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Die Synopse stellt das geltende Recht des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) und des Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) den Referententwürfe in der Fassung der Verbändebeteiligung aus dem März/April 2023 aus den Bundesländern Brandenburg (Bbg ASG), Sachsen (SächsAgrarStrg) und Thüringen (ThürAFSG) gegenüber. Die Aufstellung orientiert sich systematisch am Verfahren der behördlichen Prüfung.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 800 EUR netto, d.h. abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer, sind in der Steuerbilanz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG planmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei sehen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Computerhardware grundsätzlich eine 3-jährige Nutzungsdauer vor. Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Wandels im IT-Bereich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 allerdings die Möglichkeit eröffnet, bei Hard- und Software von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von lediglich einem Jahr auszugehen. Hierdurch kann im Jahr des Zugangs eine vollumfängliche aufwandswirksame Erfassung erreicht werden. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das BMF seine ursprüngliche Verwaltungsanweisung durch ein inhaltlich ergänztes Schreiben ersetzt, ohne diese Kernaussage zu verändern. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die steuerliche Annahme einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr auch für die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden darf. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags darin, zu analysieren, ob die in der Steuerbilanz bei Hard- und Software zulässige Annahme auch in der Handelsbilanz möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Jahr des Zugangs eine komplette Abschreibung (sog. Sofortabschreibung) vorgenommen werden darf. In diesem Kontext sollen auch Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis ausgesprochen werden, die ein rechtssicheres Vorgehen in der Handelsbilanz gewährleisten.
Im Ergebnis ist die Möglichkeit der Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei Hard- und Software in der Steuerbilanz mit der Folge einer Sofortabschreibung unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen. Handelsrechtlich fehlt es hierfür indessen schlicht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, sodass Hard- und Software in der Handelsbilanz – abgesehen von geringwertigen und von kurzlebigen Vermögensgegenständen – weiterhin planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Nur auf diese Weise ist in der Handelsbilanz ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet. Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software ist handelsrechtlich grundsätzlich die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich. Diese ist unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall vorsichtig zu schätzen. Dabei dürfte im Bereich von Hard- und Software im Fall von Nutzungsdauerschätzungen von mehr als drei Jahren angesichts des technologischen Fortschritts generell eine erhöhte Begründungspflicht seitens der bilanzierenden Unternehmen bestehen.
Völkerrechtliche Verantwortung für menschenrechtswidriges Handeln transnationaler Unternehmen
(2023)
Blendungen von Fahrzeugführenden durch die Sonne sind Lernenden allein durch die Aufzeigung von Winkelbeziehungen zwischen Lichtquelle und Geblendeten schwer zu erörtern. Der nachstehende Beitrag zeigt eine Möglichkeit, wie sich problematische Konstellationen für Unterrichtszwecke oder die Verkehrsunfallanalyse berechnen und visualisieren lassen.
Die Automatisierung und Vernetzung von Kraftfahrzeugen wird seit Jahren in Fachkreisen wie in den Medien breit diskutiert. Für viele ist sie ein Baustein der dringend einzuleitenden Verkehrswende. Neben möglichen Sicherheitsgewinnen und Komfortfunktionen spielen dabei auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Projekt „Vertrauenswürdige IT für autonomes Fahren – VITAF“ hat zwischen Januar 2019 und März 2022 intensiv zu dieser Thematik geforscht. Das rechtliche Teilvorhaben des Projekts (FKZ: 16KIS0839) befasste sich aus Sicht des deutschen, europäischen und internationalen Rechts mit zentralen Fragen der IT-Sicherheit und Datensicherheit, des Datenschutzes sowie der Produkthaftung in automatisierten Kraftfahrzeugen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in dieser Publikation zusammengefasst.
AbstractThis paper examines the influence of the six World Governance Indicators (WGIs), as defined by the World Bank, on the real GDP growth of five emerging markets, the BRICS (Brazil, Russia, India, China, and South Africa) countries, and three advanced economies, the United States, Germany and Japan. The analysis is based on a panel data set containing the six WGIs along with further macroeconomic variables (government debt, external debt, current account balance, trade balance, budget balance, foreign exchange rate and short-term interest rate), with annual data from 1996 to 2018. We find that regulatory quality has a positive impact on economic growth, an effect that remains stable across all robustness tests. This indicates that a sound regulatory environment stimulates economic growth. We also find a negative impact of rule of law on economic growth, but this effect is not robust. The literature, however, documents a negative effect from income to rule of law, expressing that higher income does not necessarily lead to a demand for better institutions. A principal component analysis on the WGIs shows that governance is diverse across countries, while stable over time. The first two PCs capture more than 95% of the WGIs variance and are able to cluster emerging and developed markets.
Für eine seriöse Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts und zu einer Rechtsfolgenabschätzung sind agrarökonomische und statistische Erkenntnisse notwendig. Der Beitrag trägt vorhandes Wissen zusammen und macht gleichzeitig Lücken aus. Weiterhin werden die Handlungsoptionen des Gesetzgebers erörtert. Letztlich wird auch das Augenmerk auf den Verwaltungsvollzug gelenkt.
Je größer ein Unternehmen, desto komplexer ist meist die Zuliefererstruktur und dementsprechend umfangreicher sind die Lieferketten. Das Ziel dieser Arbeit ist es, auf Basis von theoretischen Erkenntnissen zum Risikomanagement und qualitativen Experteninterviews, Handlungsempfehlungen für Unternehmen zu entwickeln. Im Mittelpunkt der Handlungsempfehlungen steht folgende Forschungsfrage: Wie können Unternehmen ihr Third Party Management idealerweise durchführen, um die Einhaltung von ESG-Kriterien entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen? Das LkSG wird als beispielhafte Regulierung im Bereich ESG für die Eingrenzung der ESG-Kriterien herangezogen.
In this article, the main events of political life in Portugal are discussed. It includes a report on general elections in 2022, the formation of a new Socialist absolute majority government led by Prime Minister Antonio Costa, and major parliamentary decisions and debates. The year 2022 started with early general elections, strengthening the ruling Socialist Party, which won a majority of seats in the national Parliament. However, it took some time for the new government to learn to govern in the new context.
Internationale Menschenrechtsgremien haben Deutschland mehrfach zur Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdemechanismen aufgefordert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte zu dem Thema im Herbst 2014 sein erstes Policy Paper. Nur wenige Monate zuvor hatte der Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen, das Amt des dort seit 1974 wirkenden Bürgerbeauftragten um die Funktion eines Beauftragten für die Landespolizei zu erweitern. Nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz verabschiedeten in den folgenden Jahren weitere Bundesländer Gesetze zur Einrichtung von unabhängigen Polizeibeauftragten, die sich im Detail jedoch erheblich unterscheiden. Weitere Länder wollen folgen, und auch auf Bundesebene plant die Ampel-Koalition eine solche Stelle für die Polizeien des Bundes. Die vorliegende Untersuchung vergleicht die bisherige Arbeit der deutschen Polizeibeauftragten. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welchen Beitrag die Stellen zum Menschenrechtsschutz leisten und welche Empfehlungen für die Einrichtung und Ausgestaltung der Stellen sich aus den bisherigen Erfahrungen ableiten lassen.