TY - RPRT A1 - Metzner, Manuela A1 - Moreno Superlano, Kathrin A1 - Melzer, Anika A1 - Prümper, Jochen A1 - Krüger, Inka T1 - Skalenhandbuch: Online-Befragungen im Projekt "BEMpsy - Digital einfach machen" N2 - Das vorliegende Dokument stellt detailliert die (Sub-)Skalen der Online-Befragungen dar, welche im Rahmen des Projektes "BEMpsy: Digital einfach machen – Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch betriebliches Eingliederungsmanagement unter besonderer Berücksichtigung psychischer Störungen“ (https://www.bempsy.de) durchgeführt wurden. Die Befragung von insgesamt drei Zielgruppen (BEM-Berechtigten, innerbetrieblichen BEM-Akteur*innen und externen Expert*innen) erfolgte im Zeitraum vom 24.03.2021 bis zum 20.01.2022 und beinhaltet jeweils demografische Angaben, Angaben zur Arbeitssituation, zur BEM-Berechtigung und zur Arbeitsfähigkeit sowie übergreifende Konstrukte (Skalen). Ziel des Projektes BEMpsy war die Entwicklung digital gestützter Tools bzw. einer digitalen Plattform für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX), um schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Besonderer Fokus lag dabei auf Beschäftigten mit (drohenden) psychischen Beeinträchtigungen. N2 - This document presents in detail the (sub)scales of the online surveys that were conducted as part of the project “BEMpsy: Digital einfach machen – Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch betriebliches Eingliederungsmanagement unter besonderer Berücksichtigung psychischer Störungen” (https://www.bempsy.de). The survey of a total of three target groups (BEM beneficiaries, internal BEM actors and external experts) took place between 24.03.2021 and 20.01.2022 and included demographic information, information on the work situation, BEM eligibility and work ability as well as a range of constructs (scales). The aim of the BEMpsy project was to develop digital tools and a digital platform for occupational integration management (OEM; BEM, Section 167 (2) SGB IX) in order to enable disabled employees and their equals to participate in working life. A particular focus was placed on employees with (impending) mental impairments. KW - Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) KW - Gesundheitskultur KW - Psychische Störungen KW - Arbeitsfähigkeit KW - Stigmatisierung KW - Betriebliches Eingliederungsmanagement KW - Gesundheit KW - Psychische Störung KW - Arbeitsfähigkeit KW - Stigmatisierung Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-18540 ER - TY - JOUR A1 - Wolf, Annett A1 - Ivančev, Nastaša T1 - Carsharing und Elektromobilität in urbanen Räumen: Akzeptanz von Elektromobilität durch die Integration in Carsharing-Flotten am Beispiel von Berlin N2 - In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels und der Abhängigkeit von begrenzten Erdölreserven wird es zunehmend wichtig, auf alternative Antriebsformen umzusteigen (Vgl. Hanselka/ Jöckel (2010), S. 21; Beckmann (2011), S. 32). Um das Zwei-Grad-Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen die Treibhausgas-Emissionen (THG) bis 2050 um 80% gegenüber dem Referenzjahr von 2005 gesenkt werden. Hierfür müssen zwei Drittel des Verkehrs emissionsfrei werden (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hrsg.) (2012), S. 4). Insbesondere für Deutschland ist der Verkehrssektor ein wichtiger Baustein. Seit 1990 sind hier keine Beiträge zur Senkung der THG-Emissionen geleistet worden und seit 2010 sind diese sogar erneut gestiegen (Bundesverband CarSharing (2019a), S. 2). Besonders in Städten schade die lokalen Schadstoffemissionen und der Lärm nicht nur der Umwelt, sondern auch der Lebensqualität und Gesundheit von Menschen. Hier kommen die Möglichkeiten der Elektromobilität zum Tragen. Das Elektrofahrzeug sorgt für lokale Emissionsfreiheit und kann durch die Kombination mit erneuerbaren Energien sogar zur Senkung globaler Emissionen beitragen (Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hrsg.) (2012), S. 12; Büro für Technik-Folgenabschätzung des Deutschen Bundestages (Hrsg.) (2012), S. 240). Vor diesem Hintergrund wird in dem vorliegenden Arbeitspapier dem Carsharing – als Möglichkeit für die Integration von Elektromobilität – Beachtung geschenkt. Der Bundesverband CarSharing (BCS) definiert Carsharing als „organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen“, dass eine effiziente Auslastung von Personenkraftfahrzeugen (PKW) ermöglichen kann. In Deutschland werden grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Carsharings unterschieden: Zum einen das stationsgebundene Carsharing, bei dem die Kunden die Fahrzeuge an festgelegten Stellplätzen abholen und nach Gebrauch wieder zurückbringen. Zum anderen das stationsunabhängige Carsharing (auch Free-Floating genannt), bei dem die Fahrzeuge in einem begrenzten Geschäftsgebiet beliebig verteilt sind und somit auch flexibel genutzt und wieder