totalitarismustheoretischer (Wolfe, Fainsod, Ulam, Cocks, Kassof), konflikttheoretischer (Löwenthal, Tucker), neopatrimonialistischer (Moore, Rigby, Jowitt), bürokratietheoretischer (Meyer), marxistischer (Deutscher), pluralistischer (Hough, Echols, Bunce, Breslauer, Skilling) sowie postmoderner Deutungen (Sacharov, Kelley) dargestellt. In der Perestroika kommt es zu einer Polarisierung der Meinungen, die von der Prognose eines Zusammenbruchs bis hin zur gleichermaßen deterministischen Prognose einer demokratischen Reform und Konvergenz reichen. Nach 1991 zeichnet sich kein analytischer Konsens ab, da totalitarismus- und modernisierungstheoretische Interpretationen (Malia, Walicki, Furet, Ignatow, Skidelsky, Hanson bzw. Arnason, Achiezer, Kotkin, Hough) von einem omnipräsenten Polizeistaat und einer noch atomisierten bis rudimentär herausgebildeten bürgerlichen Gesellschaft bzw. einer autonomen Parteielite und einer modernen Gesellschaft ausgehen, während postmoderne Deutungen die poststalinistische Konfrontation des modernen Produktionsethos des Sozialismus mit dem postmodernen hedonistischen Ethos behaupten (Bauman). Determinismus und Voluntarismus werden bei dem Zusammenbruch unterschiedlich gewichtet, jedoch wird grundsätzlich von der – funktionalen oder normativen – Überlegenheit pluralistischer Demokratien ausgegangen. Paradigmenintern wird der Totalitarismusbegriff durch den adjektivischen Gebrauch oder die Ausweitung um die dynamische Dimension modifiziert und damit in seinem Umfang ausgeweitet, während sich in der Modernisierungstheorie ein deskriptiver Modernisierungsbegriff in Bezug auf den Kommunismus herauskristallisiert. Auch postmoderne Theorien schließen begrifflich nicht mehr an den Kommunismus an. Zum Schluss der Arbeit wird die Erfahrung des Kommunismus mit den Thesen von Sznaider und Levy über die Formierung einer kosmopolitischen Erinnerungskultur im Zeitalter der Globalisierung in Verbindung gebracht.
Die Rolle der Notenbank im Bankensystem Bulgariens unter besonderer Berücksichtigung von Basel II
(2005)
Seit dem 01. Januar 2007 ist Bulgarien Mitglied der Europäischen Union. Es ist unumstritten, dass ein gut entwickeltes und stabiles Finanzsystem entscheidend für die Konvergenz und die erfolgreiche Integration des jeweiligen Mitgliedstaates ist. Die Banken spielen in der bulgarischen Wirtschaft – aufgrund des immer noch unterentwickelten Kapitalmarktes – eine besonders wichtige Rolle in ihrer Funktion als Finanzintermediäre. Nach einer ersten Phase äußerster Zurückhaltung bei der Kreditvergabe im Zeitraum 1997 – 2001 erweiterten die bulgarischen Banken ihr Kreditangebot, nicht zuletzt aufgrund der hohen Marktpenetration durch ausländische Konkurrenten seit Ende 2001. Die Wachstumsrate und das Volumen der vergebenen Kredite stiegen seit 2002 so schnell an, dass sie der Internationale Währungsfonds als besorgniserregend einstufte und konkrete Maßnahmen zu ihrer Reduktion forderte. Darüber hinaus beeinflusste die expansive Zunahme der Kredite die Qualität der Kreditportfolios der Banken negativ. Die bulgarische Zentralbank sah sich angesichts der Lage und der dringenden Empfehlungen des IWF Ende 2004 gezwungen, den Mindestreservesatz von 8% auf 16% zu erhöhen, um die weitere Eskalation der „Kreditspirale“ zu unterbinden. Ob und in wiefern dies eine langfristig wirksame Maßnahme ist und was nach der Abschaffung des Currency Boards voraussichtlich 2011 zu erwarten oder vielleicht zu befürchten wäre sowie mit welchen zusätzlichen Herausforderungen die Nationalbank konfrontiert wird, sind einige der zentralen Fragen, die in der vorliegenden Arbeit behandelt werden sollen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen und die institutionelle Struktur des Bankensektors sind grundlegende Faktoren für die Stabilität des gesamten Finanzsystems, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Mitgliedschaft Bulgariens und der damit einhergehenden Umsetzung der bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen des zweiten Baseler Akkords. Der Frage, welche Auswirkungen dies auf die Wettbewerbskraft und Überlebensfähigkeit der bulgarischen Banken haben wird und welche Instrumente die Zentralbank zur Einleitung und Überwachung dieses Prozesses einsetzen kann, wird ebenfalls im Rahmen dieser Arbeit nachgegangen. Zusammenfassend gilt es zu klären, was mit dem bulgarischen Bankensystem und der Rolle der Notenbank als zentrale Instanz der Bankenaufsicht nach der Einführung von Basel II geschehen wird und welche institutionellen und wirtschaftspolitischen Schritte unternommen werden sollen, um die Systemstabilität zu gewährleisten. Falls es der BNB nicht gelingen sollte, einen adäquaten regulatorischen Rahmen für den Handel mit verbrieften Krediten zu schaffen und durchzusetzen, könnten sich diese Verbriefungen schnell zu einer Ballung von Bonitätsrisiken entwickeln und dann nur zu spekulativen Zwecken gehandelt werden. Dies würde, insbesondere in der Zeit unmittelbar nach der Abschaffung des CB und unter der daraus resultierenden Unsicherheit der Wirtschaftsakteure, die Stabilität des gesamten Bankensystems ernsthaft gefährden.
