352 Allgemeines zur öffentlichen Verwaltung
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899 - Erste Satzung zur Änderung der Leistungsbezügeordnung der Hochschule Düsseldorf vom 24.08.2023
(2023)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17.12.2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, Ihnen mit dem Zahlenspiegel 2021 das aktuelle statistische Zahlenwerk der Hochschule Düsseldorf präsentieren zu können. Wie auch in den Vorjahren bietet es Ihnen die Möglichkeit, detaillierte Einblicke in die Studierenden- und Absolvent*innendaten zu erhalten und gewährt Ihnen eine umfassende Betrachtung der Beschäftigungsverhältnisse und Kennzahlen unserer Hochschule. Zur Abbildung der Zahlen der Studentinnen, Absolventinnen und weiblichen Beschäftigten wurde im Rahmen der Umsetzung des „gender diversity action plan“ erneut ein eigenständiger Gender Report erstellt.
Auch das vergangene Jahr 2021 war für die Hochschule Düsseldorf stark durch die weiterhin andauernde Corona-Pandemie und ihre Herausforderungen geprägt. Die fortschreitende Digitalisierung bestehender sowie die Etablierung neuer virtueller und hybrider Lehrangebote, Veranstaltungen und Prüfungen für unsere Studierenden, aber auch die Bereitschaft zu weitreichenden Veränderungen im Arbeitsalltag unserer zahlreichen Mitarbeiter*innen in verschiedenen Ressorts, die ihren Tätigkeiten verstärkt im Home Office nachgingen, haben es uns ermöglicht, die Hochschule Düsseldorf sicher und erfolgreich durch die Höhepunkte der Krise zu manövrieren. Belohnt wurden unsere Anstrengungen mit der Wiederaufnahme der Präsenzlehre zum Sommersemester 2022 und damit der Rückkehr der Studierenden an unseren schönen Campus.
Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie spürbar: Die Hochschule Düsseldorf verzeichnet erstmals seit 15 Jahren leicht rückläufige Studierendenzahlen: Im Wintersemester 2021/2022 waren insgesamt 11.050 Student*innen an der HSD immatrikuliert, was einen Rückgang von 293 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Ebenfalls leicht gesunken ist die Zahl der Neueinschreibungen im ersten Fachsemester.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen auch für das Jahr 2021 unseren eigenständigen Gender Report als wichtige Ergänzung zum Zahlenspiegel der Hochschule Düsseldorf vorstellen zu können. Wie bereits zuvor legt dieser einen besonderen Fokus auf die Entwicklung und die aktuellen Zahlen der weiblichen Studierenden, Absolventinnen und Beschäftigten der HSD.
Auch wenn die Corona-Pandemie, nicht zuletzt aufgrund ihrer Auswirkungen auf unsere Hochschule, im vergangenen Jahr 2021 weiterhin ein bzw. das vorherrschende Thema war, sind die Aufmerksamkeit und das Interesse für „Gender (und) Diversity“ nicht minder groß. Ganz im Gegenteil: Durch die konsequente Umsetzung unseres „gender diversity action plan“ können wir immer mehr Menschen innerhalb und außerhalb unserer Hochschule für eine paritätische Teilhabe sensibilisieren und in Hinblick auf die Herstellung, Förderung und Wahrung von (Geschlechter-)Gerechtigkeit und verstärkter (Gender)Diversity große Fortschritte erzielen.
Diese Erfolge spiegeln sich auch in den aktuellen Zahlen und Daten unserer Hochschule wider: Erstmals ist über die Hälfte aller an der HSD eingeschriebenen Studierenden weiblich. Mit 5.605 Studentinnen im Wintersemester 2021/2022 liegt ihr Anteil bei 50,7%. Ebenso behalten bei den Studierenden im ersten Fachsemester mit einem Anteil von 54,8% die Studentinnen die Oberhand. Auch wenn die Hochschule Düsseldorf erstmals seit 15 Jahren leicht rückläufige Zahlen hinsichtlich der Gesamtzahl aller Studierenden sowie Neueinschreibungen verzeichnet, ist der stetig steigende Anteil weiblicher Studierender eine äußerst willkommene Entwicklung.
895 - Richtlinie über die Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule Düsseldorf vom 13.07.2023
(2023)
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Richtlinie erlassen:
Hochschulreport 2022
(2023)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Die Zweite Neubekanntmachung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 02.05.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 882) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 20 Abs. 1 S. 1 werden die Wörter „dokumentenecht gebundener Ausfertigung und“ gestrichen.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen: