Landschaftsarchäologie
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Ein Großteil der Tellsiedlungen im zentral-nordwestlichen Nildelta wurde bereits durch Sebbach-Grabungen, der Abbau von Tellschichten für die Düngung der Ackerflächen oder für die Herstellung von Salpeter oder gebrannten Ziegeln, zerstört oder verkleinert. Zudem wurden viele dieser Siedlungen von modernen Siedlungen und Friedhöfen überbaut oder für die landwirtschaftliche Nutzung eingeebnet. Daher wurde in dieser Masterarbeit überprüft, inwieweit die fernerkundliche Methodik der postklassifikativen Veränderungsanalyse auf Basis von überwachten Klassifikationen mithilfe des zu den maschinellen Lern-Algorithmen gehörenden Random-Forest-Klassifikator genutzt werden kann, um die modernen landschaftlichen Veränderungen im zentral-nordwestlichen Nildelta in Bezug auf die Tellsiedlungen festzustellen. Ziel dieser Untersuchung ist es, einerseits vergangene Veränderungen zu dokumentieren und andererseits Bedrohungen für die Tellsiedlungen frühzeitig zu erkennen. Für die Veränderungsanalyse wurden Landsat-5-Satellitenbilder aus den Jahren 1990 und 2006, RapidEye-Satellitenbilder aus den Jahren 2012 und 2019, Sentinel-2-Satellitenbilder aus den Jahren 2019 und 2022 sowie PlanetScope-Satellitenbilder aus den Jahren 2021 und 2023 verwendet. Die Klassifikationen und Veränderungsanalysen wurden mit den Open-Source-Programme QGIS und R durchgeführt. Anhand dieser Untersuchung konnte festgestellt werden, dass die überwachten Klassifikationen mithilfe des Random-Forest-Klassifikators an sich gute Ergebnisse liefern, jedoch nicht die nötige Genauigkeit für eine postklassifikative Veränderungsanalyse besitzen. Aufgrund dieser unzureichenden Genauigkeit wurden die Problematiken und Verbesserungsvorschläge der angewandten Methodik diskutiert.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194) und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 und § 74 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), hat die Gemeinsame Kommission für den gemeinsamen Masterstudiengang Landschaftsarchäologie des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und der Fachbereiche Geowissenschaften sowie Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin am 22. November 2012 folgende Ordnung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber für den gemeinsamen Masterstudiengang Landschaftsarchäologie des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und der Fachbereiche Geowissenschaften sowie Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin fest, die ab dem Sommersemester 2013 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BerlHG.