Die 9 von Vivaldi erhaltenen Cellosonaten finden sich in folgenden Bibliotheken: Bibliothèque nationale, Paris: F-Pn Vm7 6310 (Die Sonaten:RV 40,41,43,45,46,47), Biblioteca dell´ Conservatorio di San Pietro a Majella, Neapel: I-Nc. 11188-11190. (RV 39, 44, 47), und in der Schlossbibliothek zu Wiesentheid (nahe Würzburg): D-WD 532, 782 und 783. (RV 44, 42 und 46). Die Entstehungszeit aller Sonaten konnte durch vergleichende Papier- und Schreiberforschung in die Zeit von 1720-1730 datiert werden. Die früheste Quelle stellt die Pariser Sammlung dar (spätestens 1726). Sie erweckt den Eindruck einer nicht systematisch und auch für eine Veröffentlichung nicht ausgelegten Sonatensammlung. Ihr Adressat wird wohl eher unter den Musikern, als unter den Dilettanten zu suchen sein. Sollte die Sammlung noch gegen Ende der zwanziger Jahre Paris erreicht haben, stützt das diese Theorie, da zu dieser Zeit in Frankreich das Cello nur von wenigen gespielt wurde. Die Wiesentheider Quellen von RV 42 und RV 46 könnten etwas jünger und somit ins letzte Drittel der zwanziger Jahre zu datieren sein. Da sich RV 46 auch in der Pariser Handschrift findet, muss die Sonate vor 1726 bereits existiert haben. Deshalb können sie Wiesentheid nicht, wie anzunehmen wäre, mit den Lieferungen Regaznigs und Hornecks, zwischen 1710 und 1715 erreicht haben. Nach 1730 wurde für Wiesentheid in Rom die Wiesentheider Sonate in a-moll (RV 44) kopiert. Für den Ort und die Zeit sprechen das Papier und der Stil der Sonate. Aus derselben Zeit dürfte man die Handschriften der Cellosonaten aus Neapel ansehen, die wohl für den Grafen Maddaloni bestimmt waren. Der Umstand, dass es sich um ein Teilautograf handelt, sichert die Authentizität dieser Handschrift. Damit ist klar, dass diese Werke in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts entstanden sind, in einer Zeit, in der Vivaldi um die 50 Jahre alt gewesen ist. Aus seiner früheren Zeit jedenfalls stammt keine der uns überlieferten Cellosonaten. Vivaldis Sonaten waren nicht zur öffentlichen Aufführung, wie etwa die Concerti in der Piéta, gedacht. Vielmehr galten sie, wie es der Graf Franz Erwein zu Schönborn-Wiesentheid formulierte „zum Zeitvertreib in Camera“. Als deutlichste Erkenntnis kann gelten, dass, obwohl einige wenige Sonatensätze auf Anleihen aus der Mitte des 2. Jahrzehnts zurückgehen, doch alle 9 Sonaten erst gegen Mitte bis Ende der zwanziger Jahre, also in einem kurzen Zeitraum von etwa 8 Jahren angefertigt wurden. Von den 9 Sonaten konnten 3 als gesicherte Pasticci nachgewiesen werden (RV 40,42,43). Eine Praxis, die sowohl für die Barockzeit, als auch für das Schaffen Vivaldis typisch ist. Die Vermutung, es könnte sich um Pasticci mit Sätzen fremder Komponisten handeln, wird ins Abseits gedrängt, denn alle Sonatensätze weisen einen für Vivaldi typischen Stil auf. Eine Beabsichtigung der Druckveröffentlichung seitens des Komponisten kann ausgeschlossen werden, da Vivaldi erstens mit dem Verlagshaus Roger zu Amsterdam „seinen“ Verleger hatte und er zweitens nach 1730 nicht beabsichtigt hat, noch einmal Werke im Druck herauszubringen, was er Charles Jennens mitteilte. Außerdem deuten das Fehlen einer Nummerierung der Manuskriptsonaten aus Paris, sowie die monotone Tonartendispostion nicht auf eine Druckabsicht hin. Die Autorschaft Vivaldis an der Sonate in A-Dur (D-WD 781), die ihm bisweilen noch unterschoben wird, kann ihm mit stichhaltigen Argumenten abgesprochen werden.