TY - GEN ED - Fachbereich 4: Wirtschaftswissenschaften II, T1 - FB 4 Lesefassung StPO BA Wirtschafstmathematik 9.10.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 9. Oktober 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik vom 5. Dezember 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 15/08), zuletzt geändert am 2. Juni 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 44/10), immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 84 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4497 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 4: Wirtschaftswissenschaften II, T1 - FB 4 Lesefassung Studienordnung BA Wirtschaftsmathematik 5.4.06 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 05. April 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 7. Februar 2007 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der FHTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik vom 05.04.2006 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik vom 07.02.2007. T3 - Lesefassungen - 5 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4541 ER - TY - THES A1 - Christopher, Eric T1 - Interpretable AI : Implementierung von Generalized Additive Models zur Kreditrisikobewertung N2 - In dieser Bachelorarbeit wird untersucht, wie Generalized Additive Models (GAMs) und Random Forest zur Kreditrisikobewertung eingesetzt werden können, wobei der Fokus auf der Transparenz und Verständlichkeit der Modelle liegt. Gerade im Bereich der Kreditvergabe, wo es auf nachvollziehbare Entscheidungen ankommt, spielen diese Eigenschaften eine große Rolle. Die Ergebnisse zeigen, dass GAMs eine Vorhersagegenauigkeit von 83,12 % erreichen und durch ihre klare Struktur Einblicke in die Zusammenhänge zwischen den Eingabedaten und den Ergebnissen bieten. Auf der anderen Seite erzielt das Random Forest Modell mit 90,44 % eine höhere Genauigkeit, bietet aber wenig Transparenz, was die Entscheidungsfindung betrifft. Um dieses Problem zu lösen, wurden verschiedene Methoden wie LIME, SHAP und Feature Importance eingesetzt, die es ermöglichen, die Entscheidungen des Random Forest verständlicher zu machen. Die Arbeit zeigt, dass die Wahl des Modells stark von den Anforderungen des jeweiligen Anwendungsbereichs abhängt. Während GAMs besonders vorteilhaft sind, wenn Transparenz und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind, können Black Box Modelle wie Random Forest in Kombination mit erklärenden Methoden ebenfalls nützlich sein, wenn es vor allem um hohe Vorhersagegenauigkeit geht. Insgesamt bietet die Arbeit praxisnahe Lösungen und zeigt, dass die richtige Balance zwischen Genauigkeit und Transparenz im Kreditrisikomanagement von großer Bedeutung ist. T3 - Abschlussarbeiten 2025 - 17 KW - AI KW - Machine Learning, KW - Kreditrisikobewertung KW - Generalized Additive Models KW - Random Forest Y1 - ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 3 StPO Diplom Wirtschaftsmathematik 18.00 N2 - Aufgrund von § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342) in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07.09.1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften II der FHTW Berlin am 07. Juni 2000 die nachfolgende Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik erlassen: * § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges Wirtschaftsmathematik, die ab 01. Oktober 2000 an der FHTW Berlin immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für alle Studierenden des Studienganges Wirtschaftsmathematik, die vor dem 01. Oktober 2000 an der FHTW Berlin das Studium der Wirtschaftsmathematik aufgenommen haben, unter Beachtung der Übergangsregelung zur Studien- und Prüfungsordnung vom 07. Juni 2000 für den Studiengang Wirtschaftsmathematik (siehe Anlage). Außerdem gilt sie für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten zeitlich so in den Studienablauf eingeordnet werden, daß ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 bzw. 2 entspricht. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik vom 07. Juni 2000. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 14 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 18/00 KW - Diplom KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5553 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 3 Praktische Vorbildung Diplom Wirtschaftsmathematik 17.00 N2 - Aufgrund von § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342) in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abwei¬chungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07.09.1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften II der FHTW Berlin am 07. Juni 2000 die nachfolgende Ordnung für die praktische Vorbildung beschlossen. * § 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Vorbildung (Vorpraxis) aller Studienbewerber und Studienbewerberinnen für den Studiengang Wirtschaftsmathematik, die ab 01. Oktober 2000 an der FHTW immatrikuliert werden. Ferner gilt sie für die Studierenden im Studiengang Wirtschaftsmathematik, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten zeitlich so in den Studienablauf eingeordnet werden, daß ihr Studienstand dem der Personen gemäß Satz 1 entspricht. (2) Der Nachweise einer auf den gewählten Studiengang inhaltlich ausgerichteten Vorpraxis gehört als weitere Qualifikationsvoraussetzung im Sinne des § 10 Absatz 5 BerlHG zur Hochschulzugangsvoraussetzung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 13 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 17/00 KW - Diplom KW - Praktische Vorbildung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5548 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB 3 Studienordnung 1.AEO Diplom Wirtschaftsmathematik 07.00 N2 - Änderung der Studienordnung vom 02. Oktober 1996 Gemäß § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) in Verbindung mit §17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des BerlHG (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07. September 1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften II der FHTW Berlin am 26. Januar 2000 die Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik vom 02. Oktober 1996 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 17/1997 vom 20. Mai 1997), zuletzt geändert am 02. Dezember 1998 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 16/1999 vom 17. Juni 1999) wie folgt geändert: * I. Geltungsbereich Die nachfolgend bezeichnete Änderung gilt ab Sommersemester 2000. Änderung der Studienordnung vom 02. Dezember 1998 Für den Studiengang Wirtschaftsmathematik Gemäß § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschul¬gesetz – BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) in Verbindung mit §17 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des BerlHG (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 23/98 vom 07. September 1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften II der FHTW Berlin am 26. Januar 2000 die Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik vom 02. Dezember 1998 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 29/1999 vom 20. Oktober 1999) wie folgt geändert: * T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 4 T3 - Amtliche Mitteilungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - 07/00 KW - Diplom KW - Studienordnung Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5457 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB_3_BA_StPO_O_Wirtschaftsmathematik_30.06 N2 - Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl). FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch-schulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl). S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl). S. 254), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissen-schaften II der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 05. April 2006 be-schlossen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der FHTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirt-schaftsmathematik vom 05.04.2006. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 295 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-7277 ER - TY - GEN ED - Hochschulleitung der FHTW Berlin, T1 - FB_3_Diplom_PO_1.AE_Wirtschaftsmathematik_33.06 N2 - Auf Grund von § 17 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Dezember 2005 (GVBl. S. 739), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften II der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 05. Juli 2006 die folgende erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik vom 07. Juni 2000 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 18/00) beschlossen: Artikel 1 Nr. 1 § 1 (Geltungsbereich) Die Änderung der Prüfungsordnung gilt für alle noch immatrikulierten Studierenden des Dip-lomstudiengangs Wirtschaftsmathematik, die nicht innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Sie gilt ebenfalls für Studierende, deren Studienverlauf auf Grund von Anrechnungen von Studienleistungen ganz oder teilweise dem der in Satz 1 genannten Studierenden entspricht. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 298 KW - Diplom KW - Prüfungsordnung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-7301 ER -