TY - GEN ED - Berliner Institut für Akademische Weiterbildung der HTW Berlin, T1 - BIfAW Lesefassung StPO MA MPMD 5.1.16 und 1. AEO N2 - im Berliner Institut für Akademische Weiterbildung vom 5. Januar 2016 und der 1. Änderungsordnung vom 26. April 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung an der HTW Berlin im weiterbildenden Masterstudiengangs Project Management and Data Science immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs Project Management and Data Science in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 95 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5312 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung StPO MA Systems Engineering 12.11.14 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information vom 12. November 2014 , der 1. Änderungsordnung vom 12. April 2017 und der 2. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin im Masterstudiengang Systems Engineering in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsord-nung für den Masterstudiengang Systems Engineering in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 98 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5157 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung StPO MA Mikrosystemtechnik 15.10.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information vom 15. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin im Masterstudiengang Mikrosystemtechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Mikrosystemtechnik in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 97 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5107 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Maschinenbau 11.10.17 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 13. Mai 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 11. Oktober 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Maschinenbau in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau vom 11. Februar 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 17/09) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 102 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4937 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Life Science Engineering 15.4.15 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 15. April 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 15. November 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichen Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Life Science Engineering in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering vom 14. Februar 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 26/07) immatrikuliert sind. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 104 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4944 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Gesundheitselektronik 27.04.16 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Energie und Information vom 27. April 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering, Elektrotechnik, Gebäudeenergie- und -informationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikrosystemtechnik und Regenerative Energien (StPO AT) vom 9. April und 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 18/14), zuletzt geändert am 27. April 2016. (2) Der Bachelorstudiengang Gesundheitselektronik immatrikuliert jährlich zum Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 96 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4893 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO BA BWL 9.10.13 und 1. AEO bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I (seit 1. Oktober 2014: Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) vom 9. Oktober 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 2. November 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 8. November 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 12/11), zuletzt geändert am 4. Juli 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/12), immatrikuliert sind. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 737 T3 - Lesefassungen - 103 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4824 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO BA Wirtschaft Politik 2.5.12 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 2. Mai 2012 und der 1. Änderungsordnung vom 5. Juli 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2012 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie schriftlich widersprochen wird. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik und der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Ordnung zur Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelorstudiengängen der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 100 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4711 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA International Business 3.7.13 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 3. Juli 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Juni 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang International Business fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 99 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4689 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 4: Wirtschaftswissenschaften II, T1 - FB 4 Lesefassung StPO BA IKT 9.4.14 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin vom 9. April 2014 , der 1. Änderungsordnung vom 9. November 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 25. Januar 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering, Elektrotechnik, Gebäudeenergie- und -informationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikrosystemtechnik und Regenerative Energien - Allgemeiner Teil (StPO AT) vom 09. April und 14. Mai 2014. (2) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach folgenden Studien- und Prüfungsordnungen immatrikuliert wurden: - Studienordnung für den Bachelorstudiengang Nachrichtentechnik vom 29. März 2007 (AMBl. FHTW Berlin 57/07), zuletzt geändert am 13. Januar 2010 (AMBl. HTW Berlin 20/10) - Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Nachrichtentechnik vom 29. März 2007 (AMBl. FHTW Berlin 57/07), zuletzt geändert am 13. Januar 2010 (AMBl. HTW Berlin 20/10) - Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informationstechnik/Vernetzte Systeme vom 13. Juni 2007 (AMBl. FHTW Berlin 55/07), zuletzt geändert am 13. Januar 2010 (AMBl. HTW Berlin 21/10) - Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informationstechnik/Vernetzte Systeme vom 13. Juni 2007 (AMBl. FHTW Berlin 55/07), zuletzt geändert am 13. Januar 2010 (AMBl. HTW Berlin 21/10). (3) Der Bachelorstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik immatrikuliert jährlich zum Winter- und Sommersemester. T3 - Lesefassungen - 90 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4480 ER - TY - GEN A1 - Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, T1 - FB 5 Lesefassung StPO BA KRG 1.06.16 1. AEO bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 1. Juni 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. März 2017 und der 2. Änderungsordnung vom 4. Juli 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 94 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4345 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung StPO BA BTK 4.6.2014 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 4. Juni 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 1. August 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 03. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/09), zuletzt geändert am 13. April 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 23/11), immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 101 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4336 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - FB 5 Lesefassung StPO BA Konservierung Restaurierung Grabungstechnik 1.06.16 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 1. Juni 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. März 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 93 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4307 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 5: Gestaltung und Kultur, T1 - Lesefassung Rahmenstudien- und -prüfungsordnung RStPO 1. bis 2. AEO N2 - Grundsätze für Studien- und Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge – RStPO - Ba/Ma) vom 2. Juli 2012 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 9. Mai 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 6. Februar 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Rahmenstudien- und -prüfungsordnung legt die Grundsätze für die Gestaltung des Studiums und der Prüfungen in allen Studiengängen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) fest. Sie wird durch die Hochschulordnung (HO) ergänzt und durch die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (PraxO) konkretisiert. (2) Für weiterbildende Masterstudiengänge, die mit einem akademischen Abschluss enden, und für Studiengänge, die gemeinsam mit anderen Hochschulen durchgeführt werden, können abweichende Regelungen getroffen werden. (3) Zur Erprobung von Reformmodellen können die Fachbereiche innerhalb des vom BerlHG vorgegebenen Rahmens besondere – von den in dieser Ordnung enthaltenen Grundsätzen abweichende – Studien- und Prüfungsordnungen erlassen. Die Erprobung und die betreffenden Ordnungen sind zeitlich zu befristen und zu evaluieren. (4) Die Festlegungen der §§ 2 und 3 sind für alle Bachelor- und Masterstudiengänge unabdingbar. (5) Die Fachbereiche erlassen die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen im Einvernehmen mit dem zentralen Referat für Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement. Die Ordnungen bedürfen der Bestätigung durch die Hochschulleitung. Vor ihrer Entscheidung kann die Hochschulleitung ein Votum des Akademischen Senats einholen. T3 - Lesefassungen - 91 KW - Rahmenstudienordnung KW - Rahmenprüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4282 ER -