Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen: Eine empirische Analyse
- Bislang gibt es zu den Erfolgsfaktoren des staatlichen Teils der Ersten Juristischen
Staatsprüfung wenig gesicherte, empirisch belastbare Erkenntnisse. Lediglich die von
den Landesjustizprüfungsämtern jährlich veröffentlichten Überblicksdaten über das
allgemeine Abschneiden der Kandidatinnen und Kandidaten sind bekannt. Das ver-
wundert vor allem mit Blick darauf, dass die Staatsexamina seit Jahrzehnten und in
allen Bundesländern in ähnlicher Form geprüft werden, dass sie für die spätere be-
rufliche Entwicklung von Heerscharen von Juristen große Bedeutung haben, dass
sich Jahr für Jahr Tausende Kandidatinnen und Kandidaten dieser Prüfung unter-
ziehen und dass es mit den privaten Repetitorien eine ganze Industrie kommerzieller
Examensvorbereiter gibt. Auch aus didaktischer Sicht ist der Mangel an Evidenz
unbefriedigend. Gibt es identifizierbare Faktoren, die für den Erfolg in der Examens-
prüfung eine Rolle spielen? Sind etwa „kluge Köpfe“ mit gutem Abitur auch die in
der Staatsprüfung erfolgreicheren Juristen (B. II.)? Lohnt sich das Schreiben von
Probeklausuren (B. I. 1.), und erwirbt man dabei fachspezifische Fähigkeiten, oder
wirkt der Lernfortschritt fächerübergreifend; wie sieht die Lernkurve aus? Gibt es
Unterschiede zwischen den Fakultäten (B. III. 2.)? Gibt es Unterschiede zwischen
Männern und Frauen (B. I. 2. und II. 3.), Deutschen und Ausländern (B. II. 4.)?