@misc{OPUS4-1353, title = {Drittmittelsatzung_O_68.07}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:523-13539}, abstract = {Auf Grund von \S 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule f{\"u}r Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2002 (AMBl. FHTW Nr. 27/2002) hat der Akademische Senat am 19. November 2007 gem{\"a}ß \S 40 Satz 2 des Gesetzes {\"u}ber die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt ge{\"a}ndert durch Gesetz vom 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278) die folgende Satzung erlassen:*) Pr{\"a}ambel Die Durchf{\"u}hrung von Forschungsvorhaben geh{\"o}rt gem{\"a}ß \S 4 BerlHG zu den Aufgaben der Hochschule. Die in der Forschung t{\"a}tigen Mitglieder der Hochschule haben im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben das Recht, auch Forschungsvorhaben durchzuf{\"u}hren, die aus Mitteln Dritter finanziert werden (\S 40 und \S 42 BerlHG). Es ist ein erkl{\"a}rtes Entwicklungsziel der FHTW Berlin, die Drittmittelforschung in Zukunft weiter zu entwickeln und zu bef{\"o}rdern. Die enge Verzahnung von Forschung und Lehre ist Grundvoraussetzung f{\"u}r eine den Qualifikationsanforderungen der Berufswelt angemessene Hochschulausbildung. Forschung verbindet wissenschaftliche Leistung mit dem bildungspolitischen Auftrag und der Verantwortung der Hochschule f{\"u}r ihr wissenschaftliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld. Die Abs{\"a}tze 1 und 2 gelten sinngem{\"a}ß f{\"u}r Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung, f{\"u}r k{\"u}nstlerische Entwicklungsvorhaben und f{\"u}r Vorhaben in Erf{\"u}llung des gesetzlichen Weiterbildungsauftrages der Hochschulen. \S 1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt die Einwerbung, Verwaltung und die Verwendung von Drittmitteln durch die in einem Besch{\"a}ftigungsverh{\"a}ltnis stehenden Hochschulmitglieder. Sie dient insbesondere dazu, sachwidrige Verwendung der Drittmittel zu unterbinden und Interessenkollisionen der Beteiligten zu vermeiden.}, language = {de} }