TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA BI, FZT, MB, LSE, BUI, II 11.05.2011 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II der HTW Berlin vom 11. Mai 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Mai 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung am Fachbereich 2 der HTW Berlin in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungs-leistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die Vorschriften zu A. bis C. (§§ 1 - 20) und J. bis K. (§§ 30 – 34) sowie die Anlagen (1 – 3) gelten gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge - Bauingenieurwesen - Fahrzeugtechnik - Maschinenbau - Life Science Engineering - Umweltinformatik und - Ingenieurinformatik, sofern keine Spezifik für einen Studiengang ausgewiesen ist. (4) Studiengangspezifische Regelungen für die jeweiligen Studiengänge sind von D. bis I. (§§ 21 – 29) festgelegt und gehen den Regelungen des Absatzes 3 vor. (5) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereiches 2 ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO Ba) in der jeweils gültigen Fassung. (6) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für die Bachelorstudiengänge Fahrzeugtechnik und Maschinenbau ergänzt durch die jeweiligen Ordnungen über die praktische Vorbildung in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 49 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5014 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Ingenieurinformatik 17.1.18 Korrektur 20.4.18 N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 17. Januar 2018 unter Berücksichtigung der Korrektur vom 20. April 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014. (2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (3) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 2 entspricht. (4) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik vom 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/14), immatrikuliert wurden. (5) Der Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 106 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4888 ER -