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Die Polizeiforschung widmet sich seit einigen Jahren dem Phänomen arabischsprechender Großfamilien. Den Clans werden hierzulande zahlreiche spektakuläre Straftaten zugerechnet, einige ihrer Mitglieder fielen bereits im Kindes- und Jugendalter durch häufige Straftaten auf. In den Lageberichten der Polizeibehörden nimmt die Clankriminalität mittlerweile einen nennenswerten Anteil der OK-Ermittlungen ein, in der Fachliteratur ist von einer neuen Dimension der OK die Rede.
Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Text dem Phänomen der "kriminellen Clans": Er zielt zunächst darauf ab, die im akademischen, polizeifachlichen und öffentlichen Rahmen geführte Diskussion um „Clankriminalität“ in Deutschland zusammenzufassen. Dazu bewertet er die in offenen Quellen zugänglichen Informationen zum Thema und ordnet sie in einen Bezugsrahmen ein, der sich an der internationalen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit organisierter Kriminalität orientiert.
Klaus von Lampe arbeitet in seinem Text drei verschiedene Positionen heraus, wie der Zusammenhang zwischen "Clans" und "Kriminalität" zu verstehen sein könnte.
Die Synopse stellt das geltende Recht des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) und des Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) den Referententwürfe in der Fassung der Verbändebeteiligung aus dem März/April 2023 aus den Bundesländern Brandenburg (Bbg ASG), Sachsen (SächsAgrarStrg) und Thüringen (ThürAFSG) gegenüber. Die Aufstellung orientiert sich systematisch am Verfahren der behördlichen Prüfung.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 800 EUR netto, d.h. abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer, sind in der Steuerbilanz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG planmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei sehen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Computerhardware grundsätzlich eine 3-jährige Nutzungsdauer vor. Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Wandels im IT-Bereich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 allerdings die Möglichkeit eröffnet, bei Hard- und Software von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von lediglich einem Jahr auszugehen. Hierdurch kann im Jahr des Zugangs eine vollumfängliche aufwandswirksame Erfassung erreicht werden. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das BMF seine ursprüngliche Verwaltungsanweisung durch ein inhaltlich ergänztes Schreiben ersetzt, ohne diese Kernaussage zu verändern. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die steuerliche Annahme einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr auch für die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden darf. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags darin, zu analysieren, ob die in der Steuerbilanz bei Hard- und Software zulässige Annahme auch in der Handelsbilanz möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Jahr des Zugangs eine komplette Abschreibung (sog. Sofortabschreibung) vorgenommen werden darf. In diesem Kontext sollen auch Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis ausgesprochen werden, die ein rechtssicheres Vorgehen in der Handelsbilanz gewährleisten.
Im Ergebnis ist die Möglichkeit der Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei Hard- und Software in der Steuerbilanz mit der Folge einer Sofortabschreibung unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen. Handelsrechtlich fehlt es hierfür indessen schlicht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, sodass Hard- und Software in der Handelsbilanz – abgesehen von geringwertigen und von kurzlebigen Vermögensgegenständen – weiterhin planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Nur auf diese Weise ist in der Handelsbilanz ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet. Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software ist handelsrechtlich grundsätzlich die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich. Diese ist unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall vorsichtig zu schätzen. Dabei dürfte im Bereich von Hard- und Software im Fall von Nutzungsdauerschätzungen von mehr als drei Jahren angesichts des technologischen Fortschritts generell eine erhöhte Begründungspflicht seitens der bilanzierenden Unternehmen bestehen.
WiWePol - Interne Wirkungsevaluation der Maßnahmen zur Image-Förderung 2020 der Polizei Berlin
(2022)
Im Spätsommer 2020 startete die Abteilung für Öffentlichkeitarbeit der Polizei Berlin die Werbe- bzw. Imagekampagne „110 Prozent Berlin“. Diese verfolgte mit Plakaten, einer Internetseite sowie mit Beiträgen in den sozialen Medien drei Ziele: die Nachwuchsgewinnung, die Imageförderung sowie die Stärkung der Corporate Identity der Polizei Berlin.
Das Projekt WiWePol begleitete diesen Prozess aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Es konzentriert sich dabei auf folgende Fragen: Welche Reaktionen löst die Imagekampagne bei den Beschäftigten der Berliner Polizei aus? Wie wird die Kampagne von den Polizist*innen und Mitarbeiter*innen bewertet? Welche Ansatzpunkte und Verbesserungsvorschläge ergeben sich daraus für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin?
Zur Klärung dieser Fragen wurden eine repräsentative Online-Befragung unter Beamt*innen und Beschäftigten der Berliner Polizei sowie Gruppeninterviews mit Polizist*innen der Schutz- und Kriminalpolizei durchgeführt. Die Publikation fasst die drei Zwischenberichte des Projektes WiWePol zusammen, die in der Zeit vom 1.10.2020 bis zum 19.11.2021 entstanden sind.
