Formulare und Dokumente für Publikationen an der HWR
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Das Metadatenblatt für wissenschaftliche Veröffentlichungen auf dem OPUS-Publikationsserver der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist von den Autorinnen und Autoren auszufüllen und wird von der Hochschulbibliothek der Publikation nachgestellt, sprich es stellt nach der Veröffentlichung der Publikation über den OPUS Publikationsserver die letzte Seite der Publikation dar und dient der Nachvollziehbarkeit der Herkunft dieser sowie zur Unterstützung der korrekten Zitierweise.
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) orientiert sich beim Thema Datenschutz an der EU-weit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). In den nachstehenden Regelungen wird erläutert, welche personenbezogenen Daten im Kontext des OPUS-Publikationsserver erfasst und wie diese Daten genutzt werden.
Der OPUS-Publikationsserver ist der institutionelle Publikationsserver der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin). Er bietet die organisatorischen und technischen Möglichkeiten, Inhalte in digitaler Form zu publizieren, zu archivieren und dauerhaft zugänglich zu machen. Der OPUS-Publikationsserver ermöglicht sowohl den hochschulinternen Zugang als auch den weltweit freien Zugang im Sinne des Open Access. Dieser Dienst wird durch die Hochschulbibliothek kostenfrei angeboten.
Perspektivisch soll der Server auch dem Nachweis von Forschungsmetadaten dienen.
Die Einwilligung für in einer Publikation genannte Personen wird von den AutorInnen bei der Abgabe ihrer Abschlussarbeit / ihres wissenschaftlichen Artikels mit der entsprechenden Abschlussarbeit / mit dem entsprechenden wiss. Artikel hochgeladen
Dieses Dokument wird von der Hochschulbibliothek archiviert.
Aufgrund von § 61 Absatz 1 Nummer 15 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz –BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am 17. Dezember 2019 (GVBl.S.795), hat der Akademische Senat der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin am 11.Februar 2020 Folgendes beschlossen:
Open Access ermöglicht den weltweit freien und gleichberechtigten Zugang zu den Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung. Open Access ist als Teil der umfassenden Open-Science-Idee zu verstehen. Zu Open Science zählen auch der freie Zugang zu Forschungsdaten („Open Data“), zu digitalen Lehr-und Lernmaterialien („Open Educational Resources“) sowie zum kulturellen Erbe, insbesondere durch Möglichkeiten der digitalen Nutzung von Kulturdaten. Die Open-Access-Publikation wissenschaftlicher Daten führt zu ihrer unbeschränkten Verfügbarkeit und damit zu einer größeren Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Institutionen, an denen sie tätig sind, werden sichtbarer. Open Access erleichtert den Wissens-und Technologietransfer.