TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung StPO MA Systems Engineering 12.11.14 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information vom 12. November 2014 , der 1. Änderungsordnung vom 12. April 2017 und der 2. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin im Masterstudiengang Systems Engineering in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsord-nung für den Masterstudiengang Systems Engineering in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 98 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5157 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung StPO MA Mikrosystemtechnik 10.5.17 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information vom 10. Mai 2017 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 9. Januar 2019 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW Berlin veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin im Masterstudiengang Mikrosystemtechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Mikrosystemtechnik in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 121 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5147 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung Studienordnung BA Elektrotechni 17.05.09 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften I vom 17. Mai 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 17. April 2013 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Elektrotechnik ab dem 01. Oktober 2009 im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Neufassung der Studienordnung für alle Studenten und Studentinnen, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Elektrotechnik vom 16. November 2005 (AMBl. HTW Berlin Nr. 35/06), zuletzt geändert am 17. Januar 2007 (AMBl. HTW Berlin Nr. 13/07) immatrikuliert wurden. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik in der jeweils gültigen Fassung, durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 44 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5125 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung Studienordnung BA Elektrotechnik 16.11.2005 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften I vom 16. November 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 17. Januar 2007 und der Korrektur vom 2. Juni 2009 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Elektrotechnik ab dem 1. Oktober 2006 im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik vom 16.11.2005, durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik vom 17.05.2006 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik vom 17.01.2007. T3 - Lesefassungen - 8 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5113 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 1: Ingenieurwissenschaften - Energie und Information, T1 - FB 1 Lesefassung StPO MA Mikrosystemtechnik 15.10.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information vom 15. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin im Masterstudiengang Mikrosystemtechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Mikrosystemtechnik in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 97 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5107 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Maschinenbau 14.06.06 bis 3. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Juni 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 17. Oktober 2007 , der 2. Änderungsordnung vom 10. November 2010 und der 3. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2006/2007 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Maschinenbau im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006 und durch die Ordnung für die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006. T3 - Lesefassungen - 23 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5061 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Bauingenieurwesen 14.12.05 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. November 2010 und der 2. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Änderung der Prüfungsordnung gilt für alle noch immatrikulierten Studierenden des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen, die nicht innerhalb der Regelstudienzeit studieren, längstens jedoch bis zum Außerkrafttreten dieser Prüfungsordnung am 31. März 2016. Sie gilt ebenfalls für Studierende, deren Studienverlauf auf Grund von anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise dem der in Satz 1 genannten Studierenden entspricht. T3 - Lesefassungen - 26 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5099 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Fahrzeugtechnik 14.12.05 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010 und der 2. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005 und durch die Ordnung für die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005. T3 - Lesefassungen - 25 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5087 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Life Science Engineering 12.12.07 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 12. Dezember 2007 und der 1. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Life Science Engineering immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung und durch die durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 24 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5078 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Bauingenieurwesen 14.12.05 bis 3. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007, der 2. Änderungsordnung vom 10. November 2010 und der 3. Änderungsordnung vom 11. April 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen an der HTW Berlin ab Wintersemester 2012/13. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen vom 14.12.2005 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieur- wesen vom 14.02.2007. T3 - Lesefassungen - 35 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5049 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnng BA Umweltinformatik 12.05.2010 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 12. Mai 2010 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Umweltinformatik immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltinformatik in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 22 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5051 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Fahrzeugtechnik 14.12.05 bis 4. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007 , der 2. Änderungsordnung vom 16. April 2008 , der 3. Änderungsordnung vom 14. Oktober 2009 und der 4. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik ab dem Wintersemester 2007/2008 immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.02.2007. T3 - Lesefassungen - 14 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5037 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Maschinenbau 14.06.2006 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Juni 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007 und der 2. Änderungsordnung vom 17. Oktober 2007 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Maschinenbau ab im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006 und die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.02.2007. T3 - Lesefassungen - 6 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5022 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA BI, FZT, MB, LSE, BUI, II 11.05.2011 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II der HTW Berlin vom 11. Mai 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Mai 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung am Fachbereich 2 der HTW Berlin in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungs-leistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die Vorschriften zu A. bis C. (§§ 1 - 20) und J. bis K. (§§ 30 – 34) sowie die Anlagen (1 – 3) gelten gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge - Bauingenieurwesen - Fahrzeugtechnik - Maschinenbau - Life Science Engineering - Umweltinformatik und - Ingenieurinformatik, sofern keine Spezifik für einen Studiengang ausgewiesen ist. (4) Studiengangspezifische Regelungen für die jeweiligen Studiengänge sind von D. bis I. (§§ 21 – 29) festgelegt und gehen den Regelungen des Absatzes 3 vor. (5) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereiches 2 ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO Ba) in der jeweils gültigen Fassung. (6) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für die Bachelorstudiengänge Fahrzeugtechnik und Maschinenbau ergänzt durch die jeweiligen Ordnungen über die praktische Vorbildung in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 49 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5014 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnunung MA Bauingenieurwesen 13.02.08 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 13. Februar 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. März 2013 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 43 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-5008 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung MA Facility Management 18.04.07 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 18. April 2007 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Juli 2010 und der 2. Änderungsordnung vom 10. Mai 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Facility Management nach dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung im ersten Studienplansemester beginnen. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienzeiten- und Studienleistungen zeitlich so in den Studienablauf eingegliedert werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Masterstudiengang Facility Management in ihrer jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Facility Management in ihrer jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 36 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4993 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung MA Bauingenieurwesen 13.02.08 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 13. Februar 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. März 2013 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 42 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4974 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung MA Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. November 2012 und der 2. Änderungsordnung vom 15. Juli 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studenten/Studentinnen, die ab dem 1. April 2013 in das 1. Fachsemester an der HTW Berlin im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang „Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau“ immatrikuliert wurden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 68 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4969 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung MA BUI 29.08.01 und 1. AEO N2 - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebliche Umweltinformatik im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 29. August 2001 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 8. Oktober 2003 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Masterstudiengangs Betriebliche Umweltinformatik, die nach dem 30. September 2000 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für alle Studierenden, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebliche Umweltinformatik vom 29. August 2001. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 104 T3 - Lesefassungen - 1 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4981 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung Studienordnung MA Fahrzeugtechnik 16.4.08 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 15. Juli 2009 und der 2. Änderungsordnung vom 14. November 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 41 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4952 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Maschinenbau 11.10.17 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 13. Mai 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 11. Oktober 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Maschinenbau in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau vom 11. Februar 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 17/09) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 102 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4937 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Life Science Engineering 15.4.15 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 15. April 2015 und der 1. Änderungsordnung vom 15. November 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichen Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben der HTW Berlin im Masterstudiengang Life Science Engineering in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering vom 14. Februar 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 26/07) immatrikuliert sind. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Life Science Engineering in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 104 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4944 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA CE, ET, GEIT, GE, IKT, MST, RE 14.5.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin vom 9. April und 14. Mai 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 27. April 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin in das 1. Fachsemester eines der in Abs. 2 genannten Studiengänge immatrikuliert werden. Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht. (2) Die Vorschriften dieser Ordnung gelten gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge - Computer Engineering - Elektrotechnik - Gebäudeenergie- und -informationstechnik - Gesundheitselektronik - Informations- und Kommunikationstechnik - Mikrosystemtechnik und - Regenerative Energien, sofern keine Spezifik für einen Studiengang ausgewiesen ist. (3) Studiengangspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen – Besonderer Teil festgelegt; letztere gehen den Regelungen des Absatzes 2 vor. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereiches 1 ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO Ba) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 73 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4923 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Fahrzeugtechnik 14.05.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben der HTW Berlin vom 14. Mai 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014. (2) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach den vo-rangegangenen Studien- und Prüfungsordnungen des Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik vom 11. Mai 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/11) und vom 14. Dezember 2005 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 12/06), zuletzt geändert am 15. Juni 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 35/11), immatrikuliert wurden. (3) Der Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 86 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4908 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Gesundheitselektronik 27.04.16 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Energie und Information vom 27. April 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Mai 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering, Elektrotechnik, Gebäudeenergie- und -informationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikrosystemtechnik und Regenerative Energien (StPO AT) vom 9. April und 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 18/14), zuletzt geändert am 27. April 2016. (2) Der Bachelorstudiengang Gesundheitselektronik immatrikuliert jährlich