abgestellt werden können (Vgl. Glotz-Richter (2013), S. 77; Nehrke (2016), S. 1). Die Bereitstellung beider Carsharing-Varianten bietet unterschiedliche Vorteile. Während das Konzept des stationsgebundenen Carsharings Planungssicherheit bietet, kann die stationsunabhängige Variante flexibel eingesetzt und in den Alltag integriert werden. Dadurch können unterschiedliche Nutzergruppen angesprochen werden und beide Varianten nebeneinander existieren (Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.) (2016), S. 53/ 54). Das Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, den möglichen Einfluss von Carsharing auf die Akzeptanz von Elektromobilität in der frühen Phase des Markthochlaufes zu analysieren. Es soll die Fragestellung behandelt werden, inwiefern die Integration in Carsharing-Flotten die Akzeptanz von Elektromobilität in urbanen Räumen beeinflussen kann. Hierbei soll Berlin als Beispiel und auch Anhaltspunkt für die Verallgemeinerung in Bezug auf urbane Räume dienen. Die These ist, dass es zu einer Akzeptanzsteigerung durch die Überwindung bestehender Hürden kommt. Damit können gegebene Schwächen der Elektromobilität durch das Carsharing ausgeglichen werden und zu einer größeren Verbreitung beitragen. KW - Carsharing KW - Elektromobilität KW - Akzeptanzverhalten des Nachfragers KW - Carsharing KW - Elektomobilität Y1 - U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-14481 SP - 1 EP - 69 ER - TY - RPRT A1 - Wittenberg, Stefan A1 - Erdle, Katharina A1 - Bodung, Tim A1 - Gebhardt, Leonhard A1 - Waubke, Ralf A1 - Hölzner, Heike A1 - Lütters, Holger A1 - Riedel, Anna A1 - Wirsam, Jan T1 - Digitaler Reifegrad der Berliner Wirtschaft N2 - Das vorliegende Dokument mit dem Titel "Digitaler Reifegrad der Berliner Wirtschaft" stellt die Abschlusspublikation des Drittmittelprojekts DIGITAL+ an der HTW Berlin dar. Über eine zweijährige Projektlaufzeit hinweg wurde im Rahmen des Projekts der Digitale Reifegrad von 100 Berliner Kleinen und Mittelständischen Unternehmen erhoben. Der Abschlussbericht beschreibt das Projekt und dessen Durchführung. Zudem werden die zentralen Ergebnisse vorgestellt und ausgewertet. KW - Digitalisierung KW - Digitaler Reifegrad KW - Berliner Wirtschaft KW - Digital+ KW - KMU KW - Digitalisierung KW - Klein- und Mittelbetrieb Y1 - U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-15621 SN - 978-3-00-071796-3 ER - TY - JOUR A1 - Schapiro, Leo T1 - Die zivilrechtliche Haftung von Online-Plattformen nach dem Digital Services Act N2 - Am 16.11.2022 ist der Digital Services Act in Kraft getreten und wird ab dem 17.2.2024 im Wesentlichen Anwendung finden. Dieser hat weitgehend die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung von Online-Plattformen aus der E-Commerce-Richtlinie übernommen und gleichwohl neue Rechtsfragen aufgeworfen. Der Beitrag untersucht, inwieweit der DSA eine neue Rechtsunsicherheit für digitale Plattformbetreiber geschaffen hat. KW - Digital Services Act KW - Online-Plattform KW - Überwachungspflicht Y1 - SP - 1 EP - 24 ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, T1 - Grenzen der Anwendung des § 15 Abs. 4 GmbHG auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Das Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer GbR, deren Gesellschaftsvermögen aus einem GmbH-Anteil besteht, bedarf nicht schlechthin der notariellen Beurkundung entsprechend § 15 Abs. 4 GmbHG. Formbedürftig ist der Vertrag nur dann, wenn die Errichtung der GbR dazu dient, die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG zu umgehen. Bei einer der Mitarbeiterbeteiligung dienenden GbR ist dies jedenfalls zu verneinen, wenn die Schutzzwecke der Formvorschrift nicht berührt sind. KW - GmbH KW - GbR KW - GmbH KW - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16221 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: jurisPR-HaGesR 3/2008 Anm. 6 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000001208 IS - 3/2008 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Belehrungspflicht des Notars über typische Fehler bei der Kapitalerhöhung JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 24.04.2008 - III ZR 223/06 KW - § 17 BeurkG KW - § 19 GmbHG KW - § 829 ZPO KW - Anmerkung Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16238 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000002008 IS - 5/2008 PB - Juris-Verlag ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Beschlussmängelklagen aufgrund von Verstößen gegen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 16.02.2009 - II ZR 185/07 KW - Beschlussmängelklagen KW - § 241 AktG KW - § 101 AktG KW - § 131 AktG Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16241 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000003609 IS - 7/2009 PB - Juris-Verlag ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Keine wirtschaftliche Neugründung bei längerer Planungsphase nach