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Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, Ihnen mit dem Zahlenspiegel 2021 das aktuelle statistische Zahlenwerk der Hochschule Düsseldorf präsentieren zu können. Wie auch in den Vorjahren bietet es Ihnen die Möglichkeit, detaillierte Einblicke in die Studierenden- und Absolvent*innendaten zu erhalten und gewährt Ihnen eine umfassende Betrachtung der Beschäftigungsverhältnisse und Kennzahlen unserer Hochschule. Zur Abbildung der Zahlen der Studentinnen, Absolventinnen und weiblichen Beschäftigten wurde im Rahmen der Umsetzung des „gender diversity action plan“ erneut ein eigenständiger Gender Report erstellt.
Auch das vergangene Jahr 2021 war für die Hochschule Düsseldorf stark durch die weiterhin andauernde Corona-Pandemie und ihre Herausforderungen geprägt. Die fortschreitende Digitalisierung bestehender sowie die Etablierung neuer virtueller und hybrider Lehrangebote, Veranstaltungen und Prüfungen für unsere Studierenden, aber auch die Bereitschaft zu weitreichenden Veränderungen im Arbeitsalltag unserer zahlreichen Mitarbeiter*innen in verschiedenen Ressorts, die ihren Tätigkeiten verstärkt im Home Office nachgingen, haben es uns ermöglicht, die Hochschule Düsseldorf sicher und erfolgreich durch die Höhepunkte der Krise zu manövrieren. Belohnt wurden unsere Anstrengungen mit der Wiederaufnahme der Präsenzlehre zum Sommersemester 2022 und damit der Rückkehr der Studierenden an unseren schönen Campus.
Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie spürbar: Die Hochschule Düsseldorf verzeichnet erstmals seit 15 Jahren leicht rückläufige Studierendenzahlen: Im Wintersemester 2021/2022 waren insgesamt 11.050 Student*innen an der HSD immatrikuliert, was einen Rückgang von 293 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Ebenfalls leicht gesunken ist die Zahl der Neueinschreibungen im ersten Fachsemester.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen auch für das Jahr 2021 unseren eigenständigen Gender Report als wichtige Ergänzung zum Zahlenspiegel der Hochschule Düsseldorf vorstellen zu können. Wie bereits zuvor legt dieser einen besonderen Fokus auf die Entwicklung und die aktuellen Zahlen der weiblichen Studierenden, Absolventinnen und Beschäftigten der HSD.
Auch wenn die Corona-Pandemie, nicht zuletzt aufgrund ihrer Auswirkungen auf unsere Hochschule, im vergangenen Jahr 2021 weiterhin ein bzw. das vorherrschende Thema war, sind die Aufmerksamkeit und das Interesse für „Gender (und) Diversity“ nicht minder groß. Ganz im Gegenteil: Durch die konsequente Umsetzung unseres „gender diversity action plan“ können wir immer mehr Menschen innerhalb und außerhalb unserer Hochschule für eine paritätische Teilhabe sensibilisieren und in Hinblick auf die Herstellung, Förderung und Wahrung von (Geschlechter-)Gerechtigkeit und verstärkter (Gender)Diversity große Fortschritte erzielen.
Diese Erfolge spiegeln sich auch in den aktuellen Zahlen und Daten unserer Hochschule wider: Erstmals ist über die Hälfte aller an der HSD eingeschriebenen Studierenden weiblich. Mit 5.605 Studentinnen im Wintersemester 2021/2022 liegt ihr Anteil bei 50,7%. Ebenso behalten bei den Studierenden im ersten Fachsemester mit einem Anteil von 54,8% die Studentinnen die Oberhand. Auch wenn die Hochschule Düsseldorf erstmals seit 15 Jahren leicht rückläufige Zahlen hinsichtlich der Gesamtzahl aller Studierenden sowie Neueinschreibungen verzeichnet, ist der stetig steigende Anteil weiblicher Studierender eine äußerst willkommene Entwicklung.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
869 - Gründungsurkunde
(2022)
868 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 08.12.2022
(2022)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die in § 13 Abs. 4 der IT-Ordnung dokumentierte eingeschränkte Schadenshaftung für Beschäftigte der HSD leitet sich aus dem Beamtenrecht ab (Art. 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 BGB, § 48 Beamtenstatusgesetz). Sie gilt auf Grund des § 3 Abs. 7 TV-L auch für alle Tarifbeschäftigten.
