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Nicht zuletzt auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichtes setzte das Parteiengesetz von 1994 neue Akzente: die Wahlkampffinanzierung ist auf eine allgemeine Teilfinanzierung der Parteien ausgeweitet; die öffentliche Finanzierung erfolgt nach Erfolgsparametern. Die erste Analyse der bisher vier Rechenschaftsberichte (1991 bis 1994) ergibt keine tiefgreifenden quantitativen Veränderungen. Qualitativ zeigen sich jedoch bereits im Anfangsjahr nach der Gesetzgebung deutliche Verschiebungen, die durchaus im Sinne des Bundesverfassungsgerichts auf größere Bürgernähe zielen: Kleinspenden haben an Bedeutung gewonnen, während Großspenden und Spenden juristischer Personen zurückgegangen sind. Die Mitgliedsbeiträge bleiben – trotz rückläufiger Mitgliederzahlen – stabil.