zum Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 96 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4893 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO MA Bauingenieurwesen 13.02.13 1. AEO N2 - Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 13. Februar 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 13. Mai 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Ingenieurwissenschaften 2 der HTW Berlin im Masterstudiengang Bauingenieurwesen in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 60 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4914 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung ZuZ MA Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau 16.04.08 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. November 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) Präambel Der weiterbildende Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau wird in Kooperation mit der bbw Hochschule durchgeführt. Die fachliche Leitung des Masterstudienganges sowie die hoheitlichen Aufgaben (Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Prüfungsverwaltung) obliegen dabei der HTW Berlin. § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau fest, die ab dem Wintersemester 2008/2009 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 40 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4860 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung ZuZ MA Fahrzeugtechnik 17.04.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 17. April 2013 und der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik fest, die ab dem Wintersemester 2013 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 85 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4872 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II, T1 - FB 2 Lesefassung StPO BA Ingenieurinformatik 17.1.18 Korrektur 20.4.18 N2 - im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 17. Januar 2018 unter Berücksichtigung der Korrektur vom 20. April 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014. (2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (3) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 2 entspricht. (4) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik vom 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/14), immatrikuliert wurden. (5) Der Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester. T3 - Lesefassungen - 106 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4888 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Studienordnung BA BWL 10.11.2010 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 10. November 2010 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 4. Juli 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung ab dem 01.04.2011 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre sind. (2) Diese Studienordnung gilt nicht für Studierende, welche vor dem 01.04.2011 zur Bachelorarbeit im Studienschwerpunkt Finanzdienstleistungen zugelassen worden sind. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 476 T3 - Lesefassungen - 37 KW - BA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4844 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Prüfungsordnung BA BWL 10.11.2010 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 10. November 2010 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 4. Juli 2012 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert sind. (2) Diese Prüfungsordnung gilt nicht für Studierende, welche vor dem 01.04.2011 zur Bachelorarbeit im Studienschwerpunkt Finanzdienstleistungen zugelassen worden sind. (3) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in der jeweils gültigen Fassung und durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 477 T3 - Lesefassungen - 38 KW - BA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4857 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO BA BWL 9.10.13 und 1. AEO bis 3. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I (seit 1. Oktober 2014: Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) vom 9. Oktober 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 2. November 2016, der 2. Änderungsordnung vom 8. November 2017 und der 3. Änderungsordnung vom 17. Mai 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 12/11), zuletzt geändert am 4. Juli 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/12), immatrikuliert sind. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 753 T3 - Lesefassungen - 108 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4835 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO BA BWL 9.10.13 und 1. AEO bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I (seit 1. Oktober 2014: Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) vom 9. Oktober 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 2. November 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 8. November 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 12/11), zuletzt geändert am 4. Juli 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/12), immatrikuliert sind. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 737 T3 - Lesefassungen - 103 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4824 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Prüfungsordnung MA MISIM 2.12.09 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 02. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs Industrial Sales and Innovation Management, die ab dem 01. April 2010 an der HTW Berlin immatrikuliert werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung und die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 32 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4794 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA MISIM 5.6.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 5. Juni 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 8. Oktober 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 52 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4811 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA Wirtschaftsrecht 8.5.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 8. Mai 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 4. Februar 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsrecht fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 56 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4802 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Studienordnung MA MISIM 2.12.09 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 02. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs Industrial Sales and Innovation Management, die ab dem 01. April 2010 an der HTW Berlin immatrikuliert werden. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung sowie die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 31 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4764 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Prüfungsordnung MA MIDE 05.10.05 bis 2. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 5. Oktober 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 11. Oktober 2006 und der 2. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs „International and Development Economics“, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Masterstudiengang „International and Development Economics“ vom 05.10.2005 und die Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Masterstudiengang „International and Development Economics“ vom 05.10.2005. T3 - Lesefassungen - 13 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4783 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Prüfungsordnung MA Real Estate Management 6.1.10 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 06. Januar 2010 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. November 2010 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 1. April 2010 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester im postgradualen Masterstudiengang Business Administration – Real Estate Management zugelassen werden. