TY - GEN T1 - FB_4_MA_StPO_O_Finanzmathematik_Aktuarwissenschaften_Risikomanagement_32.18 N2 - Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereiches Informatik, Kommunikation und Wirtschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 6. Juni 2018 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den konse-kutiven Masterstudiengang Finanzmathematik, Aktuarwissenschaften und Risikomanagement beschlossen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Informatik, Kommunikation und Wirtschaft der HTW Berlin im Masterstu-diengang Finanzmathematik, Aktuarwissenschaften und Risikomanagement in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hoch-schul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der voran-gegangenen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Finanzdienstleistungen - Risikomanagement vom 9. Oktober 2013 (AMBl. HTW Berlin Nr. 01/14) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Finanzmathematik, Aktuarwissenschaften und Risikomanagement in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 786 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-12339 ER -