@misc{OPUS4-501, title = {FB 2 Lesefassung StPO BA BI, FZT, MB, LSE, BUI, II 11.05.2011 und 1. AEO}, editor = {Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II,}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:523-5014}, abstract = {im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II der HTW Berlin vom 11. Mai 2011 unter Ber{\"u}cksichtigung der 1. {\"A}nderungsordnung vom 14. Mai 2014 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsbl{\"a}ttern der HTW ver{\"o}ffentlichten Fassungen) \S 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Pr{\"u}fungsordnung gilt f{\"u}r alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung am Fachbereich 2 der HTW Berlin in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Ferner gilt diese Studien- und Pr{\"u}fungsordnung f{\"u}r alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Pr{\"u}fungs-leistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gem{\"a}ß Abs. 1 entspricht. (3) Die Vorschriften zu A. bis C. (\S\S 1 - 20) und J. bis K. (\S\S 30 - 34) sowie die Anlagen (1 - 3) gelten gleichermaßen f{\"u}r die Bachelorstudieng{\"a}nge - Bauingenieurwesen - Fahrzeugtechnik - Maschinenbau - Life Science Engineering - Umweltinformatik und - Ingenieurinformatik, sofern keine Spezifik f{\"u}r einen Studiengang ausgewiesen ist. (4) Studiengangspezifische Regelungen f{\"u}r die jeweiligen Studieng{\"a}nge sind von D. bis I. (\S\S 21 - 29) festgelegt und gehen den Regelungen des Absatzes 3 vor. (5) Die Studien- und Pr{\"u}fungsordnung wird f{\"u}r alle Bachelorstudieng{\"a}nge des Fachbereiches 2 erg{\"a}nzt durch die Auswahlordnung f{\"u}r Bachelorstudieng{\"a}nge der Hochschule f{\"u}r Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung f{\"u}r Bachelorstudieng{\"a}nge - AO Ba) in der jeweils g{\"u}ltigen Fassung. (6) Die Studien- und Pr{\"u}fungsordnung wird f{\"u}r die Bachelorstudieng{\"a}nge Fahrzeugtechnik und Maschinenbau erg{\"a}nzt durch die jeweiligen Ordnungen {\"u}ber die praktische Vorbildung in der jeweils g{\"u}ltigen Fassung.}, language = {de} } @misc{OPUS4-488, title = {FB 2 Lesefassung StPO BA Ingenieurinformatik 17.1.18 Korrektur 20.4.18}, editor = {Fachbereich 2: Ingenieurwissenschaften II,}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:523-4888}, abstract = {im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Technik und Leben vom 17. Januar 2018 unter Ber{\"u}cksichtigung der Korrektur vom 20. April 2018 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsbl{\"a}ttern der HTW ver{\"o}ffentlichten Fassungen) \S 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Pr{\"u}fungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Pr{\"u}fungsordnung - Allgemeiner Teil f{\"u}r die Bachelorstudieng{\"a}nge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014. (2) Diese Studien- und Pr{\"u}fungsordnung gilt f{\"u}r alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden. (3) Ferner gilt diese Studien- und Pr{\"u}fungsordnung f{\"u}r alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien und Pr{\"u}fungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gem{\"a}ß Absatz 2 entspricht. (4) Die im \S 9 festgelegten {\"U}bergangsregelungen gelten f{\"u}r Studierende, die nach der vorangegangenen Studien- und Pr{\"u}fungsordnung des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik vom 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/14), immatrikuliert wurden. (5) Der Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik immatrikuliert j{\"a}hrlich zum Sommer- und Wintersemester.}, language = {de} }