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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Addressable TV erlaubt die internetbasierte und selektive Ausspielung von Werbung im Umfeld von linearem Fernsehen. Durch die Möglichkeit des Geo-Targetings wird Werbung in nationalen Fernsehprogrammen auch für regionale Werbetreibende relevant. Obwohl deutsche Werbevermarkter bereits gezielt an diese Unternehmen herantreten, ist bislang wenig über die Voraussetzungen ihrer Nutzungsentscheidung bekannt. Durch die vorliegende explorative Untersuchung soll die Frage beantwortet werden, welche Faktoren die Entscheidung regionaler Werbetreibender über die Nutzung von Addressable TV als innovatives Kommunikationsinstrument beeinflussen. Zu diesem Zweck wurden Experteninterviews mit Kommunikationsverantwortlichen aus regionalen Möbel- und Autohäusern geführt. Die Möglichkeit, regional begrenzt und mit relativ geringem Budgeteinsatz im Umfeld des linearen Fernsehens zu werben, sorgt dafür, den Entscheidungsprozess über die Nutzung von Addressable TV überhaupt erst in Gang zu setzen. Die Studie zeigt auch, dass auf die Nutzungsentscheidung vielfältige innovations-, unternehmens-, personen- und umweltbezogene Adoptionsbarrieren einwirken. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird ein am Entscheidungs- und Vermarktungsprozess orientierter Maßnahmenkatalog in Form einer Checkliste abgeleitet. Dieser enthält konkrete strategische sowie operative Handlungsempfehlungen, die von Werbevermarktern gezielt praktisch genutzt werden können, um die Addressable TV-Vermarktung gegenüber regionalen Werbetreibenden zu optimieren.
Der Sammelband enthält überarbeitete Fassungen von zwei herausragenden Master-Abschlussarbeiten, die am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf eingereicht wurden. Obgleich durch die Bearbeitungszeit von 12 Wochen limitiert, enthalten die Arbeiten wertvolle Forschungsideen und erste empirische Tendenzen und bieten damit Impulse für umfangreichere Forschungsvorhaben. Die erste Arbeit stellt Anomalien des deutschen Aktienmarktes in den Fokus. Neben einer systematischen Darstellung derselben wird ihre Signifikanz empirisch beleuchtet. Die zweite Arbeit untersucht die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf deutsche Unternehmen. Neben betroffenen Bilanz- und GuV-Positionen analysiert sie dabei auch ausgewählte Anhangangaben.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 562) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 12.12.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 678), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 755) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 21.12.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 813).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 751).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 745).
Die unternehmerische Zielfindung und Zielsetzung ist Ausgangspunkt jeder Befassung mit Fragen der Unternehmensführung, die Zielautonomie der Unternehmen konstitutives Merkmal einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Regulierende Vorgaben, wie die Normierung des ‚Unternehmensinteresses‘ im deutschen Aktienrecht sowie ethisch-normative theoretische Ansätze zur unternehmerischen Zielbildung gewinnen im Zusammenhang mit dem aktuellen betriebswirtschaftlichen Forschungsfeld ‚Compliance‘ in Theorie und Praxis eine neue Bedeutung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 4, 10 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz 2019 – HZG) vom 29.10.2019 (GV. NRW. S. 830) in der aktuell gültigen Fassung und §§ 24 Abs. 3, 4 und 27 Abs. 1, 5 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13.11.2020 (GV. NRW. S. 1059) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung als Ordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 s. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019, hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01. Januar 2019 festgesetzt...
