TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA BI, FZT, MB, LSE, BUI, II 11.05.2011 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II der HTW Berlin vom 11. Mai 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Mai 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung am Fachbereich 2 der HTW Berlin in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungs-leistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die Vorschriften zu A. bis C. (§§ 1 - 20) und J. bis K. (§§ 30 – 34) sowie die Anlagen (1 – 3) gelten gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge - Bauingenieurwesen - Fahrzeugtechnik - Maschinenbau - Life Science Engineering - Umweltinformatik und - Ingenieurinformatik, sofern keine Spezifik für einen Studiengang ausgewiesen ist. (4) Studiengangspezifische Regelungen für die jeweiligen Studiengänge sind von D. bis I. (§§ 21 – 29) festgelegt und gehen den Regelungen des Absatzes 3 vor. (5) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereiches 2 ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO Ba) in der jeweils gültigen Fassung. (6) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für die Bachelorstudiengänge Fahrzeugtechnik und Maschinenbau ergänzt durch die jeweiligen Ordnungen über die praktische Vorbildung in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 49 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5014 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Life Science Engineering 15.4.15 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 15. April 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 15. November 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichen Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Life Science Engineering in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering vom 14. Februar 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 26/07) immatrikuliert sind. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 104 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4944 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Life Science Engineering 12.12.07 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 12. Dezember 2007 und der 1. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Life Science Engineering immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung und durch die durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 24 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5078 ER -