Die Instrumentalisierung von Investitionsschutzabkommen zur Förderung von Menschenrechten
- Internationale Investitionsschutzabkommen erlangen durch die Ausweitung wirtschaftlicher Tätigkeiten multinationaler Unternehmen (MNU) immer mehr an Bedeutung. Im Zuge dessen steigt auch der Einfluss MNU auf die Einhaltung von Menschenrechten. Auf internationaler Ebene existieren rechtlich bindende Vorgaben jedoch nur für Staaten. Aufgrund der grenzüberschreitenden Tätigkeiten MNU ist es daher schwierig, diese für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Stattdessen erhalten MNU durch internationale Investitionsschutzabkommen gewisse Schutzrechte, die die Regulierungsmacht der Gaststaaten einschränken und die Umsetzung von Gesetzesänderungen zum Schutz der Menschenrechte erschweren.
Daraus resultiert ein bestehendes Spannungsverhältnis zwischen Menschrechtsschutz und Investitionsschutz. In dieser Studie werden aktuelle Entwicklungen in der Gestaltung neuer Investitionsschutzabkommen betrachtet, die die Ausweitung staatlicher Regulierungsmacht berücksichtigen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie effektiv diese Vorschläge zur Förderung der Menschenrechte beitragen können. Unberücksichtigt bleibt nach wie vor die Aufführung
verbindlicher Vorgaben für Unternehmen. Durch die Integration von CSR-Indikatoren in solche Investitionsschutzabkommen könnten vorhandene Rechte multinationaler Unternehmen an völkerrechtliche Verpflichtungen aus bisher freiwilligen internationalen Richtlinien gebunden werden. Auch die Einführung eines international bindenden Menschenrechtsabkommens wäre zielführend. Keiner dieser Ansätze konnte sich jedoch bisher durchsetzen, sodass heute nicht zweifelsfrei feststellbar ist, ob diese in Zukunft zur Verpflichtung multinationaler Unternehmen zur Wahrung von Menschenrechten beitragen können.