352 Allgemeines zur öffentlichen Verwaltung
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 2, 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Richtlinie erlassen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Präsidiums der Hochschule Düsseldorf am 30.08.2023.
Düsseldorf, den 25.09.2023
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Gemäß § 13 HG und der dazu ergangenen Wahlordnung der Hochschule Düsseldorf vom 05.02.2016 (Verkündungsblatt der HSD Nr. 421) sind gleichzeitig in einer Wahl die Mitglieder des Senats, die Mitglieder der Fachbereichsräte, die Gruppenvertretungen, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen, die Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die Mitglieder der Stelle der Belange studentischer Hilfskräfte sowie die Beauftragte oder der Beauftragte der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung und deren bzw. dessen Stellvertretungen zu wählen.