FB5: Gestaltung und Kultur
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Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 338), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 1. August 2017 die fol-gende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 4. Juni 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 36/14) beschlossen :
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Bekleidungs-technik/Konfektion, die seit dem Wintersemester 2014/15 immatrikuliert wurden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 23. März 2017 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurie-rung/Grabungs-technik vom 1. Juni 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 23/16) beschlossen
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 13. März 2017 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Kon-servierung und Restaurierung beschlossen
im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 1. Juni 2016
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. März 2017 und der 2. Änderungsordnung vom 4. Juli 2018
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 4. Juni 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 1. August 2017
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 03. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/09), zuletzt geändert am 13. April 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 23/11), immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 1. Juni 2016
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. März 2017
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.