TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Life Science Engineering 12.12.07 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 12. Dezember 2007 und der 1. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Life Science Engineering immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung und durch die durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 24 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5078 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Bauingenieurwesen 14.12.05 bis 3. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007, der 2. Änderungsordnung vom 10. November 2010 und der 3. Änderungsordnung vom 11. April 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen an der HTW Berlin ab Wintersemester 2012/13. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen vom 14.12.2005 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieur- wesen vom 14.02.2007. T3 - Lesefassungen - 35 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5049 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnng BA Umweltinformatik 12.05.2010 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 12. Mai 2010 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Umweltinformatik immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltinformatik in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 22 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5051 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Fahrzeugtechnik 14.12.05 bis 4. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007 , der 2. Änderungsordnung vom 16. April 2008 , der 3. Änderungsordnung vom 14. Oktober 2009 und der 4. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik ab dem Wintersemester 2007/2008 immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.02.2007. T3 - Lesefassungen - 14 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5037 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Maschinenbau 14.06.2006 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Juni 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007 und der 2. Änderungsordnung vom 17. Oktober 2007 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Maschinenbau ab im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006 und die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.02.2007. T3 - Lesefassungen - 6 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5022 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA BI, FZT, MB, LSE, BUI, II 11.05.2011 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II der HTW Berlin vom 11. Mai 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Mai 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung am Fachbereich 2 der HTW Berlin in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungs-leistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die Vorschriften zu A. bis C. (§§ 1 - 20) und J. bis K. (§§ 30 – 34) sowie die Anlagen (1 – 3) gelten gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge - Bauingenieurwesen - Fahrzeugtechnik - Maschinenbau - Life Science Engineering - Umweltinformatik und - Ingenieurinformatik, sofern keine Spezifik für einen Studiengang ausgewiesen ist. (4) Studiengangspezifische Regelungen für die jeweiligen Studiengänge sind von D. bis I. (§§ 21 – 29) festgelegt und gehen den Regelungen des Absatzes 3 vor. (5) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereiches 2 ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO Ba) in der jeweils gültigen Fassung. (6) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für die Bachelorstudiengänge Fahrzeugtechnik und Maschinenbau ergänzt durch die jeweiligen Ordnungen über die praktische Vorbildung in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 49 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5014 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnunung MA Bauingenieurwesen 13.02.08 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 13. Februar 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. März 2013 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 43 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5008 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung MA Facility Management 18.04.07 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 18. April 2007 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Juli 2010 und der 2. Änderungsordnung vom 10. Mai 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Facility Management nach dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung im ersten Studienplansemester beginnen. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienzeiten- und Studienleistungen zeitlich so in den Studienablauf eingegliedert werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Masterstudiengang Facility Management in ihrer jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Facility Management in ihrer jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 36 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4993 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung MA Bauingenieurwesen 13.02.08 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 13. Februar 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. März 2013 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 42 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4974 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung MA Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. November 2012 und der 2. Änderungsordnung vom 15. Juli 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studenten/Studentinnen, die ab dem 1. April 2013 in das 1. Fachsemester an der HTW Berlin im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang „Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau“ immatrikuliert wurden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 68 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4969 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung MA BUI 29.08.01 und 1. AEO N2 - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebliche Umweltinformatik im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 29. August 2001 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 8. Oktober 2003 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Masterstudiengangs Betriebliche Umweltinformatik, die nach dem 30. September 2000 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für alle Studierenden, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebliche Umweltinformatik vom 29. August 2001. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 104 T3 - Lesefassungen - 1 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4981 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung MA Fahrzeugtechnik 16.4.08 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. Juli 2009 und der 2. Änderungsordnung vom 14. November 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 41 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4952 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Maschinenbau 11.10.17 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 13. Mai 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 11. Oktober 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Maschinenbau in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau vom 11. Februar 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 17/09) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 102 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4937 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Life Science Engineering 15.4.15 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 15. April 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 15. November 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichen Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Life Science Engineering in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering vom 14. Februar 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 26/07) immatrikuliert sind. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 104 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4944 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA CE, ET, GEIT, GE, IKT, MST, RE 14.5.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin vom 9. April und 14. Mai 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 27. April 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin in das 1. Fachsemester eines der in Abs. 2 genannten Studiengänge immatrikuliert werden. Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht. (2) Die Vorschriften dieser Ordnung gelten gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge - Computer Engineering - Elektrotechnik - Gebäudeenergie- und -informationstechnik - Gesundheitselektronik - Informations- und Kommunikationstechnik - Mikrosystemtechnik und - Regenerative Energien, sofern keine Spezifik für einen Studiengang ausgewiesen ist. (3) Studiengangspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen – Besonderer Teil festgelegt; letztere gehen den Regelungen des Absatzes 2 vor. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereiches 1 ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 73 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4923 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Fahrzeugtechnik 14.05.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben der HTW Berlin vom 14. Mai 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014. (2) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach den vo-rangegangenen Studien- und Prüfungsordnungen des Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik vom 11. Mai 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/11) und vom 14. Dezember 2005 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 12/06), zuletzt geändert am 15. Juni 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 35/11), immatrikuliert wurden. (3) Der Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 86 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4908 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Gesundheitselektronik 27.04.16 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Energie und Information vom 27. April 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering, Elektrotechnik, Gebäudeenergie- und -informationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikrosystemtechnik und Regenerative Energien (StPO AT) vom 9. April und 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 18/14), zuletzt geändert am 27. April 2016. (2) Der Bachelorstudiengang Gesundheitselektronik immatrikuliert jährlich zum Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 96 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4893 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Bauingenieurwesen 13.02.13 1. AEO N2 - Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 13. Februar 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 13. Mai 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften 2 der HTW Berlin im Masterstudiengang Bauingenieurwesen in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 60 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4914 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung ZuZ MA Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau 16.04.08 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. November 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) Präambel Der weiterbildende Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau wird in Kooperation mit der bbw Hochschule durchgeführt. Die fachliche Leitung des Masterstudienganges sowie die hoheitlichen Aufgaben (Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Prüfungsverwaltung) obliegen dabei der HTW Berlin. § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau fest, die ab dem Wintersemester 2008/2009 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 40 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4860 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung ZuZ MA Fahrzeugtechnik 17.04.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 17. April 2013 und der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik fest, die ab dem Wintersemester 2013 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 85 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4872 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Ingenieurinformatik 17.1.18 Korrektur 20.4.18 N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 17. Januar 2018 unter Berücksichtigung der Korrektur vom 20. April 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014. (2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (3) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 2 entspricht. (4) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik vom 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/14), immatrikuliert wurden. (5) Der Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 106 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4888 ER -