TY - GEN T1 - Drittmittelsatzung_O_68.07 N2 - Auf Grund von § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2002 (AMBl. FHTW Nr. 27/2002) hat der Akademische Senat am 19. November 2007 gemäß § 40 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278) die folgende Satzung erlassen:*) Präambel Die Durchführung von Forschungsvorhaben gehört gemäß § 4 BerlHG zu den Aufgaben der Hochschule. Die in der Forschung tätigen Mitglieder der Hochschule haben im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben das Recht, auch Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden (§ 40 und § 42 BerlHG). Es ist ein erklärtes Entwicklungsziel der FHTW Berlin, die Drittmittelforschung in Zukunft weiter zu entwickeln und zu befördern. Die enge Verzahnung von Forschung und Lehre ist Grundvoraussetzung für eine den Qualifikationsanforderungen der Berufswelt angemessene Hochschulausbildung. Forschung verbindet wissenschaftliche Leistung mit dem bildungspolitischen Auftrag und der Verantwortung der Hochschule für ihr wissenschaftliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung, für künstlerische Entwicklungsvorhaben und für Vorhaben in Erfüllung des gesetzlichen Weiterbildungsauftrages der Hochschulen. § 1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt die Einwerbung, Verwaltung und die Verwendung von Drittmitteln durch die in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Hochschulmitglieder. Sie dient insbesondere dazu, sachwidrige Verwendung der Drittmittel zu unterbinden und Interessenkollisionen der Beteiligten zu vermeiden. T3 - Hochschulweite Ordnungen und Satzungen - 5069 KW - Drittmittelsatzung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-13539 ER -