Bronze - frei zugänglich aber ohne Lizenzhinweis, d.h. keine Weitergabe
Refine
Year of publication
- 2016 (13) (remove)
Document Type
- Announcement (12)
- Workingpaper / Report (1)
Language
- German (13) (remove)
Has Fulltext
- yes (13)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (12)
- W (8)
- Prüfungsordnung (7)
- Prüfungsrecht (7)
- Bachelor (4)
- Master (4)
- A (3)
- D (3)
- M (3)
- Business Administration (2)
Department/institution
- Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften (13) (remove)
In konsumentenpsychologischen Experimenten mit 50 Kölnern und 50 Düsseldorfern im Alter von 35 bis 65 Jahren wurde untersucht, ob man Unterschiede zwischen den beiden Biersorten KÖLSCH und ALT erkennen kann. Dazu wurde zunächst in einem Blindtest der Geschmack von KÖLSCH und ALT beurteilt. Die Bewertungen von KÖLSCH und ALT bzgl. der Merkmale „schmeckt mir“ sowie „schmeckt frisch“, „schmeckt mild“, „schmeckt würzig“ waren nahezu gleich. Weiterhin wurde in einem Blindtest untersucht, ob die Versuchspersonen KÖLSCH und ALT überhaupt identifizieren können. Auch hierbei gab es keine signifikanten Unterschiede. Nur zu 55 % wurde das Bier richtig erkannt, was auf Zufalls- bzw. Rateniveau liegt. Später wurde in einem offenen Test nochmals der Geschmack für KÖLSCH und ALT untersucht. Jetzt zeigt sich, dass den Kölnern das KÖLSCH deutlich besser schmeckt als das ALT. Den Düsseldorfern hingegen schmeckt das ALT signifikant besser als das KÖLSCH. Eine Untersuchung der Präferenzen unterstützt diese Ergebnisse: Während in dem Blindtest die Präferenzen bei annähernd 50:50 lagen, veränderten sich diese im separaten offenen Test mit 78:22 zugunsten des Heimatbieres. Diese Ergebnisse sind schon erstaunlich, da einfach nicht zu glauben ist, dass Männer zwischen KÖLSCH und ALT objektiv nicht unterscheiden können. Die Ergebnisse werden ausführlich psychologisch und wissenschaftstheoretisch interpretiert und daraus Erkenntnisse für das Marketing abgeleitet.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (GO HSD) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirt-schaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2017 festgesetzt:
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.