- Internationale Menschenrechtsgremien haben Deutschland mehrfach zur Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdemechanismen aufgefordert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte zu dem Thema im Herbst 2014 sein erstes Policy Paper. Nur wenige Monate zuvor hatte der Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen, das Amt des dort seit 1974 wirkenden Bürgerbeauftragten um die Funktion eines Beauftragten für die Landespolizei zu erweitern. Nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz verabschiedeten in den folgenden Jahren weitere Bundesländer Gesetze zur Einrichtung von unabhängigen Polizeibeauftragten, die sich im Detail jedoch erheblich unterscheiden. Weitere Länder wollen folgen, und auch auf Bundesebene plant die Ampel-Koalition eine solche Stelle für die Polizeien des Bundes. Die vorliegende Untersuchung vergleicht die bisherige Arbeit der deutschen Polizeibeauftragten. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welchen Beitrag die Stellen zum Menschenrechtsschutz leisten und welche Empfehlungen für die Einrichtung und Ausgestaltung der Stellen sich aus den bisherigen Erfahrungen ableiten lassen.