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Eine nachhaltige Familienpolitik hat als Aufgabe, die Zukunftsfähigkeit der Familien in allen ihren Facetten zu unterstützen. Die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate und der Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit im Hinblick auf Alterung der Gesellschaft und Stabilisierung des Fachkräftepotenzials sind dabei die zentralen Ziele. Eine solche Maßnahme im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit der Eltern ist die Freistellung von Arbeitsleistung und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Dabei lässt sich eine Inkompatibilität zwischen dem Anstreben nach Unterstützung des Wohlergehens der Familien und der fehlenden gesetzlichen Grundlage zur Freistellung von Arbeitsleistung für Eltern beobachten, deren erkrankten Kinder das 12.Lebensjahr vollendet haben.
Die Vorstudie „Evaluation Islamischer Kindergärten und -gruppen in Wien. Tendenzen und Empfehlungen“ des Instituts für Islamische Studien Universität Wien musste viel Kritik ertragen. Dabei wird ein entscheidender Faktor außer Acht gelassen: Laut der Aussage von Herrn Prof. Dr. Aslan möchte die Studie wissenschaftlich einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung muslimischer Kindergärten leisten, der sich in der ersten Linie daran bemessen soll, „[…] ob die Kinder ihren Bezug zur Gesellschaft wahren und sich in Österreich heimisch fühlen können“ (Aslan 2016, S.1). Diese Aussage zeigt deutlich auf, dass das übergeordnete Erkenntnisinteresse des Forschungsprojektes auf muslimischen Kindern und ihrer Integration in die österreichische Gesellschaft liegt. Auffallend erscheint dabei, dass die Kinder dazu gar nicht befragt werden bzw. keine primäre Perspektive der Kinder aufgegriffen wird. Es stellt sich also die Frage, ob die Studie ihr definiertes Ziel mittels der ausgewählten Methode überhaupt erreichen kann, denn wenn das Forschungsdesiderat sich als Sachverhalt in den wissenschaftlichen Fragestellungen nicht wiederfindet, kann die Signifikanz der Forschungsergebnisse infrage gestellt werden.