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den postgradualen Masterstudiengang Business Administration – Real Estate Management in der jeweils gültigen Fassung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den postgradualen Masterstudiengang Business Administration – Real Estate Management in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 15 KW - MA KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4777 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO BA BWL 9.10.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I (seit 1. Oktober 2014: Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) vom 9. Oktober 2013 und der 1. Änderungsordnung vom 2. November 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht. (3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 12/11), zuletzt geändert am 4. Juli 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/12), immatrikuliert sind. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Studiengangsbezogene Ordnungen - 692 T3 - Lesefassungen - 88 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4735 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO MA REM 8.10.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vom 10. Dezember 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 3. Juni 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Business Administration – Real Estate Management fest, die ab dem Wintersemester 2015/16 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 64 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4746 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung Studienordnung MA MIDE 05.10.05 bis 3. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 5. Oktober 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 11. Oktober 2006 , der 2. Änderungsordnung vom 10. Oktober 2007 und der 3. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs „International and Development Economics“, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „International and Development Economics“ vom 05.10.2005 und die Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Masterstudiengang „International and Development Economics“ vom 05.10.2005 T3 - Lesefassungen - 12 KW - MA KW - Studienordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4750 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO MA MISIM 9.10.13 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 9. Oktober 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 5. Oktober 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I der HTW Berlin im Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die im § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Industrial Sales and Innovation Management vom 2. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 18/10), zuletzt geändert am 12. Oktober 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 10/12), immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 83 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4721 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO BA Wirtschaft Politik 2.5.12 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 2. Mai 2012 und der 1. Änderungsordnung vom 5. Juli 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2012 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie schriftlich widersprochen wird. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik und der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Ordnung zur Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelorstudiengängen der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 100 KW - BA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4711 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO MA International Business 09.01.13 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I (seit 1. Oktober 2014: Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) vom 9. Januar 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 7. November 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW Berlin veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I der HTW Berlin im Masterstudiengang International Business in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang International Business in der jeweils gültigen Fassung T3 - Lesefassungen - 118 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4703 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung StPO MA MIDE 3.6.15 und 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vom 3. Juni 2015 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 2. November 2016 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der HTW Berlin im Masterstudiengang International and Development Economics in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangswechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die Übergangsregelungen in § 15 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International and Development Economics vom 5. Oktober 2005 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 06/06), zuletzt geändert am 13. Oktober 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 11/11), immatrikuliert wurden. T3 - Lesefassungen - 87 KW - MA KW - Studienordnung KW - Prüfungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4695 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA MIDE 11.10.06 und 2. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 11. Oktober 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Oktober 2007 und der 2. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2011 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang International and Development Economics fest, die ab dem Sommersemester 2007 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 33 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4673 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA International Business 3.7.13 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 3. Juli 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Juni 2017 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang International Business fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 99 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4689 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA MISIM 5.6.13 1. AEO N2 - im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 5. Juni 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 8. Oktober 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. T3 - Lesefassungen - 51 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4669 ER - TY - GEN ED - Fachbereich 3: Wirtschaftswissenschaften I, T1 - FB 3 Lesefassung ZuZ MA REM 8.10.14 und 1. AEO N2 - im Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vom 8. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 3. Juni 2015 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) § 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der HTW Berlin im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Business Administration – Real Estate Management in das 1. Fachsemester ab dem Wintersemester 2015/16 immatrikuliert wurden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht. (3) Die in § 16 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengangs Business Administration – Real Estate Management vom 06. Januar 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/10), zuletzt geändert am 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin Nr. 01/11) immatrikuliert wurden. (4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung des weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengangs Business Administration – Real Estate Management in der jeweils gültigen Fassung. T3 - Lesefassungen - 63 KW - MA KW - Zugangs- und Zulassungsordnung KW - Lesefassung Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:523-4648 ER -