TY - GEN ED - Fachbereich 4: Wirtschaftswissenschaften II, T1 - FB 4 Lesefassung StPO BA Wirtschaftsmathematik 12.10.16 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Informatik, Kommunikation und Wirtschaft vom 12. Oktober 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 9. Januar 2019 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW Berlin veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Informatik, Kommunikation und Wirtschaft der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik vom 9. Oktober 2013 (AMBl. HTW Berlin Nr. 02/14), zuletzt geändert am 12. Oktober 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 35/16), immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 120 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4473 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Prüfungsordnung BA Game Design 4.2.09 1. AEO N2 - im Fachbereich 4 Wirtschaftswissenschaften II vom 04. Februar 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 11. Mai 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden. (2) Diese Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 21 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4468 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Studienordnung BA Game Design 4.2.09 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 04. Februar 2009 unter Berücksichtgung der 1. Änderungsordnung vom 11. Mai 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 20 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4436 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Prüfungsordnung BA ID, KD 2.5.12 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung vom 2. Mai 2012 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Mai 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Prüfungsordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird. (3) Ferner gilt diese Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personen-kreis gemäß Abs. 1 entspricht. (4) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 59 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4443 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Prüfungsordnung BA Game Design 13.4.11 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 13. April 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 18. Februar 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden. (2) Diese Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 48 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4451 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Studienordnung BA Game Design 13.4.11 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 13. April 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 18. Februar 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden. (2) Ferner gelten die im § 11 festgelegten Übergangsregelungen für Studierende, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Interaction Design/Game Design vom 4. Februar 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/09) immatrikuliert wurden. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 47 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4422 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Studienordnung BA Museumskunde 8.7.09 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung vom 08. Juli 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Juli 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudienganges Museumskunde zum 01. Oktober 2009 immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studenten und Studentinnen, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Museumskunde vom 31. Juli 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 56/06) ab dem Wintersemester 2006/2007 immatrikuliert wurden. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde in der jeweils gültigen Fassung, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Museumskunde in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 28 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4406 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung Studienordnung BA ID KD 2.5.12 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung vom 2. Mai 2012 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Mai 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studien-ordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird. (3) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personen-kreis gemäß Abs. 1 entspricht. (4) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Bachelorstudi-engänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 58 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4413 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung OFsbE MA Modedesign 02.12.09 und 1. AEO N2 - Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Modedesign im Fachbereich Gestaltung vom 02. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 01. Juli 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) T3 - Lesefassungen - 66 KW - MA KW - Feststellung studiengangsbezogene Eignung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4398 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung StPO MA Bekleidungstechnik 22.10.2014 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 22. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 06. Juli 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Bekleidungstechnik/Konfektion vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 07/10) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 79 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4386 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung StPO MA Bekleidungstechnik 22.10.14 1. AEO bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 22. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Juli 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 12. Februar 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Bekleidungstechnik/Konfektion vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 07/10) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 105 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4378 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung StPO MA Modedesign 22.10.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 22. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 06. Juli 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Modedesign in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Modedesign vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 14/10) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung sowie die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Masterstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 78 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4362 ER - TY - GEN A1 - Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, T1 - FB 5 Lesefassung StPO BA KRG 1.06.16 1. AEO bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 1. Juni 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. März 2017 und der 2. Änderungsordnung vom 4. Juli 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 94 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4345 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung StPO MA MMK 4.5.16 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 4. Mai 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 4. Mai 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Übergangsregelungen in § 15 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation vom 1. Februar 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/12) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 107 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4354 ER -