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FORENA FORUM #7, 2016, 3(2)
(2016)
FORENA FORUM #6, 2016, 3(1)
(2016)
Das Islambild in Deutschland wird durch Medienberichte und kontrovers geführte Menschenrechtsdiskurse mitbestimmt. Der vorliegende Artikel thematisiert exemplarisch die Menschenrechtsberichterstattung „westlicher“ Medien über eine muslimisch geprägte Region. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei die Frage, wie die Menschenrechtslage im muslimisch geprägten Malaysia in den Medien Spiegel und Focus dargestellt und ob bzw. wie in der Berichterstattung ein Zusammenhang zwischen der Menschenrechtslage und der Religion Islam hergestellt wird. Ziel der Untersuchung ist es, auf Basis der Diskurstheorie exemplarische Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche gesamtgesellschaftlichen Bilder – insbesondere auf das Islambild in Deutschland – die Berichterstattung hat. Zu diesem Zweck diskutiert der Artikel, wie bei der Berichterstattung Wirklichkeit konstruiert und welcher menschenrechtliche Bezugsrahmen verwendet wird.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf
(GO HSD) vom 08.10.2015 hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften am 20.01.2016 die folgende Fachbereichsordnung erlassen.