Nachdem Abo-Modelle in den letzten Jahren bereits die Software- und Unterhaltungsbranche transformiert haben, arbeiten aktuell auch immer mehr Autohersteller wie auch Drittanbieter an solchen Modellen. Dabei zahlt der Kunde einen festen monatlichen Betrag, der neben dem Auto selbst auch Steuer, Versicherung, Wartung und Nebenkosten abdeckt. Auf Wunsch kann teils monatlich gekündigt oder das Fahrzeug gewechselt werden. Da zu solchen Services noch keine wissenschaftlichen Publikationen existieren, hat sich diese Arbeit zum Ziel gesetzt, die Wahrnehmung der Kunden sowie das mögliche Marktpotenzial für Abo-Modelle empirisch zu ermitteln. Hierzu wurden aus wissenschaftlichen Studien zu Transaktionsmodellen ohne Eigentumstransfer zunächst die Vor- und Nachteile von Abo-Modellen für Privatkunden hergeleitet. Aus diesen Grundlagen wurden anschließend Hypothesen abgeleitet, die mittels einer Primäranalyse überprüft wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass großes Marktpotenzial für Auto-Abos vorhanden ist und sich schon heute über ein Drittel der Befragten anstatt eines Kaufs für ein Abo-Modell entscheiden würden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer noch sehr geringen Bekanntheit solcher Modelle zeigt die schnelle Bereitschaft zur Abo-Nutzung ein hohes Marktpotenzial, insbesondere als Alternative zum Leasing. Die wichtigsten Vorteile von Abos liegen dabei in der Übernahme von Wartung und Reparatur durch den Anbieter sowie der kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit. Der entscheidendste Grund für die Präferenz eines Kaufs ist die Wichtigkeit von Eigentum, die sich allerdings nicht klar einer bestimmten demografischen Gruppe zuordnen lässt. Auto-Abos sind dabei für Befragte mit niedrigem und hohem Interesse an Autos gleichermaßen attraktiv, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Basierend auf diesen Forschungsergebnissen wurden konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die eine Markteinführung von Auto-Abos erleichtern sollen.
Die Berufsbilder der "Social Media Manager" und
"Mediaplaner": Nachwuchswissenschaftliche Impulse
(2020)
Der Sammelband enthält zwei Beiträge zu den Berufsbilden des Social Media Managers und des Mediaplaners.
Um die Aufgaben im Berufsalltag sowie die Anforderungen an Berufseinsteiger im Social Media Marketing bestmöglich zu elaborieren, wird zunächst eine Inhaltsanalyse entsprechender Stellenanzeigen durchgeführt. Eine qualitative Befragung von Stelleninhabern baut ergänzend darauf auf. Aus der Kombination der empirischen Untersuchungsmethoden ergibt sich folgendes idealtypisches Bild eines Social Media Managers: Der vielfältige Social Media Manager kann bestenfalls ein Bachelor-Studium oder eine vergleichbare Ausbildung und etwa ein bis zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Von großer Bedeutung ist zudem eine ausgeprägte persönliche Leidenschaft für Social Media. Neben einer kreativen Ader für die Erstellung von zielgruppenspezifischem Content stellen insbesondere strategische Kompetenzen eine wichtige Voraussetzung dar. Zusätzlich zur deutschen Sprache wird vor allem sicheres Englisch als wesentliche Fremdsprache im Social Media Management erwartet. Die zentralen Soft Skills Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Sprachgefühl runden das Profil ab.
Eine qualitative Inhaltsanalyse sowie eine Befragung von Mediaplanern zeigen auf, dass analytisches Denkvermögen, der gute Umgang mit dem Softwareprogramm MS Excel und starkes Interesse an der Entwicklung neuer Medien unabdingbar sind. Die Soft Skills Teamwork, gutes Präsentieren und Belastbarkeit sind jedoch ebenso relevant und bestimmen seine Arbeit mit. Für Berufsinteressierte und Lehrende bedeuten diese Erkenntnisse, dass eine interaktive und praktisch angewandte Lehre zur Vorbereitung auf den Beruf notwendig ist. Allem voran ist es aber unvermeidbar, das Lehrmaterial auf sämtlichen Ebenen in kurzen und regelmäßigen Abständen an die aktuellsten technischen sowie medialen Entwicklungen anzupassen. Nur so können zukunftsorientierte Mediaplaner ausgebildet werden.
Der Sammelband enthält gekürzte Fassungen von drei herausragenden Bachelor-Abschlussarbeiten, die im Jahr 2019 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf eingereicht wurden. Obgleich durch die Bearbeitungszeit von 10 Wochen limitiert, enthalten die Arbeiten wertvolle Forschungsideen und erste empirische Tendenzen und bieten damit Impulse für umfangreichere Forschungsvorhaben. Die erste Arbeit gibt einen Überblick über die Goodwillbestände der DAX30-Unternehmen zum 31.12.2018 und zeigt die Auswirkungen im Falle von Goodwillabschreibungen auf. In der zweiten Arbeit erfolgt eine Simulation der Auswirkungen der neuen Leasingregeln des IFRS 16 auf Abschlüsse zum 31.12.2018. Die dritte Arbeit zeigt auf, wie die durch die Marktmissbrauchsverordnung neu geregelten Ad-hoc-Veröffentlichungspflichten durch deutsche Unternehmen praktisch angewandt werden.
