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Digitale Innovationen in der Rechnungslegung nach IFRS – Darstellung, kritische Analyse und Praxisempfehlungen für die bilanzielle Behandlung von Cloud Computing und Künstlicher Intelligenz

  • Die Bilanzierung digitaler Innovationen weist einen hohen Komplexitätsgrad auf. Auch wenn die IFRS keine spezifischen Rechnungslegungsstandards für Cloud-Verträge und KI-Systeme kennen, ist auf der Grundlage der bestehenden IFRS eine sachgerechte bilanzielle Abbildung möglich. Dabei ist allerdings eine Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall unabdingbar. Software im Rahmen von Cloud Computing fällt in den Anwendungsbereich von IAS 38. Bei der Bilanzierung von SaaS-Verträgen ist zunächst zu prüfen, ob die dortigen Definitions- und Ansatzkriterien erfüllt sind. Bei selbst erstellter Software setzt eine Aktivierung zusätzlich das Vorliegen der speziellen Ansatzkriterien in IAS 38.57 voraus. Liegen die maßgeblichen Kriterien kumulativ vor, besteht eine Aktivierungspflicht. Die Aktivierung von Implementierungskosten hängt nach IAS 38 grundsätzlich von der Aktivierungsfähigkeit der Software ab. Sofern ein immaterieller Vermögenswert aktiviert wird, sind auch die direkt zurechenbaren Kosten zum Erreichen der beabsichtigten Nutzung und damit auch Implementierungskosten zu aktivieren. Implementierungskosten können daneben auch aktivierungsfähig sein, sofern diese einen eigenständigen immateriellen Vermögenswert darstellen, der die Definitions- und die Ansatzkriterien in IAS 38 erfüllt. KI-Systeme sind bilanziell ähnlich wie Anwendungssoftware zu behandeln. Bei Nachweis der Definitions- sowie der allgemeinen Ansatzkriterien gem. IAS 38 gilt eine Aktivierungspflicht als separater immaterieller Vermögenswert. Wird KI selbst erstellt, müssen zusätzlich die speziellen Ansatzkriterien laut IAS 38.57 vorliegen. Zudem ist die gebotene F&E-Phasentrennung nachzuweisen. Im Aktivierungsfall sind Softwarelösungen i.R.v. SaaS-Verträgen bzw. als eigenständige immaterielle Vermögenswerte aktivierte Implementierungskosten grundsätzlich unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ auszuweisen. Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage bietet sich für aktivierte Implementierungskosten der Unterposten „Computersoftware“ an. Für SaaS dürfte hingegen der Unterposten „Lizenzen“ sachgerecht sein. Bei KI-Systemen ist generell ebenfalls ein Ausweis als „Immaterielle Vermögenswerte“ geboten. Bei einer Untergliederung sind die Unterposten „Computersoftware“ bzw. „Künstliche Intelligenz“ zu empfehlen. Im Rahmen der Erstbewertung ist entgeltlich erworbene Software i.R.v. SaaS-Verträgen mit ihren Anschaffungskosten zu erfassen. Als eigenständige immaterielle Vermögenswerte aktivierte Implementierungskosten sind hingegen im Regelfall mit ihren Herstellungskosten zu bewerten. Bei der Folgebewertung ist i.d.R. auf das Anschaffungskostenmodell zurückzugreifen, sodass eine planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer vorzunehmen ist. Eine Wertminderung dürfte bei Software i.R.v. SaaS-Verträgen aufgrund der meist nur kurzzeitigen Nutzung lediglich in Ausnahmefällen vorliegen. Gleichwohl ist in regelmäßigen Abständen ein Wertminderungstest nach IAS 36 erforderlich. Die Bewertung von KI-Systemen erfolgt i.d.R. ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßige Abschreibung darf linear, degressiv oder leistungsabhängig vorgenommen werden. Da für KI-Systeme üblicherweise weder aktive Märkte noch Vergleichswerte existieren, kommt im Rahmen der Folgebewertung indirekten Schätzverfahren besondere Bedeutung zu.

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Metadaten
Author:Jens Radde
URN:urn:nbn:de:kobv:b721-opus4-38777
DOI:https://doi.org/10.4393/opushwr-3877
Document Type:Article
Language:German
Date of first Publication:2022/09/02
Publishing Institution:Hochschulbibliothek HWR Berlin
Release Date:2022/10/04
Tag:Bewertung, Bilanzansatz, Bilanzausweis, Cloud Computing, Digitale Innovationen, IAS 36, IAS 38, IFRS, Künstliche Intelligenz, Rechnungslegung
Page Number:16
Institutes:FB II - Duales Studium Wirtschaft/Technik
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
Open Access Publikationen (DINI-Set):open_access
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International