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Policies
- das dauerhafte Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken
- das einfache dauerhafte Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 UrhG) zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen gemäß § 19a UrhG
- das dauerhafte Recht zur Konvertierung zum Zwecke der Langzeitarchivierung bzw. Visualisierung, unter Beachtung der Bewahrung des Inhalts (die Originalarchivierung bleibt erhalten)
- das Recht, die von dem Autor bzw. Herausgeber gelieferten Metadaten gegebenenfalls zu ändern und/oder zu vervollständigen
- das Recht, die Metadaten unbeschränkt jedermann zugänglich und nutzbar zu machen
- das Recht zur Weitergabe des Dokuments und der dazugehörigen Metadaten an die Deutsche Nationalbibliothek sowie weitere fachlich oder regional in Frage kommende Dokumentenserver mit den gleichen vorgenannten Rechten
Für den Inhalt der Dokumente sind ausschließlich die Autoren und Herausgeber verantwortlich. Die Hochschule Koblenz übernimmt keine Haftung für die Inhalte der bereitgestellten Publikationen und verlinkter externer Seiten.
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Die Autoren bzw. die Herausgeber verpflichten sich eventuell betroffene Urheber- und Verwertungsrechte Dritter zu klären bzw. deren Einverständnis einzuholen. Erhält der Autor oder Herausgeber Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen, setzt er die Hochschule Koblenz unverzüglich davon in Kenntnis.
Die Urheberrechte der Autoren bleiben gewahrt. Der Hochschule Koblenz wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der Hochschule Koblenz steht also einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monografien sowie auf anderen Servern nicht entgegen. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken wird allen Wissenschaftlern der Hochschule Koblenz angeraten, sich beim Abschluss von Verlagsverträgen das Recht der Selbstarchivierung im OPUS-System der Hochschule Koblenz vorzubehalten und die von ihnen verfassten Dokumente zusätzlich - eventuell nach einer Sperrfrist - auf dem Publikationsserver zu veröffentlichen.
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