Auf Basis des Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrags von 1954 hat der BGH die Verlegung des Verwaltungssitzes von US-Corporations in die Bundesrepublik zugelassen. Damit erfolgte für die USA an eine Angleichung zur Rechtslage bei EU-Gesellschaften auf Basis der Rechtsprechung des EuGH.
Folien des Vortrags im Institut für Medien, Kommunikation und Informationstechnologie der Fachhochschule Düsseldorf am 15./16. Juni 2005; Inhalt: Schutzinhalt, Bedeutung, Rechtsgrundlagen, Urheberrecht und andere Schutzrechte;