Refine
Has Fulltext
- yes (2)
Document Type
- Working Paper (2) (remove)
Language
- German (2)
Is part of the Bibliography
- yes (2)
Keywords
- Agrarbericht (1)
- Agrarprivatrecht (1)
- Anteilserwerbe (1)
- Bodenmarkt (1)
- Grundfreiheiten (1)
- Grundgesetz (1)
- Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (1)
- Grundstückverkehrsgesetz (1)
- Grundstückverkehrsrecht (1)
- Reform (1)
Institute
- FB III - Allgemeine Verwaltung (2) (remove)
Seit dem 9. Februar 2022 liegt mit der Landtagsdrucksache 18/10699 der Regierungsentwurf für ein Niedersächsisches Gesetzes über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) vor. Der Entwurf würdigt dabei auch die in der Verbände-anhörung vorgetragenen Punkte. Der Landtag hat in seiner laufenden Legislaturperiode noch acht Monate Zeit, das Gesetz zu beraten. Daher folgt nun diese rechtswissenschaftliche Stellungnahme, wobei rechtspolitische Erwägungen außer Betracht bleiben. Vielmehr soll die Würdigung dem Gesetzgeber strukturelle Hinweise und Anregungen für das parlamentarische Verfahren geben. Zunächst wird der Gesetzesentwurf mit seinen einzelnen Regeln analysiert, um ihn dann systematisch in die Reformbestrebungen anderer Bundesländer einzuordnen.
Meine Forschungsarbeiten zur behördlichen Kontrolle von Anteilserwerben an Agrarunternehmen betreffen Kernfragen des Agrarrechts an den Schnittpunkten des Zivil-, Gesellschafts-, Verfassungs- und Europarechts. Dieses Working Paper gibt meinen Forschungsstand wieder, wie ich ihn unter dem Titel „Die behördliche Kontrolle von Anteilserwerben an Agrarunternehmen wagen?!“ auf dem 75. Agrarrechtsseminar in Goslar am 29. September 2020 vorstellte. Maßgeblich ist dabei die Integration des Anteilserwerbes in das bisherige System der grundstückverkehrsrechtlichen Kontrolle und damit verbunden das Votum für eine Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Weiterhin postuliere ich, dass eine „doppelten Auslöseschwelle“ für eine behördliche Kontrolle erforderlich sei, die den erworbenen Einfluss in der Gesellschaft und den bewirtschaften Flächenumfang der Zielgesellschaft berücksichtigt. Ferner verdient das Scharnier zwischen Landes-Agrarpolitischen Berichten und der Auslegung von Rechtsbegriffen und die ersten Leitplanken der Grundrechte und Europäischen Grundfreiheiten Beachtung.
Teile des Vortages sind inzwischen in der Zeitschrift Agrar- und Umweltrecht (AUR) 2020 Seite 365 – 371 unter der Überschrift „Die behördliche Kontrolle von Anteilserwerben (share deals) wagen - Der zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Ablauf eines Anteilskaufes, die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr und die systematisch teleologische Integration der Anteilserwerbe in den bestehenden Katalog zu kontrollierender Rechtsgeschäfte“ erschienen. Dieses Working Paper stellt nun mein Thesenpapier vor und flankiert es mit den erläuternden Folien meines damaligen Vortrages. Ergänzt ist das Szenario 6. Hier erwirbt Gesellschafter 2 (G2) einen bestimmenden Einfluss an der Agrar-GmbH. Die G2 bewirtschaftet dabei selbst umfangreiche Agrarflächen.
Mit Blick auf die Grundrechte der Marktteilnehmenden des Bodenmarktes sei auf meinen jüngsten Festschriftsbeitrag mit dem Titel „Der grundgesetzliche Gleichheitsgrundsatz und die Selbstbestimmung der Vertragsparteien auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt“ in: Selbstbestimmung – Freiheit und Grenzen, Festschrift für Reinhard Singer zum 70. Geburtstag, Tölle/Benedict/Klawitter/Koch/Paulus/Preetz (Hrsg.), Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2021, S. 661 – 674 hingewiesen.