TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 3 StPO VPrakO PrakO Diplom PuMa 20.00 N2 - Präambel: Die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) und die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (FHVR Berlin) führen in Kooperation einen gemeinsamen betriebswirtschaftlichen Studiengang durch, der vornehmlich für eine Tätigkeit in der Staats- und Kommunalverwaltung, in öffentlichen Unternehmen und in gemeinnützigen und sonstigen Nonprofit-Organisationen qualifizieren soll. § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges „Öffentliches Dienstleistungs-Management (Public Management)“, die ab 1. Oktober 2000 an der FHTW Berlin und der FHVR Berlin das Studium aufnehmen. Sie gilt ferner für Studierende, die auf Grund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten zeitlich so in den Studienablauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht. (2) Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2000 aufgenommen haben, gilt für das Grundstudium die Studienordnung des Modellstudienganges „Öffentliches Dienstleistungs-Management (Public Management)“ vom 18. Januar 1995. Für das Hauptstudium gilt folgendes: Für Studierende, die vor dem 1. April 2000 ihr Hauptstudium begonnen haben, gilt die Studienordnung laut Satz 1. Für Studierende, die ab dem 1. April 2000 ihr Hauptstudium begonnen haben, gilt die vorliegende Studienordnung. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Diplomprüfungsordnung und die Praktikumsordnung für den Studiengang „Öffentliches Dienstleistungs-Management (Public Management)“. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 16 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 20/00 KW - Diplom KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Praktische Vorbildung KW - Praktikumsordnung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5572 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 2 StPO 1. AEO Diplom Fahrzeugtechnik 19.00 N2 - Gemäß § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Nov. 1999 (GVBL. S. 360), in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07. September 1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften II der FHTW Berlin am 28. Juni 2000 die Studienordnung für den Studiengang Fahrzeugtechnik vom 04.06.1997 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 6/1998 vom 16.02.1998) wie folgt geändert:* I. Geltungsbereich Die nachfolgend bezeichnete Änderung gilt ab Wintersemester 2000/2001. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 15 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 19/00 KW - Diplom KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5569 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 3 StPO Diplom Wirtschaftsmathematik 18.00 N2 - Aufgrund von § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342) in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07.09.1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften II der FHTW Berlin am 07. Juni 2000 die nachfolgende Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik erlassen: * § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges Wirtschaftsmathematik, die ab 01. Oktober 2000 an der FHTW Berlin immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für alle Studierenden des Studienganges Wirtschaftsmathematik, die vor dem 01. Oktober 2000 an der FHTW Berlin das Studium der Wirtschaftsmathematik aufgenommen haben, unter Beachtung der Übergangsregelung zur Studien- und Prüfungsordnung vom 07. Juni 2000 für den Studiengang Wirtschaftsmathematik (siehe Anlage). Außerdem gilt sie für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten zeitlich so in den Studienablauf eingeordnet werden, daß ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 bzw. 2 entspricht. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik vom 07. Juni 2000. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 14 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 18/00 KW - Diplom KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5553 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 2 StPO Diplom Bauingenieurwesen 16.00 N2 - Aufgrund von § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des BerlHG (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07. September 1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften II der FHTW Berlin am 05. Januar 2000 die nachfolgende Studienordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen mit den Studienschwerpunkten Ingenieurhochbau und Baubetrieb § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges Bauingenieurwesen, die ab 01. Oktober 2000 an der FHTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die auf Grund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Studienordnung wird durch - die Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen mit den Studienschwerpunkten Ingenieurhochbau und Baubetrieb vom 05. Januar 2000, - die Übergangsregelung zur Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen vom 05. Januar 2000 (siehe Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung), - die Ordnung für die praktische Vorbildung für den Studiengang Bauingenieurwesen vom 05. Januar 2000 ergänzt. Aufgrund von § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschul-gesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des BerlHG (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07. September 1998) hat der Fachbereichsrat des Fach-bereiches Ingenieurwissenschaften II der FHTW Berlin am 05. Januar 2000 die nachfolgende Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen mit den Studienschwerpunkten Ingenieurhochbau und Baubetrieb T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 12 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 16/00 KW - Diplom KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5535 ER -