352 Allgemeines zur öffentlichen Verwaltung
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Seit Jahrzehnten werden sozialpolitische Leistungen immer weiter ausdifferenziert, um den unterschiedlichen Bedarfen der Menschen besser gerecht werden zu können. So ist inzwischen eine Vielfalt verschiedener Angebote und Maßnahmen entstanden, die Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erzeugt haben. Kritisch gewendet antworten sozialpolitische Strategien regionaler bzw. lokaler Vernetzung auf eine eventuell zu weit getriebene Differenzierung und Spezialisierung sozialstaatlicher Aufgabenwahrnehmung im politischen Mehrebenensystem. Der Ausgangspunkt der hier vorgestellten Studie war die Beobachtung, dass in den letzten mehr als zehn Jahren Vernetzungsprogramme zentrale bundes- wie auch landespolitische Herangehensweisen von Sozialpolitik geworden sind. Vor allem in den sozial- bzw. bildungspolitischen Aktivitäten zur Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Beruf bzw. Berufsausbildung ist diese Vernetzungseuphorie wie unter einem Brennglas zu analysieren, zumal dieser Sektor als bedeutsame ‚Sozialinvestition‘ zur Fachkräftesicherung von Unternehmen und Volkswirtschaft gilt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), sowie auf der Grundlage der Genehmi-gungsO der Hochschule vom 13. September 2005 genehmige ich den
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen: