Fachbereich - Sozial- & Kulturwissenschaften
Refine
Year of publication
Document Type
- Announcement (55)
- Master's Thesis (45)
- Bachelor Thesis (1)
Has Fulltext
- yes (101)
Is part of the Bibliography
- no (101)
Keywords
- Master (101) (remove)
Department/institution
In dieser Arbeit wurde eine Befragungsstudie von 41 Eltern sechs- bis zwölfjähriger Kinder, die regelmäßig Bouldern durchgeführt. Ziel war es gesundheitsfördernde Faktoren zu erkennen, die mit der Sportart in Zusammenhang stehen. Im Zentrum stand dabei das Konzept der Selbstwirksamkeit nach Jerusalem und Schwarzer. Die Mehrheit der Eltern ist der Ansicht, dass die Ausübung der Sportart mit einer Erhöhung der allgemeinen Selbstwirksamkeit ihrer Kinder einhergeht. Die Aussagekraft dieses Items ist jedoch aufgrund einiger statistischen Limitationen beschränkt und Folgerungen sollten mit Vorsicht gemacht werden. Außerdem wurden am Rande die Konzepte der Schutzfaktoren, Entwicklungsaufgaben, Stressbewältigung und Resilienz untersucht: Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass regelmäßiges Bouldern auf einzelne Aspekte eine positive Wirkung haben kann. Zudem legen die Ergebnisse nahe, dass die Sportart Bouldern mit einer intrinsischen Motivation bei Kindern verknüpft ist.
Wohnungslosigkeit aus Kinderperspektive - eine qualitative Studie zum Empowerment von Kindern
(2022)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung (PraxisO MaPB) als Satzung erlassen.
„Provisorisch für immer?“ Flüchtlingslager zwischen Nothilfe und langfristiger Entwicklungsplanung
(2019)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 05.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 547) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 591) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 09.08.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung
Nr. 673).
In der vorliegenden Masterarbeit sollen gesamtgesellschaftlich wenig beachtete Perspektiven und Emanzipationsgeschichten tauber Menschen in Deutschland sichtbar gemacht werden. Zu diesem Zweck richtet sich der Blick dieser Forschungsarbeit auf erinnerungskulturelle Inhalte und Praxen der Gehörlosenbewegung. Als solche wird die sozialen Bewegung bezeichnet, die sich für Rechte und Teilhabe gehörloser Menschen einsetzt und sich in der Tradition historischer Kämpfe der Gehörlosengemeinschaft verortet. Zentraler Gegenstand dieser Untersuchung ist die Erforschung von Bewegungsgedächtnis und die (Be-)Deutung erinnerungskultureller Schwerpunktsetzungen, die für dieses Erinnerungskollektiv relevant sind. Aufgrund dieses Fokus werden als theoretische intergrundfolie für eine Analyse Theoriemodelle herangezogen, die sich mit sozialen Bewegungen, kollektiver Identität in solchen Bewegungen, mit Phänomenen des kollektiven Gedächtnisses sowie mit narrativtheoretischen Konzepte auseinandersetzen. Da subjektive Bedeutungen der erinnerungskulturellen Fixpunkte ermittelt werden sollen, wurde das Untersuchungsmaterial mittels narrativer Interviews mit vier Aktivist*innen der Gehörlosenbewegung generiert und dieses anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Gläser und Laudel analysiert. Auf diese Weise können bedeutsame Schlüsselereignisse und wichtige Narrative der Gehörlosenbewegung in Deutschland (vom Mailänder Kongress 1880 bis hin zur Demonstration 2013 unter dem Motto „Gebärdensprache macht stark“) identifiziert und deren Funktionalität für das Erinnerungskollektiv mittels Rückgriffe auf die Konzepte aus der Bewegungs- und Gedächtnisforschung aufgezeigt werden. Außerdem zeigen die Forschungsergebnisse u. a. die besondere mehrdimensionale Bedeutung von Gebärdensprache für dieses Erinnerungskollektiv (als Kommunikations-/ Gedächtnismedium, identitätsstiftendes Symbol und inhaltlicher Schwerpunkt der politischen Kämpfe dieser Bewegung). Außerdem lassen die Ergebnisse auf die Hintergründe und die Tragweite der Lücken im kollektiven Gedächtnis der Gehörlosencommunity schließen, veranschaulichen jedoch gleichfalls auch die individuellen und kollektiven Empowermentpotentiale, die gegenhegemonielle Erinnerungskultur im Kontext der sozialen Bewegung bietet. Mit dieser Arbeit soll Interesse an einem wenig erforschten Themenfeld geweckt, marginalisierte Vergangenheitsversionen transparent gemacht und zu weiterführenden Forschungsvorhaben im Themenfeld Erinnerungskultur gesellschaftlich exkludierter Gruppen angeregt werden.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 10.05.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 452) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 503), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 550) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 589).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 410) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM T) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 506), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 551) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 590).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Datum: 05.03.2013; ;
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung erlassen.