Zusammenfassend stellen die deutschen und europäischen Wasserstoffstrategien hohe und ambitionierte Zielvorgaben, die grundsätzlich als erreichbar angesehen werden können. Die Realisierung der dafür notwendigen hohen Investitionen hängt jedoch stark von den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Standortfaktoren der Anlage ab. Erfolgsversprechend für die Anlagenplanung ist ein Ansatz, bei dem der zeitliche und räumliche Strombezug sowie die Wasserstoffverwendung von Beginn mitgedacht werden. Die daraus möglichen Kostenersparnisse haben das Potential, Wasserstoff gegenüber derzeit sehr kostengünstigen grauem Wasserstoff für die Industrie wettbewerbsfähig zu machen. Aus Sicht der CO2-Vermeidungskosten stellt Wasserstoff derzeit keine Konkurrenz zu beispielsweise Biodiesel dar – bietet perspektivisch jedoch umfangreichere Anwendungs-möglichkeiten und könnte sich somit in anderen Bereichen als kostengünstigste Klimaschutzmaßnahme durchsetzen. Darüber hinaus sind für das Erreichen dieser Ziele die in diesem Beitrag genannten Hemmnisse durch rechtliche Rahmenbedingungen zwingend abzubauen. Vor allem eine grundlegende Reform der Stromnebenkosten ist dringend nötig. Dies eröffnet umfangreiche Potentiale für eine wettbewerbsfähige Produktion von Wasserstoff. Für eine wirkliche integrierte Energiewende muss darüber hinaus Power-to-Gas grundsätzlich als Verbindungstechnologie definiert werden und nicht als Letztverbraucher. Weitere Stellschrauben sind Nutzung von Green PPAs und die Anerkennung des Emissionsminderungseffekts von grünem Wasserstoff im Rahmen der Treib-hausgasquotenverpflichtung. Wasserstoffimporte, beispielsweise aus sonnen- und windreichen Regionen außerhalb Europas, wo erneuerbare Stromentstehungskosten von bereits 2 €-ct/kWh möglich sind, werden trotz Transports wirtschaftlich attraktiv sein und langfristig einen bedeutenden Anteil der Wasserstofflieferung und damit einer zukünftigen Wasserstoffwirtschaft darstellen. Für eine langfristig gesicherte und nachhaltige internationale Versorgung wird bereits am Anfang von Wasserstoff-Partnerschaften erstens die Energiesituation eines Lieferlandes und die Vermeidung von Konkurrenzsituationen zwischen Wasserstoffelektrolyse und lokaler Stromversorgung zu berücksichtigen sein. Zweitens sind zu große Abhängigkeiten von einzelnen Ländern und deren politischen Risiken, wie bei der heutigen Erdölbeschaffung, zu vermeiden. Die aktuelle Förderung der heimischen Herstellung von Wasserstoff ist trotzdem richtig und wichtig, denn sie dient der technischen Weiterentwicklung und der Verringerung von interna-tionalen Lieferrisiken- und Abhängigkeiten.
Völkerrechtliche Verantwortung für menschenrechtswidriges Handeln transnationaler Unternehmen
(2023)
Im diesen Buch aus der Reihe „Die besten Bachelorthesen“ finden sich 6 herausragende Bachelorthesen von 6 Informatik-Studierenden des Jahrgangs 2020, Fachbereich Duales Studium der HWR Berlin, die im Jahr 2023 verteidigt wurden. Die dargestellten Themen erstrecken sich von Algorithmen künstlicher Intelligenz, über Schnittstellenentwicklung und Ontologien bis hin zur Erstellung eines Authentifizierungskonzepts und finden Anwendung in unterschiedlichsten Sachgebieten wie der Medizin, Linguistik, Materialanalyse oder der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Buch möchten die Herausgeber*innen den hervorragenden Arbeiten der Absolvent*innen eine Bühne bieten und deren Leistungen einem breit gefächerten Publikum aus Unternehmensvertreter*innen, Studierenden, Studieninteressierten, wissenschaftlichen Tätigen und vielen mehr zur Verfügung zu stellen.
Seit Jahren wird von und in der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung gefordert. Empowerment und die Ermöglichung von erlebter Selbstwirksamkeit (Agency) sind begründete und weithin
anerkannten Orientierungen für die Praxis. Es geht um den Abbau paternalistischer Strukturen, um parteiliches Miteinander und um Partizipation. Verglichen mit der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe scheint die Wohnungslosenhilfe ein wenig spät dran zu sein. Aber auch in diesem traditionellen Feld der Sozialen
Arbeit hat sich in den letzten Jahren etwas getan.