Eintragung der GmbH JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung BGH 2. Zivilsenat, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZR 61/09 KW - Neugründung KW - GmbH Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16256 IS - 6/2010 PB - Juris-Verlag ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Verletzung von Buchführungspflichten JF - juris Praxis Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 24.01.2012 - II ZR 119/10 KW - § 6 GmbHG KW - § 823 BGB KW - Zahlungsunfähigkeit KW - Buchführungspflicht Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16261 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000003712 IS - 9/2012 PB - Juris-Verlag ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Freiwillige Leistungen an stille Gesellschafter JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 50/11 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16274 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000001413 IS - 3/2013 PB - Juris-Verlag ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Unternehmergesellschaft als Zielrechtsträger im Rahmen von Umwandlungsmaßnahmen JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG Frankfurt 20. Zivilsenat, Beschluss vom 09.03.2010 - 20 W 7/10. Leitsatz: Der Entstehung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung steht die Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG entgegen. KW - Zielrechtsträger KW - Vorschrift KW - Umwandlungsmaßnahme Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16489 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: jurisPR-HaGesR 8/2010 Anm. 3 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000004210 IS - 8/2010 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der inländischen Geschäftsanschrift JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG Hamm 27. Zivilsenat, Beschluss vom 07.05.2015 - I-27 W 51/15. Leitsatz: Ein c/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift einer GmbH ist nicht schlechthin unzulässig (hier: inländische Geschäftsanschrift des gem. § 378 Abs. 2 FamFG für die GmbH handelnden Notars). KW - c/o Zusatz KW - Zulässigkeit Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16496 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: jurisPR-HaGesR 8/2015 Anm. 5 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000004615 IS - 8/2015 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Schicksal der Handelsregisteranmeldung bei Nichtleistung des Kostenvorschusses JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG Hamm 27. Zivilsenat, Beschluss vom 24.03.2021 - 27 W 11/21. Leitsatz: Konsequenzen einer unterlassenen Zahlung des Gerichtskostenvorschusses im Registerverfahren (§ 13 GNotKG), Erlass einer Zwischenverfügung, in der weitere bestehende Hindernisse für die Eintragung genannt werden (hier betreffend die angegebene Geschäftsanschrift der UG) KW - Handelsregistieranmeldung KW - Registierverfahren KW - Kostenvorschuss Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16501 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000003721 IS - 8/2021 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Salvatorische Frage des Hauptversammlungsleiters nach vollständiger Beantwortung aller Fragen JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG Köln 18. Zivilsenat, Urteil vom 28.07.2011 - 18 U 213/10. Leitsatz: Zu der Frage, ob es treuwidrig ist, eine Beschlussanfechtungsklage auf einen Verstoß gegen § 131 AktG zu stützen, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende in der Hauptversammlung dazu aufgefordert hatte, unbeantwortet gebliebene Fragen dem beurkundenden Notar mitzuteilen, dies aber nicht geschehen ist. KW - Beschluss KW - Hauptversammlung Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16516 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: jurisPR-HaGesR 12/2011 Anm. 2 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000005911 IS - 12/2011 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Berechtigung des geborenen Liquidators zur Vornahme von Insichgeschäften JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG Köln 2. Zivilsenat, Beschluss vom 21.09.2016 - I-2 Wx 377/16. Leitsatz: Die gesellschaftsvertragliche Regelung über die Befreiung der GmbH-Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB lässt sich nicht auf den (geborenen) Liquidator erstrecken. