FB5: Gestaltung und Kultur
Refine
Document Type
Language
- German (17)
Has Fulltext
- yes (17)
Keywords
- Lesefassung (17) (remove)
Institute
im Fachbereich 4 Wirtschaftswissenschaften II vom 04. Februar 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 11. Mai 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Diese Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 04. Februar 2009 unter Berücksichtgung der 1. Änderungsordnung vom 11. Mai 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung vom 2. Mai 2012
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Mai 2015
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Prüfungsordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im
Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird.
(3) Ferner gilt diese Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personen-kreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(4) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II
vom 13. April 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 18. Februar 2014
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Diese Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung vom 08. Juli 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Juli 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudienganges Museumskunde zum 01. Oktober 2009 immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studenten und Studentinnen, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Museumskunde vom 31. Juli 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 56/06) ab dem Wintersemester 2006/2007 immatrikuliert wurden.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde in der jeweils gültigen Fassung, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Museumskunde in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung vom 2. Mai 2012 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Mai 2015
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studien-ordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird.
(3) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personen-kreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(4) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Bachelorstudi-engänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II
vom 13. April 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 18. Februar 2014
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Ferner gelten die im § 11 festgelegten Übergangsregelungen für Studierende, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Interaction Design/Game Design vom 4. Februar 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/09) immatrikuliert wurden.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 22. Oktober 2014
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Juli 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 12. Februar 2018
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Bekleidungstechnik/Konfektion vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 07/10) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung.
im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 22. Oktober 2014
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 06. Juli 2016
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Bekleidungstechnik/Konfektion vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 07/10) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung.
Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Modedesign im Fachbereich Gestaltung vom 02. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 01. Juli 2015
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)