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht in der Untersuchung sich entwickelnder zentral-exekutiver Arbeitsgedächtnisprozesse bei Vor- und Grundschulkindern. Dazu wurden fünf Experimente mittels der Random Generation Aufgabe durchgeführt: Hierbei müssen Versuchspersonen Zufallsreihen auf der Grundlage eines vorgegebenen Itempools, z.B. Zahlen oder Tasten eines Keyboards, bilden. In Experiment 1 wurde der Einfluss unterschiedlicher Ausgabemodalitäten (sprachgestützt und motorisch) und der expliziten Begrenzung des Ereignisraumes (geschlossen vs. offen) auf die Randomisierungsleistung von 5-jährigen, 9-jährigen und Erwachsenen untersucht. Neben einem generellen Alterseffekt zeigten sich für die 5-jährigen sowohl in der motorischen als auch verbalen Modalität Schwierigkeiten mit den weniger bekannten Ereignisräumen. Demgegenüber ergab sich innerhalb der 9-jährigen und Erwachsenen ein genereller, wenngleich geringfügiger Leistungsvorteil zugunsten der sprachlichen Modalität. Experiment 2 diente zur Untersuchung der Stabilität von Random Generation Maßen. 6-, 8- und 10-Jährige sowie Erwachsene wurden dreimal im einwöchigen Abstand mittels einer verbalen, räumlichen und motorischen Random Generation Aufgabe untersucht. Es ergaben sich ebeso wie in Experiment 1 Alters- als auch Modalitätsunterschiede, ferner zeigte sich eine zunehmende Stabilität bei der Generierung von Zufallsreihen mit ansteigendem Alter. In Experiment 3 wurden die kurzzeitigen Speicheranforderungen während der Random Generation Aufgabe über die Itempoolgröße sowie eine externe Unterstützung der Ereignisraumrepräsentation variiert. Dabei zeigte sich, dass bei dynamischer Unterstützung die Leistung der 6-jährigen verbessert und die Leistung der 8- und 10-jährigen an das Niveau der Erwachsenen angeglichen werden kann. Damit definieren sich altersbedingte Leistungsunterschiede bei der Random Generation Aufgabe maßgeblich über Speicher und Repräsentationsprozesse. Die Rolle von Inhibitionsprozessen wurde in Experiment 4 untersucht. Hier mussten 6-, 8-, 10-jährige und Erwachsene aus einem zahlenbasierten Itempool gezielt Items auslassen. Die derart variierte Inhibitionsanforderung zeigte jedoch nur einen geringfügigen Einfluss auf die Randomisierungsleistung. Ebenso wie in Experiment 3 konnte ein Effekt des Alters und der dynamischen Unterstützung gefunden werden. In Experiment 5 wurde ein Vergleich von Random Generation mit 6 anderen, etablierten zentral-exekutiven Maßen vorgenommen. Dazu wurden 5-, 6-, 8- und 10-jährige sowie Erwachsene untersucht. Neben deutlichen Altersunterschieden in allen zentral-exekutiven Maßen, ergaben sich Zusammenhangsmuster, die den multi-prozessualen Anforderungscharakter der Random Generation Aufgabe bestätigen. Die Befunde aus den 5 Experimenten zeigen, dass sich zentral-exekutive Entwicklung ab dem 5. Lebensjahr gut abbilden lässt. Darüberhinaus konnte nachgewiesen werden, dass sich Altersdifferenzen bei der Random Generationaufgabe über unterschiedlich geartete Speicher-, Abruf-, Monitoring- und Inhibitionsprozesse konstituieren.
