TY - GEN T1 - FB_5_MA_StPO_O_System_Design_21.19 N2 - Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 3. Juli 2019 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design beschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang System Design in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 807 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-12543 ER - TY - THES A1 - Kirstaedter, Kai Karl T1 - TRANSFORMATION DURCH INSPIRATION BT - DIE LAST MILE IM PERSONENVERKEHR ALS POTENZIAL ZUR VERKEHRSWENDE N2 - Erkundet werden Innovationen und ihre Akzeptanz, sowie die mögliche Inspiration, die sie in Individuen erwecken können. Das Forschungsgebiet ist der Verkehr in Städten. Dessen Verbesserung oder Optimierung in Richtung erhöhter Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und einer besseren Lebensqualität, sowie die damit einhergehenden positiven Klimafaktoren sind der Fokus des, in dieser Arbeit diskutierten Konzepts. Zunächst wird die aktuelle Lage des Verkehrs in Städten anhand von einem Mapping bestimmt. Darauf folgt die Erläuterung von des Interventionskonzepts und einem kurzen Ausblick auf die Vision, die mit dem Interventionskonzept durchgeführt werden kann. Anschließend wird die Wichtigkeit von Innovationsakzeptanz erklärt und wie die allgemeine Innovationsakzeptanz gefördert werden kann. Der Verkehr wird in diesem Konzept als ein wichtiges Medium verwendet, welches im Alltag eine dauerhaft präsente Position besitzt und dadurch auch einen konstanten Berührungspunkt mit Innovationen bilden kann. Zuletzt werden die beiden Visionen des Konzepts von einem Verkehrsmodell, mit Fokus auf der Last Mile, als inspirierende Innovation vorgestellt. Sowohl ein neues Fahrzeug, als auch eine neue Art der Wegteilung und -führung werden dargestellt. Zum Schluss werden die möglichen Kommunikationsprinzipien diskutiert, mit denen eine Vision zur Nutzendengruppe geführt werden kann und wie sich die Interventionsstrategie in einem Akzeptanzszenario ausbilden würde. T3 - Abschlussarbeiten 2022 - 69 KW - Urban KW - Arclane KW - Transformation KW - Mobility KW - Conceptualdesign Y1 - ER - TY - GEN T1 - FB_5_MA_OFsbE_O_System_Design_16.19 N2 - Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09), zuletzt geändert am 28. Mai 2018 (AMBl. HTW Berlin Nr. 19/18), in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 3. Juli 2019 die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design beschlossen: § 1 Zulassungsverfahren und Eignungstest (1) Gem. § 4 Absatz 2 der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design in der jeweils gültigen Fassung ist für den Studienzugang eine studiengangbezogene Eignung nachzuweisen. (2) Der Termin für die Bewerbung zur Teilnahme am Eignungstest wird rechtzeitig auf der Webseite des Studiengangs bekannt gegeben. Die Bewerbung muss über das Online-Eignungstestportal des Studiengangs System Design auf Servern der HTW Berlin erfolgen. (3) Die Bewerbung zur Teilnahme am Eignungstest umfasst Folgendes: a) Fristgerechte Registrierung für den Eignungstest über das Online-Eignungstestportal, b) Bearbeitung des Online-Fragebogen zu Vorerfahrungen, Motivationen und Zielen, c) Exposé zum Vorhaben im Rahmen des Masterstudiums in Text und Bild, d) Ausführliches Portfolio, e) Bachelorarbeit (soweit vorhanden). T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 802 KW - MA KW - OFsbE_Feststellung_studiengangsbezogenen_Eignung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-12490 ER - TY - GEN T1 - FB_5_MA_ZuZ_O_System_Design_15.19 N2 - Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 3. Juli 2019 die Zugangs- und Zulassungsordnung konsekutiven Masterstudiengang System Design beschlossen : § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber_innen im konsekutiven Masterstudiengang System Design fest, die ab dem Sommersemester 2020 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 801 KW - MA KW - Zugangs_Zulassungsordnung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-12482 ER -