Wohnungslosigkeit aus Kinderperspektive - eine qualitative Studie zum Empowerment von Kindern
(2022)
Addressable TV erlaubt die internetbasierte und selektive Ausspielung von Werbung im Umfeld von linearem Fernsehen. Durch die Möglichkeit des Geo-Targetings wird Werbung in nationalen Fernsehprogrammen auch für regionale Werbetreibende relevant. Obwohl deutsche Werbevermarkter bereits gezielt an diese Unternehmen herantreten, ist bislang wenig über die Voraussetzungen ihrer Nutzungsentscheidung bekannt. Durch die vorliegende explorative Untersuchung soll die Frage beantwortet werden, welche Faktoren die Entscheidung regionaler Werbetreibender über die Nutzung von Addressable TV als innovatives Kommunikationsinstrument beeinflussen. Zu diesem Zweck wurden Experteninterviews mit Kommunikationsverantwortlichen aus regionalen Möbel- und Autohäusern geführt. Die Möglichkeit, regional begrenzt und mit relativ geringem Budgeteinsatz im Umfeld des linearen Fernsehens zu werben, sorgt dafür, den Entscheidungsprozess über die Nutzung von Addressable TV überhaupt erst in Gang zu setzen. Die Studie zeigt auch, dass auf die Nutzungsentscheidung vielfältige innovations-, unternehmens-, personen- und umweltbezogene Adoptionsbarrieren einwirken. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird ein am Entscheidungs- und Vermarktungsprozess orientierter Maßnahmenkatalog in Form einer Checkliste abgeleitet. Dieser enthält konkrete strategische sowie operative Handlungsempfehlungen, die von Werbevermarktern gezielt praktisch genutzt werden können, um die Addressable TV-Vermarktung gegenüber regionalen Werbetreibenden zu optimieren.
Der Sammelband enthält überarbeitete Fassungen von zwei herausragenden Master-Abschlussarbeiten, die am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf eingereicht wurden. Obgleich durch die Bearbeitungszeit von 12 Wochen limitiert, enthalten die Arbeiten wertvolle Forschungsideen und erste empirische Tendenzen und bieten damit Impulse für umfangreichere Forschungsvorhaben. Die erste Arbeit stellt Anomalien des deutschen Aktienmarktes in den Fokus. Neben einer systematischen Darstellung derselben wird ihre Signifikanz empirisch beleuchtet. Die zweite Arbeit untersucht die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf deutsche Unternehmen. Neben betroffenen Bilanz- und GuV-Positionen analysiert sie dabei auch ausgewählte Anhangangaben.
Die volumetrische Erfassung von Aushüben auf Baustellen ist ein kostenrelevanter Faktor und wird auch heute im täglichen Baustellenbetrieb oft noch in manueller Detailarbeit durchgeführt. Kostengünstige Sensoren zur Tiefenerfassung ermöglichen die halbautomatische Erfassung von Baugruben. Augmented Reality (AR) kann für diesen Prozess das nötige Feedback liefern. Vorgestellt wird ein Prototyp, bestehend aus einem Tablet mit integrierter Kamera und einem Lidar-Scanner. Es wird die Erfassung des Volumens bezüglich Nutzbarkeit und Genauigkeit mit Einsatz von AR getestet und evaluiert. Zur Bestimmung des Volumens wird unter Verwendung von Strahlen mit Unterstützung einer Grafik-Engine ein Algorithmus entwickelt. Der Algorithmus ist robust gegen nicht vollständig geschlossene Volumen. Die Bedienung, Überprüfung und Visualisierung findet durch praktischen Einsatz von AR statt.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-West-falen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düs-seldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
Die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Exhibition Design an der Hochschule Düsseldorf vom 05.07.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 846) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Anlagen 1 und 2 werden beigefügt. Düsseldorf, den 07.07.2022