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Geschäftsführung lassen sich auch dann nicht auf die Liquidation übertragen, wenn die bisherigen Geschäftsführer als geborene Liquidatoren tätig werden. KW - Liquidator KW - GmbH-Geschäftsführung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16521 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: Heckelmann, jurisPR-HaGesR 12/2016 Anm. 2 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000006516 IS - 12/2016 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Keine Aufnahme eines Widerspruchs zur Absicherung einer aufschiebend bedingten Anteilsveräußerung in Gesellschafterliste JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 11.03.2011 - 31 Wx 162/10. Leitsätze: 1. Bei Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils ist nur der gute Glaube an die Anteilsinhaberschaft des Veräußerers, nicht aber an dessen uneingeschränkte Verfügungsbefugnis geschützt. Im Falle einer aufschiebend bedingten Veräußerung findet deshalb ein gutgläubiger Zwischenerwerb durch einen Dritten nicht statt. 2. In diesen Fällen ist die Zuordnung eines Widerspruchs zur beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste weder erforderlich noch zulässig. KW - Widerspruch KW - Anteilsveräußerungen KW - Gesellschafterliste Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16538 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: Heckelmann, LL.M. (Cornell), jurisPR-HaGesR 5/2011 Anm. 1 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000002111 IS - 5/2011 PB - Juris ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Symbiose gesellschaftsrechtlicher und arbeitsvertraglicher Wettbewerbsverbote JF - juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht N2 - Besprechung OLG Stuttgart 14. Zivilsenat, Beschluss vom 21.03.2019 - 14 U 26/16. Leitsätze: 1. Auch ein umfassendes gesellschaftsvertragliches Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter unterliegt einer Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit. Es ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Minderheitsgesellschafter sein Anstellungsverhältnis als leitender Mitarbeiter der Gesellschaft vor Ablauf der für das Gesellschaftsverhältnis satzungsrechtlich vorgesehenen Kündigungsfrist wirksam beendet hat und eine fortbestehende Gefahr der „Aushöhlung“ der Gesellschaft nicht feststellbar ist. 2. Für einen Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der sog. „Geschäftschancenlehre“ bei Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber bedarf es besonderer Darlegungen, um die behaupteten Folgeprojekte als der Gesellschaft zugeordnet schlüssig annehmen zu können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beauftragung (bislang) nur auf einzelne Leistungsphasen beschränkt erfolgte und (Folge-)Aufträge in Anwendung öffentlicher Vergaberegeln zur Erhaltung des Wettbewerbs vergeben wurden. KW - Wettbewerbsverbot Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16545 N1 - Zweiteröffentlichung Zuerst hier veröffentlicht: Heckelmann, jurisPR-HaGesR 6/2019 Anm. 4 https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLHG000003219 IS - 6/2019 PB - Juris-Verlag ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Plattformarbeit als abhängige Beschäftigung JF - Die Sozialgerichtsbarkeit N2 - Die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts führt zu neuen Beschäftigungsmodellen. Eines davon ist die Vergabe von Aufträgen über Plattformen. Werden hier Personen regelmäßig tätig, stellt sich die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Der Beitrag untersucht diese Frage zunächst nach geltendem Recht, sodann de lege ferenda nach Maßgabe des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Verabschiedung einer Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. KW - Arbeitsmarkt KW - Plattform Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16556 N1 - Zweitveröffentlichung Zuerst veröffentlicht in SGb 2022, 410-415 SP - 410 EP - 415 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin A1 - Gehb, Jürgen A1 - Drange, Günter T1 - Gesellschaftsrechtlicher Typenzwang als Zwang zu neuem Gesellschaftstyp JF - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht NZG N2 - Vorstellung des Konzept der Unternehmergesellschaft, die im Jahr 2008 vom Gesetzgeber über § 5a GmbHG eingeführt wurde. KW - Unternehmergesellschaft KW - Unternehmergesellschaft Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16579 N1 - Zweitveröffentlichung IS - 3/2006 SP - 88 EP - 96 PB - C. H. Beck ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin A1 - Gehb, Jürgen T1 - Haftungsfreistellung von Vorständen JF - Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) N2 - Einführung der Business Judgment Rule in das Gesetz KW - Haftungsfreistellung KW - Haftungsausschluss Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16584 N1 - Zweitveröffentlichung IS - 5/2005 SP - 145 EP - 149 PB - C. H. Beck CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Heckelmann, Martin T1 - Kommt nun die Unternehmergesellschaft? JF - Betriebs-Berater (BB) N2 - Einführung der Unternehmergesellschaft durch den Gesetzgeber (Konzept Heckelmann/Gehb) KW - Unternehmergesellschaft KW - Gesellschaft Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-16596 SN - 0340-7918 N1 - Zweitveröffentlichung IS - 18/2007 PB - Verlag Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt ER -