Die Veröffentlichung gibt zunächst einen Überblick über das Themenfeld "Chatbots" aus der medieninformatischen und kommunikationswissenschaftlichen Perspektive. Auchwird der Einsatz von Chatbots als Kommunikations- und Marketinginstrument im Hochschulbereich diskutiert. Aufbauend auf einer Weiterentwicklung des Technologieakzeptanzmodells (TAM) wird der Konzeptionsprozess eines Chatbotprototyps für den Masterstudiengang "Kommunikations-, Multimedia- und Marktmanagement" dokumentiert und der Prototyp selbst empirisch evaluiert. Die Zielgruppe der Studierenden stellt einem solchen Kommunikationsinstrument ein positives Zeugnis aus. Die Entscheidung einer Hochschule zur Einführungeines Chatbots sollte jedoch individuell vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Abwägung und der eigenen pädagogischen Mission getroffen werden.
Im vorliegenden Aufsatz wird das geheimnisumwobene Berufsfeld des Online-Marketing-Managers empirisch untersucht. Darin werden Merkmale des Berufsbildes aus einer Befragung von Stelleninhabern und aus einer Stellenanzeigenanalyse hergeleitet. Aus beiden Untersuchungen ergeben sich ähnliche Anforderungen. Danach ist ein idealtypischer Online-Marketing-Manager ein studierter und/ oder ausgebildeter Generalist, mit ersten Berufserfahrungen. Als besonders wichtig bewertet werden Kenntnisse von Web Analytics, SEO und SEA, Social Paid, MS Excel sowie der deutschen und englischen Sprachen auf einem mindestens verhandlungssicheren Niveau. Erwartet werden ferner Fähigkeiten wie Lernbereitschaft, analytisches Denken, Zielorientierung, Eigeninitiative, Kreativität, Teamfähigkeit und Präsentationskompetenz.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 561) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 650).
Die vorliegende Veröffentlichung dokumentiert eine Diskussion über die Anforderungen an akademische Marketing-Ausbildungsprogramme, die in angelsächsischen Zeitschriften intensiv seit den 1980er Jahren geführt wird. Dabei spielt eine empirische Erhebung und Plausibilisierung von auf dem Markt erhobenen Anforderungen eine wichtige Rolle. Deutlich wird auch die Vielfalt verschiedener Ansätze zur Erhebung solcher Anforderungen (Inhaltsanalyse von Stellenanzeigen, Modulhandbüchern, Befragung von Dozenten, Studierenden, Alumni, Arbeitgebern, Experten etc.). Hier scheint man in Deutschland Nachholbedarf zu haben. Andererseits wird lediglich sporadisch die Frage gestellt, ob Hochschulen sich sklavisch solchen Forderungen des Arbeitsmarktes stellen sollten oder ob sie als aktiver Akteur diesen Prozess beeinflussen sollten. Letzterer Diskussionsstrang ist in Deutschland deutlicher aktiver präsent und sollte in solchen Diskussionen aufgegriffen werden.
Das Interesse an gesunder und bewusster Ernährung steigt in breiten Teilen der Bevölkerung und führt auch zu neuen Ernährungstrends. Superfoods gehören zu den im Trend liegenden gesunden Lebensmitteln. Nach den USA ist Deutschland der zweitwichtigste Markt für diese Produkte. In dieser Studie wurde neben dem Begriffsverständnis von Superfood die Motive und Barrieren untersucht, welche die Konsumentscheidung beeinflussen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es ein einheitliches Begriffsverständnis von Superfood in Deutschland nicht gibt. Die Motive für den Konsum reichen weit über physiologische Bedürfnisse hinaus. Neben sozialen Aspekten sind eine Verbesserung der Lebensqualität, des Selbstbewusstseins und der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung kauffördernd. Zu den größten Konsumbarrieren gehören neben dem Preis, fehlende Informationen zum Produkt und möglichen Verarbeitungs- und Zubereitungsmöglichkeiten. Die Erkenntnisse dieser Studie ermöglichen Anbietern von Superfoods, ihre Produkte zielgruppengerechter und differenzierter zu vermarkten, um dadurch den Anteil der Superfood-Verwendern zu erhöhen.