Die Dissertation gibt einen Überblick über die fundamentalen politikphilosophischen Fragen, die mit der Verwendung des Worts „Gemeinwohl“ verknüpft sind. Der enge Zusammenhang von quantitativen und qualitativen Konnotationen im Gemeinwohlbegriff sowie die – oft nur unzureichend reflektierten – sozialontologischen und sozialethischen Implikationen der Wortverwendung im politischen Raum machen den Gemeinwohlbegriff zu einem unverzichtbaren politischen Leitbegriff. In ihrem systematischen Teil geht die Arbeit insbesondere der Frage nach, welche unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Eingebundenheit des Individuums in die politische Gemeinschaft aus unterschiedlichen Gemeinwohlkonzeptionen resultieren. Sodann befasst sie sich mit den Herausforderungen des Pluralismus, das heißt mit den geistig-moralischen Voraussetzungen eines freiheitlich-pluralistischen Verfassungssystems, und zeigt, dass nicht jede Auffassung vom Gemeinwohl pluralismustauglich ist. Vielmehr bedarf es einer adäquaten Gemeinwohltheorie, ohne welche eine pluralistische Ordnung langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Eine adäquate Gemeinwohltheorie müsste es den Bürgern eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates erlauben, die unterschiedlichen Grade an Pluralismus, die sie ertragen müssen und wollen, anhand einer differenzierten Gütertheorie zu konkretisieren: nur mit Blick auf diejenigen Güter, deren Bereitstellung lediglich gemeinschaftlich möglich ist, lässt sich nämlich über das Engagement der Bürger für ihr Gemeinwesen verhandeln. In der Arbeit wird daher der Versuch unternommen, unterschiedliche Gütertypen anhand ihrer Bereitstellungsbedingungen voneinander zu unterscheiden – und damit unterschiedliche Grade an Verbindlichkeit von Gemeinschaft, bzw. nötiger Verantwortung des Einzelnen im Gemeinwesen. In einem historischen Teil der Arbeit wird belegt, dass sich die Bedeutung, welche dem Gemeinwohlbegriff gerade in pluralistischen Gesellschaften und politischen Systemen zukommt, auch in den politikphilosophischen Debatten über das Gemeinwohl widerspiegelt, die den Prozess der Ausbildung eines demokratischen Systems sowie seiner Reformen und Transformationen in Deutschland vorbereitet und begleitet haben. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf Debatten, die noch vor der Ausbildung und Etablierung eines pluralistischen Systems in Deutschland stattfanden. Denn zum einen fanden die Ergebnisse der jüngsten, noch nicht abgeschlossenen Gemeinwohldebatte in Deutschland bereits weitgehend Eingang in den systematischen Teil der Arbeit. Anderseits wurden in dieser Debatte weite Teile der Vorläuferdebatten ausgeblendet. Diesem Manko will die Arbeit abhelfen, wenn sie den Denkweg von Autoren seit der Zwischenkriegszeit zurückverfolgt, die sich – mit durchaus unterschiedlichem Erfolg – darum bemüht haben, anhand des Gemeinwohlbegriffs eine Verhältnisbestimmung von Individuum und Gemeinschaft zu erarbeiten, die beiden Seiten gerecht wird. Dabei werden insbesondere erstmals die Gemeinwohlkonzeptionen der so genannten „christlichen Naturrechtler“ aus der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland (Welty, Utz und Messner) überblicksmäßig dargestellt und vergleichbar gemacht. Sie haben sich in Deutschland bis dato am eingehendsten mit dem Thema Gemeinwohl befasst, gerieten aber im Zuge der ideologiekritisch motivierten Verdrängung der Gemeinwohlvokabel aus dem politischen Wortschatz in den 1960er und 70er Jahren weitgehend in Vergessenheit. In einem ordnungspolitischen Ausblick wird die politische Leitfunktion des Gemeinwohlbegriffs abschließend am Beispiel der Frage nach der Ausgestaltung der Religionsfreiheit veranschaulicht. Anhand dieser Praxisfrage wird noch einmal die unterschiedliche Eignung verschiedener Gemeinwohlkonzeptionen belegt, die freiheitlich-pluralistische Ordnung wie sie vom deutschen Grundgesetz vorgegeben wird, zu stützen.