Blendungen von Fahrzeugführenden durch die Sonne sind Lernenden allein durch die Aufzeigung von Winkelbeziehungen zwischen Lichtquelle und Geblendeten schwer zu erörtern. Der nachstehende Beitrag zeigt eine Möglichkeit, wie sich problematische Konstellationen für Unterrichtszwecke oder die Verkehrsunfallanalyse berechnen und visualisieren lassen.
Die Automatisierung und Vernetzung von Kraftfahrzeugen wird seit Jahren in Fachkreisen wie in den Medien breit diskutiert. Für viele ist sie ein Baustein der dringend einzuleitenden Verkehrswende. Neben möglichen Sicherheitsgewinnen und Komfortfunktionen spielen dabei auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Projekt „Vertrauenswürdige IT für autonomes Fahren – VITAF“ hat zwischen Januar 2019 und März 2022 intensiv zu dieser Thematik geforscht. Das rechtliche Teilvorhaben des Projekts (FKZ: 16KIS0839) befasste sich aus Sicht des deutschen, europäischen und internationalen Rechts mit zentralen Fragen der IT-Sicherheit und Datensicherheit, des Datenschutzes sowie der Produkthaftung in automatisierten Kraftfahrzeugen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in dieser Publikation zusammengefasst.
Für die digitale Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen wird zwischen Publizierenden und Hochschule eine Deposit-Lizenz vereinbart, d. h. es wird ein Veröffentlichungsvertrag geschlossen. In der Deposit-Lizenz wird u. a. dokumentiert, welche Art der Bereitstellung von den jeweiligen Autorinnen und Autoren auf dem OPUS-Publikationsserver der HWR Berlin gewünscht wird. Die Hochschulbibliothek empfiehlt im Rahmen des Open Access die Auswahl einer Creative-Commons-Lizenz (bevorzugt CC-BY 4.0).
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Der Artikel fragt nach der Bedeutung von sozialer Ungleich-
heit für die Dynamik globaler Produktion. Trotz einer breiten feministischen Debatte zur Rolle von Geschlechterverhältnissen in globalen Wertschöpfungsketten seit den 1970er-Jahren wurde diese Dimension systematisch aus dem Mainstream der weiteren Theorieentwicklung ausgeblendet. Der vorliegende Beitrag schärft den Blick für soziale Ungleichheit in transnationalen Produktionsnetzen, indem zum einen die Verflechtung von bezahlter und unbezahlter sowie formeller und informeller Arbeit beleuchtet wird, die immer auch geschlechtlich strukturiert ist. Zum anderen wird die Bedeutung privater Haushalte für die Aneignung von Mehrwert durch (transnationale) Unternehmen thematisiert, die den Zusammenhang von produktiver und reproduktiver Sphäre sichtbar macht. Akkumulation in globalen Wertschöpfungsketten basiert auf der gezielten Ausnutzung von Ungleichheit und Diskriminierung, die auf der Verflechtung unterschiedlicher Ungleichheitsdimensionen wie Geschlecht, Ethnizität/Race, Klassen- bzw. Kastenzugehörigkeit, Alter oder Region beruhen. Eine intersektionale Perspektive auf Ungleichheit ist deshalb unabdingbar, um die komplexen Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu verstehen und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln zu können.
Für eine seriöse Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts und zu einer Rechtsfolgenabschätzung sind agrarökonomische und statistische Erkenntnisse notwendig. Der Beitrag trägt vorhandes Wissen zusammen und macht gleichzeitig Lücken aus. Weiterhin werden die Handlungsoptionen des Gesetzgebers erörtert. Letztlich wird auch das Augenmerk auf den Verwaltungsvollzug gelenkt.
Je größer ein Unternehmen, desto komplexer ist meist die Zuliefererstruktur und dementsprechend umfangreicher sind die Lieferketten. Das Ziel dieser Arbeit ist es, auf Basis von theoretischen Erkenntnissen zum Risikomanagement und qualitativen Experteninterviews, Handlungsempfehlungen für Unternehmen zu entwickeln. Im Mittelpunkt der Handlungsempfehlungen steht folgende Forschungsfrage: Wie können Unternehmen ihr Third Party Management idealerweise durchführen, um die Einhaltung von ESG-Kriterien entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen? Das LkSG wird als beispielhafte Regulierung im Bereich ESG für die Eingrenzung der ESG-Kriterien herangezogen.
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) orientiert sich beim Thema Datenschutz an der EU-weit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). In den nachstehenden Regelungen wird erläutert, welche personenbezogenen Daten im Kontext des OPUS-Publikationsserver erfasst und wie diese Daten genutzt werden.