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Kann ich meine Publikation sowohl bei einem Verlag veröffentlichen als auch auf OPUS einstellen?

Die Zweitveröffentlichung eines Werkes auf OPUS der Hochschule Koblenz ist dann uneingeschränkt möglich, wenn dem erstveröffentlichenden Verlag vertraglich kein ausschließliches, sondern ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist bzw. wenn die Autorinnen und Autoren sich das Recht auf parallele Online-Veröffentlichung ausdrücklich vorbehalten haben.
Ausschließliche Rechte sollten Sie, wenn möglich, nie übertragen. Sichern Sie sich in den Verlagsverträgen immer Ihre Urheberrechte zur Verwertung und Nutzung Ihres eigenen Werkes.

Sofern allerdings doch sämtliche Verwertungsrechte an die herausgebenden Verlage übertragen wurden, steht es den Autorinnen und Autoren nicht mehr frei, wann und in welcher Form sie die Artikel über das Internet zugänglich machen. Vielmehr bedarf es dann der Zustimmung der herausgebenden Verlage.

Ob ausschließliche Nutzungsrechte an einem Artikel übertragen wurden, kann dem der Veröffentlichung zugrundeliegenden Verlagsvertrag entnommen werden. Sollten die Vertragsbedingungen nicht mehr bekannt sein, kann alternativ als Orientierungshilfe zu den Regelungen der einzelnen Verlage oder Zeitschriften die Sherpa/Romeo-Datenbank (deutsche Version) genutzt werden.

In der Datenbank sind die Bedingungen der Musterverträge und Richtlinien der Verlage recherchierbar, wie Autoren ihre Werke online zweitveröffentlichen dürfen und welche Karenzzeit verstrichen sein muss. In der Datenbank wird zwischen Preprints (vor dem Review) und Postprints (nach dem Review) unterschieden. Mit Postprint ist oft auch der sog. "Final Draft" gemeint (Korrekturfahne des Verlags).

Gemäß § 38 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes darf jeder Urheber sein Werk nach Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung in einer periodisch erscheinenden Sammlung (Zeitschrift, Sammelband etc.) anderweitig vervielfältigen und veröffentlichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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