Industrial Design
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Als Designer ist man zu Beginn eines Projektes Vieles gleichzeitig: Als Kulturwissenschaftler, Soziologe, Ingenieur, Biologe, Materialforscher oder Philosoph schlüpft man in verschiedene Rollen, lässt sich von ihren Einflüssen inspirieren und fügt dann einzelne Fragmente zu einer Gesamtheit zusammen. Dieser Blick von Außen auf multidimensionale Themengebiete kann helfen, Antworten oder Visionen zu formulieren, die über den eigentlichen Sachkontext hinausgehen.
Ähnlich verhält es sich mit der Borkenkäfer-Thematik, die aufgrund ihrer Brisanz und Komplexität längst nicht nur ein Thema der Forstwirtschaft geblieben ist.
Anhand des Borkenkäfers möchte ich untersuchen: Wie ist unser Verhältnis zur Natur und zu Umwelt? Und was können wir vom Borkenkäfer über das Zusammenleben mit anderen Spezies lernen?
Ich möchte dabei eine kritische Distanz zur vorherrschenden negativen medialen Darstellung des Borkenkäfers einnehmen und durch Exkurse in die Humanökologie unseren Blickwinkel auf die Natur erweitern.
Diese Arbeit dient daher eher als Vorbereitung, als eine Art Analyse des Status Quo, um im Anschluss daran zu fragen: Wie könnte es weitergehen?
Reuse the heat into our life
(2023)
Thermocell is an innovative shared rechargeable product service for night markets. It uses the heat from kitchenware in night markets to generate electricity for the rechargeable batteries, providing a green and convenient charging solution for customers‘ mobile phones. Its modular product design makes distribution and recycling of the product simple and efficient. They can be easily attached to metal kitchenware for temperature difference power generation using a simple magnetic suction method, and can be wired to a TEG module for higher power generation efficiency. In addition, they can be easily assembled and trans ported.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 6. Mai 2015 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign vom 2. Mai 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/12) beschlossen :
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden der Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign, die seit dem Wintersemester 2011/12 immatrikuliert worden sind.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fach-bereiches Gestaltung der HTW Berlin am 02. Mai 2012 die folgende Neufassung der Ge-meinsamen Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommuni-kationsdesign beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2012 an der HTW
Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikati-onsdesign immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immat-rikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird.
(3) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Perso-nenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(4) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelor-studiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2011 die folgende Gemeinsame Ordnung für die praktische Vorbildung für die Bachelor-studiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung regelt die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Vorbildung (Vorpraxis) aller Studienbewerber und Studienbewerberinnen für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign, die ab 1. Oktober 2011 an der HTW Berlin immatrikuliert werden.
(2) Der Nachweis einer auf den jeweiligen Studiengang inhaltlich ausgerichteten Vorpraxis gehört als weitere Qualifikationsvoraussetzung im Sinne des § 10 Absatz 5 BerlHG zur Hochschulzugangsvoraussetzung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2011 die folgende Gemeinsame Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eig-nung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign beschlos-sen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gilt für alle Studie-renden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin in den Bachelorstudi-engängen Industrial Design oder Kommunikationsdesign immatrikuliert werden.
(2) Die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung wird ergänzt durch die Studienordnungen für die Bachelorstudiengänge Industrial Design oder Kommunikati-onsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Prüfungsordnungen für die Bachelor-studiengänge Industrial Design oder Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnungen für die praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge In-dustrial Design oder Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2011 die folgende Gemeinsame Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ord-nung an der HTW Berlin in den Bachelorstudiengängen Industrial Design und Kommunikati-onsdesign in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Perso-nenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelor-studiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung vom 2. Mai 2012
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Mai 2015
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Prüfungsordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im
Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird.
(3) Ferner gilt diese Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personen-kreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(4) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung vom 2. Mai 2012 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Mai 2015
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studien-ordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird.
(3) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personen-kreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(4) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Bachelorstudi-engänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.