Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften
Refine
Year of publication
Document Type
- Announcement (123)
- Part of a Book (72)
- Workingpaper / Report (71)
- Article (41)
- Article trade magazine (24)
- Book (19)
- Collection (4)
- Conference Proceeding (3)
- Contribution to a Periodical (2)
- Lecture (2)
- Diploma Thesis (1)
- Doctoral Thesis (1)
- Other (1)
Language
- German (364) (remove)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (117)
- Prüfungsrecht (81)
- Prüfungsordnung (68)
- Bachelor (59)
- Innovation (42)
- FHD (37)
- Wirtschaft (35)
- Änderung (35)
- Design Thinking (33)
- Innovationsmethoden (33)
Department/institution
- Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften (364)
- Hochschulverwaltung (122)
- Fachbereich - Architektur (5)
- Fachbereich - Medien (5)
- Fachbereich - Design (4)
- Fachbereich - Elektro- & Informationstechnik (4)
- Fachbereich - Maschinenbau und Verfahrenstechnik (4)
- Fachbereich - Sozial- & Kulturwissenschaften (4)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
In der vorliegenden Studie wurde der Forschungsfrage nachgegangen, ob Unternehmen in Employer Awards investieren sollten, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Methodisch basiert die Untersuchung auf einem experimentellen einfaktoriellen Zufallsgruppenversuchsplan mit Mehrgruppen-Design. Der zentrale Befund lautet, dass Unternehmen Investitionen in Employer Awards kritisch prüfen sollten, da von ihnen kein positiver Effekt auf die wahrgenommene Arbeitgeberattraktivität auszugehen scheint.
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2017 festgesetzt:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirt-schaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.