Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf
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Department/institution
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Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 745).
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Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 751).
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Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 562) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 12.12.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 678), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 755) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 21.12.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 813).
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Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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843 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 18.05.2022
(2022)
Die Rückkehr in den Regelpräsenzbetrieb ist durch das Zutun aller Hochschulmitglieder und -angehörigen gut gelungen – hierfür möchten wir Ihnen danken! Auch wenn bundes- und landesrechtlich viele Regelungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus aufgehoben wurden und der belebte Campus zur Normalität einlädt, so bleiben wir verpflichtet, Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz aller Hochschulmitglieder und -angehörigen zu treffen. Das folgende Betriebs- und Hygienekonzept formuliert daher die für den Hochschulbetrieb im Som-mersemester 2022 zu beachtenden Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz zu Gunsten aller Studierenden, Lehrenden, Beschäftigten, Fremdfirmen und Gäste.
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Die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Exhibition Design an der Hochschule Düsseldorf vom 05.07.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 846) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Anlagen 1 und 2 werden beigefügt. Düsseldorf, den 07.07.2022
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Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-West-falen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düs-seldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
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Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die in § 13 Abs. 4 der IT-Ordnung dokumentierte eingeschränkte Schadenshaftung für Beschäftigte der HSD leitet sich aus dem Beamtenrecht ab (Art. 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 BGB, § 48 Beamtenstatusgesetz). Sie gilt auf Grund des § 3 Abs. 7 TV-L auch für alle Tarifbeschäftigten.
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868 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 08.12.2022
(2022)
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869 - Gründungsurkunde
(2022)
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Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: